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Paragraf 219a
14.12.2018

Koalition verhindert Abstimmung über Werbung für Abtreibungen

Der nach monatelangen Gesprächen erzielte Kompromiss über Veränderungen beim Werbeverbot für Abtreibungen stößt auf ein geteiltes Echo.
Foto: Christian Ditsch, dpa/Archiv

Der Versuch, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gegen den Willen der Union zu streichen, ist am Freitag vorerst gescheitert.

Im Bundestag wurde ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion am frühen Freitagmorgen in die Ausschüsse überwiesen. Die Freidemokraten hatten eigentlich eine sofortige Abstimmung verlangt, was Union und SPD jedoch mit ihrer Koalitionsmehrheit verhinderten.

Für eine Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a gäbe es im Bundestag eigentlich eine Mehrheit. Dafür müsste die SPD allerdings gemeinsam mit FDP, Linken und Grünen gegen CDU und CSU stimmen, was ein Bruch des Koalitionsvertrags wäre.

Die Sozialdemokraten bauen stattdessen auf den gerade gefundenen Kompromiss mit der Union: Danach bleibt das Werbeverbot bestehen, doch es soll klar geregelt werden, in welchem Rahmen Ärzte und Kliniken über Abtreibungen informieren dürfen.

Innerhalb der SPD gibt es erheblichen Gegenwind für die jetzt gefundene Lösung. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sprach jedoch von einem "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Immerhin bringe der Kompromiss mit der Union eine verbesserte Information für die betroffenen Frauen sowie eine größere Rechtssicherheit für die Ärzte.

Ärzte-Chef hält Kompromiss zu Paragraf 219a "vertretbar"

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, nannte den Kompromiss um den Paragrafen 219a vertretbar. "Fakt ist: Keine Frau der Welt entscheidet sich für einen Schwangerschaftsabbruch wegen hübscher Werbung", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Freitag).

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Man müsse heute Informationen "auch über webbasierte Internetdienste anbieten dürfen", so Montgomery. Die Bundesärztekammer sei bereit, solche Information zu übernehmen. Eine neutrale Liste könne jedenfalls "keinen Grundrechtsverstoß darstellen"; entscheidend sei "die Rechtssicherheit". Ein Arzt dürfe über seine Tätigkeiten informieren, "aber nicht werben oder preisen".

Die wegen Werbung für Abtreibungen verurteilte Ärztin Kristina Hänel übte scharfe Kritik an der SPD. Der Koalitionskompromiss habe "mit Sozialdemokratie gar nichts mehr zu tun", sagte Hänel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Freitag). Die SPD habe immer gesagt, 219a sei "ein Armenparagraf"; man müsse sich für Frauenrechte einsetzen. Mit dem Kompromiss werde "eine Zensur zementiert". Sie selbst wolle "notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof" ziehen, so Hänel.

Der gesundheits- und familienpolitische Sprecher der CSU Stracke sagte unserer Redaktion, der Kompromiss sei eine "klare Absage an eine Abschaffung des bestehenden Werbeverbots". Ziel sei "der verfassungsrechtlich anerkannte Schutz des ungeborenen Lebens". (dpa)

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14.12.2018

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Fraktionszwang und Koalitionsverträge sind ein fortwährender Bruch unserer Verfassung.