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  3. Open-Skies-Vertrag: Nach USA: Russland verlässt Abkommen über militärische Beobachtungsflüge

Open-Skies-Vertrag
15.01.2021

Nach USA: Russland verlässt Abkommen über militärische Beobachtungsflüge

Moskau hat das Open-Skies-Abkommen für militärische Beobachtungsflüge zwischen Nato-Staaten und Russland aufgekündigt. Damit ist der Vertrag hinfällig-
Foto: Maxim Kuzovkov, dpa (Symbol)

Die militärischen Beobachtungsflüge zwischen den Nato-Staaten und Russland gab es seit Ende des Kalten Krieges. Nun ist das Open-Skies-Abkommen hinfällig.

Nach dem Ausstieg der USA aus dem Vertrag über militärische Beobachtungsflüge verlässt nun auch Russland das Abkommen. Das wichtigste internationale Abkommen über militärische Beobachtungsflüge - der Open-Skies-Vertrag - steht damit vor dem Aus. Washington sei auf die Vorschläge Moskaus zur Erhaltung des Vertrags nicht eingegangen, teilte das russische Außenministerium am Freitag mit. Deshalb beginne Russland nun mit dem Ausstiegsverfahren.

Die USA seien unter vorgeschobenen Anschuldigungen aus dem Vertrag ausgestiegen, teilte das Ministerium in Moskau mit. Der Abschied Washingtons aus dem für die Nato wichtigen Vertrag war im November wirksam geworden. Angedroht hatte Russland seinen Ausstieg aus dem Abkommen über den Offenen Himmel zwar. Doch bis zuletzt schürte die Atommacht Hoffnungen, dass der Vertrag noch zu retten wäre. 

Donald Trump kündigte Austritt der USA aus Open-Skies-Abkommen im Mai 2020 an

Der Vertrag war 1992 geschlossen worden und trat 2002 in Kraft. Er erlaubt es den Vertragsstaaten, jährlich eine bestimmte Zahl vereinbarter Beobachtungsflüge über dem Staatsgebiet anderer Staaten durchzuführen.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte schon Ende Mai erklärt, dass sich die USA aus dem Abkommen zurückziehen. Als Grund für den Schritt nannte Washington Vertragsverletzungen Moskaus. Schon die Ankündigung des US-Ausstiegs hatte international Irritation und Sorge ausgelöst, weil das Abkommen als einer der Pfeiler der vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen Nato-Staaten und Russland gilt.

Die USA hätten nicht einmal erklärt, warum sie aus dem Vertrag aussteigen, klagte Kremlchef Wladimir Putin bei einer Expertenrunde im Oktober. Die Nato-Staaten könnten so weiter russisches Territorium überfliegen und den Amerikanern sämtliche Informationen übergeben. Russland hingegen solle keine US-Informationen mehr bekommen, sagte Putin. "Lassen Sie uns doch ehrlich miteinander reden!", sagte er. 

Zukunft des atomaren Abrüstungsvertrags New Start weiter unklar

Später stellte Außenminister Sergej Lawrow Bedingungen für einen Verbleib Russland in dem Abkommen. Am 12. November forderte er eine schriftliche Verpflichtung der Nato-Staaten, nach Beobachtungsflügen über Russland keine Daten mehr an die USA weiterzugeben. Und er warnte die Vertragspartner davor, auf Forderungen der USA einzugehen, in Europa keine russischen Beobachtungsflüge über amerikanischen Militärstützpunkten mehr zuzulassen. 

"Das ist eine grobe Verletzung des Vertrags", sagte Lawrow damals. Die Möglichkeit einer Beobachtung von US-Aktivitäten etwa in Polen oder Deutschland galt für Russland als attraktiv, weshalb Russland trotz massiver Bedenken zunächst in dem Abkommen verblieb.

Nach dem Open-Skies-Austritt könnte bei der Rüstungskontrolle ein größerer Rückschlag erst noch bevorstehen: Die Zukunft des letzten großen atomaren Abrüstungsvertrags New Start hängt weiterhin in der Schwebe. Der Vertrag läuft Anfang Februar 2021 aus, wenn sich Russland und die USA nicht auf eine Verlängerung einigen. Russland hat dies immer wieder gefordert - bisher ohne greifbares Ergebnis. 

Der New-Start-Vertrag begrenzt die Nukleararsenale beider Länder auf je 800 Trägersysteme und je 1550 einsatzbereite Atomsprengköpfe. Biden hatte sich in der Vergangenheit für eine Verlängerung des Vertrags ausgesprochen. Allerdings bleibt ihm nach der Amtseinführung am 20. Januar dafür wenig Zeit. Sollte das Abkommen auslaufen, gäbe es erstmals seit Jahrzehnten kein Abkommen mehr, das dem Bestand an strategischen Atomwaffen Grenzen setzt. (dpa)

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