Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Finanzfolgen der Corona-Krise: Olaf Scholz plant Milliarden-Schutzschirm für die Kommunen

Finanzfolgen der Corona-Krise
16.05.2020

Olaf Scholz plant Milliarden-Schutzschirm für die Kommunen

Olaf Scholz ist im Kabinett Merkel für die Finanzen zuständig.
Foto: Michael Sohn/POOL AP/dpa

Der Bundesfinanzminister will für die Corona-gebeutelten Kommunen ein massives Stützungsprogramm auflegen - und gleich auch das regional unterschiedlich drängende Altschuldenproblem angehen. Eine Lösung müsse schnell her. Widerspruch kommt aus der Union.

In der Corona-Krise will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen milliardenschweren Schutzschirm für Kommunen aufspannen und das drängende Altschuldenproblem gleich mitlösen.

Ein Konzeptpapier aus seinem Ministerium sieht dazu ein Hilfspaket von bis zu 57 Milliarden Euro vor, das Bund und Länder jeweils zur Hälfte stemmen sollen. "Ich habe angekündigt, dass ich dazu Vorschläge machen will. Ich glaube, das ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt sie zu diskutieren", sagte Scholz dazu in der SPD-Parteizentrale, dem Willy-Brandt-Haus. Es dürfe keine Zeit verloren werden.

Eckhardt Rehberg, der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag sprach von einem "rein parteipolitischen Vorstoß", der nicht abgesprochen sei. "Unter dem Deckmantel der Corona-Krise will Scholz sein altes Konzept zur Übernahme der kommunalen Altschulden durchsetzen, das vorher keine Chance auf Umsetzung hatte." Scholz könne nicht alleine über den Bundeshaushalt verfügen und zweistellige Milliardenbeträge frei im Land verteilen.

Die 57 Milliarden Euro sollen dazu dienen, erwartete Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im laufenden Jahr von knapp 12 Milliarden Euro auszugleichen, geht aus dem Papier hervor, über das das "Rheinische Post" und "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) berichteten und das auch der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Für die Übernahme kommunaler Liquiditätskredite sind demnach 45 Milliarden Euro vorgesehen. Etwa 2000 Kommunen im gesamten Bundesgebiet seien mit sogenannten Kassenkrediten so hoch belastet, dass allein schon die Bedienung der Zinsen eine unlösbare Situation sei.

"Wir müssen das Altschuldenproblem lösen, indem der Bund und die Länder, in denen unsere Städte und Gemeinden liegen, diese Gemeinden entlasten", sagte Scholz. "Und wir müssen dafür sorgen, dass die Einnahmeausfälle, die in diesem Jahr entstehen, nicht dazu führen, dass Investitionen zurückgefahren werden, dass Aufgaben nicht bewältigt werden können, die jetzt ja noch dringender sind, als ohnehin schon." Wenn Kommunen jetzt Aufgaben und Ausgaben zurückfahren müssten, "dann hat das in diesem und im nächsten Jahr dramatische Folgen für die Investitionstätigkeit in Deutschland", warnte Scholz. "Die größten öffentlichen Investoren in Deutschland sind unsere Gemeinden und Städte."

Zu dem Vorschlag, der eine Verfassungsänderung erfordert, kam umgehend Ablehnung aus Bayern. "Die Vorschläge von Bundesminister Scholz wird Bayern keinesfalls mitmachen", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) der dpa in München. "Wenn der Bund den Kommunen helfen möchte, darf er das gern tun - eine Zwangsverpflichtung der Länder nach den Regeln des Bundes ohne Absprache ist aber eine Unverschämtheit." Eine erste Reaktion aus Baden-Württemberg war zurückhaltend. Niedersachsen sah den Plan kritisch. "Eine 50-prozentige Beteiligung der Länder an Programmen des Bundes zur Unterstützung der Kommunen ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll, zumal bisher darüber mit den Ländern nicht gesprochen wurde", sagte der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). "Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter."

Zustimmung kam aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie vom Deutschen Städtetag. "Das kann zu einem großen Wurf werden", erklärte der Präsident des Städtetags, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung, am Samstag. "Der Vorschlag kommt zur rechten Zeit, bevor die Unsicherheit wächst und bevor die Kommunen ihre Haushaltsplanung für das nächste Jahr anpacken müssen."

Nordrhein-Westfalen bekräftigte Kooperationsbereitschaft. "Für uns gilt weiterhin, wenn der Bund eine Altschuldenregelung schafft, werden wir als Land Nordrhein-Westfalen einen substanziellen Beitrag zu einer maßgeschneiderten Lösung für "unsere" Kommunen leisten", erklärte Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) auf Anfrage.

In Rheinland-Pfalz begrüßte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) den Plan. "Rheinland-Pfalz hat sich bereits unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung dazu entschieden, einmalig die Hälfte der kommunalen Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 zu kompensieren." Dass auch die Altschulden angegangen werden, sei besonders erfreulich.

"Der Schutzschild besteht aus zwei Komponenten: Erstens der akuten Nothilfe, die durch den Wegfall wichtiger Einnahmen bei der Gewerbesteuer für die Kommunen entstanden ist, und allen Städten und Gemeinden offensteht", heißt es in dem Konzept. "Zweitens, einer Altschuldenhilfe, also einer langfristigen Übernahme von Kassenkrediten hochverschuldeter Städte und Gemeinden, damit diese Kommunen künftig wieder handlungsfähiger sein können."

Die Kosten für diesen Schutzschild solle der Bund zur Hälfte übernehmen. Die andere Hälfte entfalle auf die eigentlich jeweils verantwortlichen Länder, in denen die Kommunen liegen, hieß es. Diese "einmalige Hilfe des Bundes" für die betroffenen Städte und Gemeinden solle noch in diesem Jahr wirksam werden. Die dafür nötige Verfassungsänderung (Art. 109 Abs. 1 GG) solle deshalb bis Ende dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.