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  3. Impfpflicht in Deutschland: Rechtlich möglich? Rechtliche Grundlagen

Corona-Pandemie
02.08.2021

Kann die Politik eine Impfpflicht überhaupt anordnen?

Das Impfzentrum in Bad Wörishofen. Die Zahl der Erstimpfungen geht zurück.
Foto: Bernd Feil

Die Debatte über eine verpflichtende Corona-Schutzimpfung nimmt Fahrt auf. Auch in der Bevölkerung sind immer mehr dafür. Ein Blick auf die rechtlichen und politischen Möglichkeiten.

US-Präsident Joe Biden versucht es mit Zuckerbrot für die einen und der Peitsche für die anderen: Jeder, der sich jetzt gegen das Corona-Virus impfen lässt, soll 100 Dollar Belohnung bekommen. Für Millionen Mitarbeiter der Regierung, die noch nicht geimpft sind, wird es hingegen ungemütlich: Angestellte, die keinen Impfnachweis vorlegen können, sollen künftig stets eine Maske tragen müssen und ein bis zwei Mal pro Woche auf eine mögliche Infektion getestet werden. Sie werden in Bezug auf Dienstreisen zudem starken Beschränkungen unterliegen. Das Weiße Haus will mit den strengen Regeln Impfungen zur einzig bequemen Lösung machen - allerdings ohne dabei explizit auf eine politisch umstrittene Impfpflicht zu setzen.

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Deutlich weiter gehen da die Regierungen vieler europäischer Länder. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron setzte eine Impfpflicht für Mitarbeiter des Gesundheitswesens und der Pflege durch. In Griechenland muss bis zum 16. August das gesamte Personal in Pflegeheimen geimpft sein. In Großbritannien gibt es eine solche Auflage bereits. In Russland müssen Arbeitgeber in vielen Branchen nachweisen, dass mindestens 60 Prozent des Personals geimpft sind. In Italien wird freigestellt, wer im Gesundheitsbereich arbeitet und sich in diesem Jahr nicht impfen lässt.

In Deutschland bleibt es bislang bei der politischen Debatte – früh hatte sich die Regierung festgelegt, dass es keine Impfpflicht geben sollte. Skeptikern sollte damit die Angst genommen werden, eine Impfpflicht schien der Bevölkerung kaum vermittelbar. Inzwischen aber scheint sich die Stimmung zu drehen. In einer Umfrage fand das Meinungsforschungsinstitut Civey für den Spiegel heraus: Eine knappe Mehrheit der Deutschen sieht eine verpflichtende Impfung gegen Corona positiv. 52 Prozent der Deutschen sind dafür; 43 Prozent sprechen sich dagegen aus. Besonders bei den Anhängern der Union ist der Wille zur Pflichtimpfung groß – 62 Prozent sprechen sich dafür aus, bei den SPD-Anhängern sind es sogar 65 Prozent, bei den Grünen-Anhängern immerhin noch 55 Prozent. Wähler von AfD und FDP sehen hingegen den politischen Zwang kritisch.

Auch gegen Masern gibt es eine indirekte Impfpflicht

Ganz neu ist das Thema Impfpflicht in Deutschland indes nicht. Zum Schutz vor den hoch ansteckenden Masern ist nach langer Diskussion seit dem 1. März 2020 eine Impfung unter anderem für Kinder in Kitas und Schulen verpflichtend. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Auch die Betreuerinnen und Betreuer fallen unter diese Regelung. Allerdings liegen Verfassungsbeschwerden gegen diese Vorgabe vor, in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen, ob die indirekte Pflicht rechtmäßig ist oder nicht. Eilanträge wurden bereits abgewiesen. Die Begründung ist, dass „Impfungen gegen Masern (...) nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern (...). Auf diese Weise können auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen“. Eine ähnliche Entscheidung hatte das Gericht bereits 1959 zu fällen. Damals gab es in Deutschland eine Impfpflicht gegen Pocken – die Richter bejahten auch damals die Rechtmäßigkeit. Erst im Jahr 1976 wurde die Pflicht zur Pocken-Impfung in Deutschland aufgehoben, 1979 erklärte die Weltgesundheitsorganisation die Pocken für ausgerottet. In der DDR gab es eine Impfpflicht gegen Pocken, Tuberkulose, Kinderlähmung und viele andere Krankheiten.

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Das sagt das Infektionsschutzgesetz

Heute setzt das Infektionsschutzgesetz einer verpflichtenden Impfung enge rechtliche Grenzen - schließt sie aber auch nicht aus: Eine solche Pflicht kann von der Bundesregierung demzufolge nicht ohne weiteres angeordnet, sondern nur mit Zustimmung des Bundesrates, also von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen werden – „für bedrohte Teile der Bevölkerung“, wie es in Paragraph 20, Absatz 6 heißt. Der Passus gilt bereits seit 2001 und ist kein Resultat der aktuellen Debatte um das Coronavirus. Verpflichtende Impfungen sind allerdings in besonderen Fällen zu rechtfertigen. Zwar heißt es in Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Aber auch: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Die Hürden für eine allgemeine Impfpflicht sind allerdings damit auch sehr hoch. Das Stichwort lautet: Verhältnismäßigkeit.

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Die würde auch eingehalten werden müssen, wenn sich die Politik nicht zu einer allgemeinen Impfpflicht, wohl aber zu einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen entscheiden würde. Schon im Frühjahr hatten Betreiber von Altenheimen und auch andere Arbeitgeber gedroht, nur noch Geimpfte zu beschäftigen. Die Mitarbeiter der Internetriesen Google und Facebook in den USA müssen sich vor einer Rückkehr in die Büros gegen das Coronavirus impfen lassen. Das ist in Deutschland so einfach nicht – ohne gesetzliche Vorlage dürften Mitarbeiter allenfalls in andere Bereiche versetzt werden. Hinzu kommt: Der Arbeitgeber darf wohl seine Mitarbeiter gar nicht danach fragen, ob die geimpft sind, beziehungsweise diese hätten aktuell keine Pflicht das wahrheitsgemäß zu beantworten. Auskunftspflicht besteht laut Gewerkschaftsbund nur dann, wenn eine Impfung die zwingende Voraussetzung sei, eine Tätigkeit auszuführen. Unter andern könnte das für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen gelten. Viele juristische Details dürften aber noch zu klären sein.

Ein Hotelier will nur noch für Geimpfte öffnen

Ganz wesentlich für eine juristische Beurteilung der Impfpflicht ist zudem, ob eine Impfung nur dem Eigennutz dient oder der Gesellschaft. Dabei fällt der Blick auf die Impfstoffe: Können Geimpfte andere anstecken? Selbst das ist noch nicht abschließend geklärt. Ein Papier der US-Seuchenschutzbehörde deutet an, dass die Delta-Variante dazu geführt hat, dass sich die Wahrscheinlichkeit erhöht hat, dass Geimpfte andere anstecken. Auch deshalb drängt Präsident Biden seine Landsleute zum Griff zur Maske.

Einen ganz anderen Tipp hatte kürzlich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) parat. Sie erinnert Restaurants an die Möglichkeit, nur für Geimpfte zu öffnen. „Die Vertragsfreiheit ermöglicht privaten Anbietern wie Gastronomen eine weitgehend freie Gestaltung ihrer Angebote“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wer seinen Gästen einen besonderen Schutz anbieten will, kann deshalb auch Angebote machen, die sich nur an Geimpfte richten.“ Erste Betriebe machen von diesem Recht gebrauch. Christian Wolf, Geschäftsführer des Hotels „Obermühle“ in Garmisch-Partenkirchen, will ab Herbst nur noch Geimpfte empfangen. „Wir werden ab dem 1. Oktober nur noch geimpfte Gäste beherbergen – zum Schutz meiner Mitarbeiter, meiner Gäste und letztlich auch meines Unternehmens“, sagt Wolf der Bild am Sonntag.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.08.2021

Die Impfstoffe gegen Masern und Pocken haben im Vergleich zu den CoVid-Impfung einen klaren Unterschied - sie sind erprobt und sicher.
Auch die Krankheiten verlaufen vielfach tödlicher als eine COVID-Erkrankung.

Kein Ernst zu nehmender Mediziner kann heute abschließend zu den Nebenwirkungen der neuartigen Gentec-Impfstoffe referieren.
Ich bin geimpft. Ich habe schwere Nebenwirkungen. Es ist kein Spaß. Was noch alles kommen kann - keiner weiß es.

Aber in diesem Land hat man Gefallen an diktatorischen Maßnahmen gefunden. Anstatt so, wie es einer freien Gesellschaft ansteht, jetzt wo Impfstoffe frei verfügbar für jedermann zur Verfügung stehen, zu erklären - ab sofort muss, kann und darf jeder für sich selbst entscheiden, wie er mit diesem Risiko leben will, setzen wir auf all diese die Freiheit einschränkenden Maßnahmen noch den Bruch der Verfassung bezüglich der körperlichen Unversehrtheit obendrauf. Das auch noch gegen jeden medizinischen Rat bei Kindern.

Wir leben mit all diesen Einschränkungen, weil unsere Regierung es so wollen, nicht weil eine Notwendigkeit besteht. Zu keiner Maßnahmen kann die Regierung einen Beleg zur Wirksamkeit vorlegen. Nicht mal zum Maske-tragen. Nicht ein Virus, oder „Impfverweigerer“ zerstören unsere gesellschaftliches Leben, sondern angeordnete Maßnahmen.
Wer nun glaubt, wieder vor diesem Virus Angst in die 60-Millionen mal geimpfte Bevölkerung zu tragen, sollte vorher mal erklären, warum es in Schweden nicht schlechter lief als in Bayern.

02.08.2021

Sie sprechen mir aus dem Herzen. Mir ist auch nicht klar, warum man sich plötzlich impfen lassen soll um ein normales Leben zu führen mit allen Grundrechten, die uns BEDINGUNGSLOS zustehen. Eine Impfung diente bisher immer nur dem eigenen Schutz der Gesundheit und das Risiko sollte jeder für sich selbst tragen dürfen. Da Geimpfte ebenso das Virus verteilen können, gefährden sie eben auch alle, wenn sie unter Menschen sind. Wer sich schützen möchte kann das ja gerne tun, aber das sollte kein Zwang sein, sondern eine freie Entscheidung.

02.08.2021

Falsch. Ihre Grundrechte enden dort, wo sie die Rechte eines anderen berühren oder gar beeinträchtigen.

02.08.2021

Sehr geehrter Herr Robert M

Ihre Aussage ist ja wohlfeil - nur können Sie nicht definieren, wo dieser Berührungspunkt der Grundrechte verlaufen sollen. Dort wo sie der, der am lautesten schreit, zu suchen ist?
Oder im Fall, wo bitte wollen Sie die Grundrechtseinschränkung eines Kindes, dessen körperliche Unversehrtheit durch Impfen mit einem nicht voll ausgetestem Gentec-Impfstoff beschädigt ist, mit der möglichen Infektion anderer durch dieses Kind aufwiegen? Wo soll da der Berührungspunkt sein?
Jeder in dieser Gesellschaft kann sich schützen. Wenn er will. Diese Möglichkeit hat sich die Gemeinschaft erarbeitet. Ab da darf und muss jeder selbst entscheiden. An der Stelle endet in freien Gesellschaften die Führsorgepflicht des Staates. Mischt er sich dann noch ein, wird er diktatorisch.

Oder anders - durch Atmen und Berühren verteilen Sie selber Abermillionen Bakterien und Viren. Immer. Überall. Alle möglichen. Wie verhindern Sie persönlich, dass Sie damit genau Niemanden gefährden? Das könnten Sie noch nicht mal ausschließen, wenn Sie Suizid begehen, da die Emissionen bei Verbrennen oder Verwesen nicht für Jedermann ungefährlich sind.

Bei ca. 60-Millionen Geimpften, ca. 4 Millionen Genesenen wird keine der staatlichen Maßnahmen mehr signifikant Wirkung entfalten. Jeder muss jetzt für sich entscheiden, was er will.
Das Gesundheitssystem ist noch robust genug, das auszuhalten. Die Mutationen werden deutlich weniger mortabel. Die Risikogruppen sind geimpft.

Über was reden wir noch? Keine Maßnahmen wird den Schutz noch erhöhen. Die Inzidens, mit einem Test ermittelt, den die WHO als ungeeignet für den Nachweis einer Infektion bezeichnet, wird steigen. Na und? Andere, wie Schweden oder Niederlande zeigen wie es geht.

03.08.2021

"Jeder in dieser Gesellschaft kann sich schützen. Wenn er will. Diese Möglichkeit hat sich die Gemeinschaft erarbeitet."

Wohlfeiler geht es kaum.
Wie schützen sie sich denn auf der Autobahn vor Geisterfahrern? Vor einem Idioten, der mit 250 km/h ins Stau-Ende fährt? Oder vor Verbrechern, die innerorts Autorennen veranstalten?
Geisterfahrer und rücksichtslose Egomanen sind sie zum allergrößten Teil, die Impfgegner und Leerdenker. Ganz vorne mit dabei Bayerns verantwortungsloser Vize-Ministerpräsident Aiwanger, der mit einer Impfverweigerung kokettiert und auf Dummenfang geht.

"Andere, wie Schweden oder Niederlande zeigen wie es geht"

https://www.heidelberg24.de/verbraucher/urlaub-niederlande-kontrolle-test-reise-corona-regeln-deutschland-quarantaene-90857762.html

Inzidenzen (2. 8. 2021): Niederlande: 141, Scheden 32, Deutschland 18.

Was ist da besser?

01.08.2021

Die Impfpflicht muß kommen - oder aber die Politik entscheidet sich endlich , Impfverweigerer von bestimmten Bereichen des (öffentlichen) Lebens auszuschließen .

Bei der Impfpflicht geht es eben nicht darum , eine "notzugelassene Substant" zwangsweise zu injizieren !
Es geht darum , ein gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben ohne die Corona-Einschränkungen wieder möglich zu machen !

Es ist eben nicht einzusehen , warum auch die Geimpften weiterhin etwa die Maske tragen sollen , nur weil man den Impfverweigerern kein Stigma auferlegen will ( was sie hätten , würde man verfügen , daß etwa Impfverweigerer Geschäfte nur betreten dürfen , wenn sie weiterhin eine Maske tragen , während Geimpfte ganz normal das Geschäft betreten dürfen).

Auch der gern gemachte Verweise auf die "Notzulassung" zähkt nicht und ist schon inhaltlich vollkommener Nonsens :

es ist bekannt , daß der Zulassungszeitraum im Normalfall 7-10 Jahre sein kann .
Das würde bedeuten , gäbe man den Impfverweigerern nach , dann müßten die Geimpften ebenso 8-10 Jahre warten bis zur Rückkehr der Normalität .

Das aber kann nicht sein !
Wenn , dann sollen schon die Impfverweigerer 8-10 Jahre auf die Rückkehr "ihrer" Normalität warten , aber doch nicht Alle !

Entweder muß nun endlich die Impfpflicht kommen oder aber den Geimpften sind endlich alle Grundrechte und gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Freiheiten zurückzugeben , während die Impfverweigerer eben darauf länger warten müssen !


01.08.2021

Man könnte fast meinen, dass Ethiker uneingeschränkte Impffreunde sind, es gibt aber auch in diesem Fachbereich differenzierte Meinungen (auch wenn es im Interview um die Schweiz geht):

https://www.nzz.ch/schweiz/ethikerin-zu-corona-impfobligatorium-zu-fordern-ist-heikel-ld.1636866

01.08.2021

Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine allgemeine Impfpflicht angeordnet werden kann. Selbst wenn das Infektionsschutzgesetz innerhalb enger Grenzen Möglichkeiten eröffnet - heißt das noch lange nicht, daß das auch mit dem GG vereinbar ist. Es wäre ja nicht das erste Mal, daß GG-widrige Gesetze/Verordnungen/Anweisungen zwar formal durch die Legislative verabschiedet werden, von höchsten Gerichten aber wieder einkassiert werden.

01.08.2021

@Werner S.
NEIN! Die Impfstoffe sind NICHT ganz „normal“ zugelassen. Es liegt lediglich eine sog. „bedingte Zulassung“ vor.

Dazu die Ausführen der Deutschen Apotheker Zeitung:

„Nach dem EU-Kodex für Humanarzneimittel können die Mitgliedstaaten als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung von krankheitserregenden Substanzen (…) vorübergehend das Inverkehrbringen eines nicht genehmigten Arzneimittels gestatten (Art. 5(2) der Richtlinie 2001/83/EG). Die Europäische Kommission betont in ihren Erläuterungen, dass eine solche Notgenehmigung keine Zulassung bedeutet, sondern die Genehmigung der vorübergehenden Anwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels, hier „Impfstoffs“ in einer Notsituation.“

Wir debattieren hier also gerade über die Verpflichtung Menschen unter Zwang eine Substanz in ihren Körper zu injizieren, die nicht zugelassen ist, sondern nur vorübergehend in Verkehr gebracht werden darf.

Dazu ausführend noch meine persönliche Einstellung zu Impfung: Ich bin, entsprechen gängiger Empfehlung, gegen alles geimpft. Auch möchte ich mit gerne schnellstmöglich gegen COVID impfen lassen, sobald eine ordentliche Zulassung des Impfstoffes vorliegt.

Vorher möchte ich mich aber nicht an einem medizinischen Experiment beteiligen, von dem ich nicht weiß, welche Auswirkungen es z.B. in 10 Jahren auf meine Gesundheit haben wird.

Eine Impfpflicht, wie z.B. gegen Masern mit lang erprobten, bewährten und zugelassenen Impfstoffen finde ich begrüßenswert.

Die Debatte über eine impfpflichtige mit nicht ordentlich zugelassenen Substanzen, die wie es scheint die Infektionsgefahr nicht wesentlich reduziert (Siehe Aussage von Biden oben im Artikel), schockiert mich und die Objektivität unserer Gesellschaft, Politik und Medien.

01.08.2021

"NEIN! Die Impfstoffe sind NICHT ganz „normal“ zugelassen. Es liegt lediglich eine sog. „bedingte Zulassung“ vor."

Sie wiederholen sich. Außerdem sind die Impfstoffe trotzdem sicher:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988#toggledown-content-24
https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html

Und da glaube ich dem UKE und dem PEI schlicht und ergreifend mehr als Ihren penetrant wiederholten Parolen.

02.08.2021

@Robert M.

Die Wiederholung beruht hier offenbar auf einem technischen Fehler.

Zur Sache: Sie fußen ihre Begründung auf der Theorie, dass der Impfstoff ordentlich zugelassen ist, ist er aber nicht. Und dann sagen sie salopp „ist aber trotzdem sicher“. Wer garantiert mir das denn?

Die Aufgabe in der EU diese Garantie - aufgrund wissenschaftlicher Analysen, nicht aufgrund Zusicherungen des Herstellers - auszusprechen hat die EMA. Und solange von der EMA keine ordentliche Zulassung folgt, ist die Sicherheit nicht garantiert.

Oder wie kommen Sie zu der Behauptung, dass er sicher sei? Weil Karl Lauterbach es getwittert hat? Wer hat Auskunft über Langzeitfolgen - bis dato keine befugte Stelle, die dafür garantiert!

Sie können keine Impfpflicht für einen Impfstoff herausgeben, der noch nicht zugelassen ist. Folgt eine ordentliche Zulassung, kann man über wine Impfpflicht diskutieren, wie es bei Masern der Fall ist. Alles andere ist verantwortungsloser Eingriff in die Unversehrtheit des Individuums.

Wieso also diese einigermaßen unabhängige Institution EMA umgeben, wenn sie genau dafür implementiert wurde?

02.08.2021

Der Impfstoff ist zugelassen. Wenn auch nur bedingt. Wissen Sie was diese bedingte Zulassung bedeutet im Gegensatz zu einer oft zitierten Notfallzulassung?

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119502/Coronaimpfstoff-Diese-Nachteile-birgt-eine-Notfallzulassung
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98680/Bedingte-Zulassung-heisst-nicht-Verlagerung-des-Risikos-auf-Patienten-und-behandelnde-Aerzte
https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html

Es wurden in der Vergangenheit unbemerkt von der Öffentlichkeit zig Medikamente bedingt zugelassen und dann später alle in eine "normale" Zulassung umgewandelt.
Übrigens Aspirin ist doch schon seit Jahrzehnten milliardenfach erprobt, bewährt und "normal" zugelassen. Trotzdem sterben jährlich 3.000 Menschen an der Einnahme.

Impfen reduziert das Risiko einer schweren Erkrankung deutlich. Damit ist einer starke Belastung uinseres Gesunheitssystems, insbesondere der Intensivstationen, unwahrscheinlicher udn damit auch eines Lockdowns. Es ist zwar so, dass Geimpfte erkranken können und auch infektiös sein können, aber nach bisherigen Erkenntnissen die Viruslast und die Infektiösität deutlich verringert ist. Somit zumindest das Risiko andere anzustecken reduziert ist.
Es gibt nur zwei Szenarien. Ein weiterer Lockdown oder mit einer hohen Impfquote bei Erwachsenen und Risikogruppen diesen zu vermeiden.

02.08.2021

@Harald V.

Nein, der Impfstoff ist trotzt ihrer Behauptung immer noch nicht zugelassen. Den entsprechenden Gesetzestext habe ich Ihnen oben bereits zitiert, keine Ahnung, weshalb Sie diesen einfach ignorieren.

Eine angesprochene „Notfallzulassung“ gibt es seitens der EMA nicht. Entweder ein Medikament ist zugelassen oder nicht. Im Falle der Impfstoffe liegt keine Zulassung vor. Lediglich das Inverkehrbringen ist unter Bedingungen temporär gestattet.

Sie können es drehen und wenden, wie sie möchten. Der Paragraph ist eindeutig und unmissverständlich!

02.08.2021

@Michael G.
Hier aus der von Ihnen zitierten Deutschen Apotheker Zeitung!!

" Arzneimittelbehörde EMA hat grünes Licht für die Zulassung der mRNA-Vakzine von Moderna für Kinder ab zwölf Jahren gegeben. Zuvor war der Impfstoff an [...] -Review-Verfahren der EMA. Bei dem Protein-­basierten Impfstoff wurde das Spike-­Protein gentechnisch hergestellt, das enthaltene Adjuvans wurde von [...] Spikevax jetzt auch für Kinder ab zwölf Jahren Sanofi-Vakzine im Rolling-­Review-Verfahren Doppelt geimpft und trotzdem krank Comirnaty ® und [...] Corona-Ticker"

Also eine Zualssung für Kinder ab 12 Jahren aber ansonsten keine?

Und die EU-Kommission hat auch keine Ahnung von einer Zulassung?
https://ec.europa.eu/germany/news/20201222-impfstoff-zulassung_de

Ablauf Zulassung Arzneimittel / Impfstoff in der EU.
Quelle: https://www.ema.europa.eu
"Beim zentralisierten Verfahren darf ein Arzneimittel aufgrund
einer einzigen EU-weiten Beurteilung und einer Genehmigung für
das Inverkehrbringen, die EU-weit gültig ist, vertrieben werden.
Pharmaunternehmen legen der EMA einen einzigen Antrag auf
Genehmigung vor. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP)
oder der Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP) der EMA unterzieht
den Antrag einer wissenschaftlichen Beurteilung und gibt
der Europäischen Kommission eine Empfehlung, ob das Arzneimittel
auf den Markt gebracht werden kann oder nicht. Sobald
die zentralisierte Genehmigung für das Inverkehrbringen durch
die Europäische Kommission erteilt wurde, gilt sie in allen EU-Mitgliedstaaten.
Für die meisten neuartigen Arzneimittel, einschließlich
für Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen, ist das zentralisierte
Genehmigungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben."

Hier auch nochmals auf wikpedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelzulassung#Zentralisiertes_Verfahren

Somit haben die Impfstoffe eine EU-weite Zulassung! Zwar nur eine bedingte Zulassung. Aber nicht zu verwechseln mit einer Notfallzulassung / Notgenehmigung (wie sie GB hat) oder eine Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen.

Hier der ganze von Ihnen zitierte Absatz:

"(2) Die Mitgliedstaaten können als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung von krankheitserregenden Substanzen, Toxinen, Chemikalien oder einer Kernstrahlung, durch die Schaden hervorgerufen werden könnte, vorübergehend das Inverkehrbringen eines nicht genehmigten Arzneimittels gestatten."

Steht da was von EMA oder EU-Kommission? Was sie hier beschrieben sind eher Notfallverfahren.

"Für Influenza-Impfstoffe (Grippeimpfstoffe) zur Anwendung in pandemischen Situationen bestehen ebenfalls spezielle Verfahren, um deren Verfügbarkeit zu beschleunigen. Dazu gehören in der EU das Modellimpfstoff-Verfahren (mock-up procedure), mit dem ein bereits zugelassener Modellimpfstoff an den aktuellen pandemischen Virusstamm angepasst wird, sobald dieser identifiziert wurde. Ein weiteres Verfahren ist das „Notfallverfahren“ (emergency procedure). Es ermöglicht die rasche Zulassung eines neuen Influenza-Impfstoffs, wenn ein solcher infolge einer Pandemiemeldung neu entwickelt wird. Für beide Verfahren beträgt die Dauer der Beurteilung durch den wissenschaftlichen Ausschuss 70 statt der sonst üblichen 210 Tage.[34] Ein DRITTES VERFAHREN dient der Zulassung von Impfstoffen, die sich von bereits zur Verwendung gegen die saisonale Influenza zugelassenen Impfstoffen ableiten. Diese wurden jedoch derart modifiziert, dass sie zum Schutz gegen pandemische Grippe eingesetzt werden können. Dieses Verfahren wird in der Regel NATIONAL praktiziert, da die meisten saisonalen Grippeimpfstoffe auf nationaler Ebene zugelassen sind.[34]"

01.08.2021

1. Frage: Wenn ein Geschäftsführer nur geimpfte in seine Räume lassen will, wen will er denn eigentlich schützen?
2. Frage: Warum sieht sich Biontec trotz eines gewaltigen Umsatzes nicht in der Lage, seine Impfstoffe kuzzeitig nachzubessern? Es kann ja wohl nicht allzu schwer sein, die Covid- Mutationen in den RNA- Baukasten mit aufzunehmen.
3. Frage: Wenn eine Regierung die Bevölkerung zwingen will, Impfstoffe zu sich zu nehmen, die nur eine Notfallzulassung haben, ist das nichts anderes als unfreiwillige Menschenversuche?

01.08.2021

zur Frage 1 die der Unternehmer im letzten Satz selbst beantwortet hat: zum Schutz meiner Mitarbeiter, meiner Gäste und letztlich auch meines Unternehmens.
zur Frage 2: die Impfstoffe werden bereits ständig den Mutationen entsprechend geprüft und angepasst. Sollten sie den Baukasten besser beherrschen, dann legen sie einfach mal los. Ich bin gespannt.
zur Frage 3. Die Ipfstoffe sind alle normal durch die EMA zugelassen, eine Notfallzulassung gibt es nicht !
Ergebnis ihrer Umfrage: Sie gehören eindeutig zur Querdenker/Klardenker Gruppe
was dies bedeutet, kann jeder in der AZ Ausgabe im Regionalteil der NU nachlesen. Prozess über eine Klardenkerin vom 31.07.21. Einen schönen Sonntag wünscht.....

01.08.2021

@ Werner S.

Zu 2. Das stimmt nicht ganz, die Impfstoffe sind "bedingt zugelassen" und nicht "normal" bzw. regulär zugelassen.

"Eine bedingte Zulassung ist eine Zulassung, die an Auflagen geknüpft ist. Sie kann im Interesse der Allgemeinheit für ein Arzneimittel erteilt werden,

wenn der Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels das Risiko weniger umfangreicher Daten als normalerweise erforderlich überwiegt.
wenn es um die Behandlung oder Vorbeugung einer lebensbedrohlichen Krankheit geht. Dazu gehören auch Arzneimittel für seltene Krankheiten,

wenn der CHMP feststellt, dass alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
Eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz des Produkts, d.h. der Nutzen für die öffentliche Gesundheit durch die sofortige Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt überwiegt die Risiken, die aufgrund der vorgesehenen Nachreichung weiterer Daten bestehen.
Der Antragsteller legt umfassende Daten zu einem späteren Zeitpunkt vor.
Ein ungedeckter medizinischer Bedarf wird erfüllt.

Bedingte Zulassungen sind ein Jahr lang gültig und können jährlich erneuert werden. Sie können in eine Vollzulassung übergehen.

Vom Zulassungsinhaber wird verlangt, dass er bestimmte Verpflichtungen (laufende oder neue Studien und in einigen Fällen zusätzliche Aktivitäten) in der vorgegebenen Zeit erfüllt, um umfassende Daten vorlegen zu können, die bestätigen, dass die Nutzen-Risiko-Bilanz weiterhin positiv ist.

Sobald umfassende Daten über das Arzneimittelprodukt vorliegen, kann die Zulassung in eine normale Zulassung mit unbegrenzter Gültigkeit umgewandelt werden, die keinen spezifischen Verpflichtungen unterliegt. Diese ist zunächst für fünf Jahre gültig, kann aber für eine unbegrenzte Gültigkeit verlängert werden.

Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung erhalten (Stand: 23. April 2021)."

Quelle: https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html

01.08.2021

zu 2.
die Frage ist doch viel eher die, wieso Pfizer und Moderna die Preise für die Impfstoffe erhöhen? Noch immer nicht genug verdient? Den Esel melken solange es geht, denn nun sollen ja alle ein 3tes Mal geimpft werden und wieso nicht auch noch ein 4. Mal bzw dann im 6 Monats Rhytmus?

01.08.2021

@Werner S.

NEIN! Die Impfstoffe sind NICHT „normal“ zugelassen. Es liegt lediglich eine sog. „bedingte Zulassung“ vor.

Ausführender Wortlaut

02.08.2021

Für mich ist eine bedingte Zulassung keine Notzulassung!
Und zu den anderen Punkten haben Sie nichts aber auch gar nichts zustande gebracht!

02.08.2021

@Gerold R.
Die Impfstoffe haben KEINE NOTFALLzulassung. Zumindest nicht in der EU. Dieser Telegram / Facebook-Mythos ist fast so hartnäckig wie die Bielefeld-Theorie.

Die Impfstoffe haben eine im normalen Zulassungsverfahren (Antrag bei der EMA, Beurteilung durch die EMA, Zulassungen / Genhemigung durch die EU-Kommission) erhalte Zulassung. Sie ist bedingt, da aufgrund der Kürze der Zeit nicht sämtliche Studien und Unterlagen bereit gestellt werden konnte. Diese müssen innerhalb von 12 Monaten nachgereicht werden und zudme wird der Impfstoff verstärkt überwacht. Und was auch ganz entscheidend ist, der Hersteller haftet im Gegensatz zu einer Notfallzulassung für den Impfstoff.

Die Impfempfehlungen der Stiko lassen jetzt auf keine "unfreiwilligen Menschenversuche" schließen. Nicht zu impfen ist mindestens genauso ein "unfreiwilliger Menschenversuch". Zumindest bei Erwachsenen.