Gleichzeitig wurden Forderungen laut, das Gesetz nachzubessern, um weitere Opfergruppen zu entschädigen und Einkommensgrenzen aufzuheben.
Die meisten Ersuchen wurden bislang in Sachsen bewilligt. Dort beziehen fast 9200 Menschen die Opferrente, die ungekürzt 250 Euro im Monat beträgt. In Berlin wurde in 7250 Fällen zugunsten der Opfer entschieden. In Sachsen-Anhalt erhalten rund 6000 Opfer des SED- Regimes die Zahlung, in Thüringen sind es 5935 Menschen. In Brandenburg beziehen fast 4400 Ex-Häftlinge die Pension, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 4065 Opfer.
Voraussetzung ist eine politische Haft in der DDR von mindestens sechs Monaten. Die Pension darf auf keine andere Sozialleistung angerechnet werden. Sie wird aber mit Einkommen verrechnet. Alleinstehende dürfen demnach derzeit nicht mehr als 1077 Euro monatlich verdienen, um die volle Opferrente zu bekommen, Verheiratete nicht mehr als 1436 Euro.