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Berlin
10.10.2017

Peinliche Panne verhinderte Amris Abschiebung

Die Abschiebung des Tunesiers Anis Amri scheiterte an Behördenpannen. Deswegen konnte er den verhängnisvollen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin verüben.
Foto: Daniele Bennati, afp

Anis Amri verübte 2016 den verheerenden Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Doch Beamte des BKA haben versagt. Eine unglaubliche Geschichte.

Eigentlich waren alle notwendigen Dokumente und Unterlagen vorhanden – nur wussten das die deutschen Sicherheitsbehörden nicht. Der aus Tunesien stammende Gewalttäter und Islamist Anis Amri hätte bereits im Sommer 2016 in sein Heimatland abgeschoben werden können – lange bevor er am 19. Dezember den verheerenden Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz verübte, bei dem zwölf Menschen starben und 67 weitere zum Teil schwer verletzt wurden.

Doch die Abschiebung unterblieb, da die Behörden glaubten, sie hätten keine Handflächenabdrücke von Anis Amri, die Tunesien verlangte. Ein Irrtum, denn nach einem Bericht der Berliner Morgenpost und des RBB lagen dem Bundeskriminalamt die Abdrücke der Hände bereits seit Juli 2015 vor – und das sogar in doppelter Ausfertigung.

Die Liste der Fehler, Pannen und Versäumnisse der deutschen Sicherheitsbehörden im Falle des Berliner Attentäters wird somit immer länger. Dass die geplante Abschiebung des 25-jährigen Tunesiers, der am 6. Juli 2015, somit drei Monate vor der eigentlichen Flüchtlingswelle, illegal in die Bundesrepublik eingereist war, wegen diverser Abstimmungsprobleme zwischen den Behörden scheiterte, war bereits bekannt. Nun kommt ein weiteres Puzzleteil hinzu, das kein gutes Licht auf die Arbeit der für die innere Sicherheit zuständigen Institutionen des Bundes und der Länder wirft.

Die Bildkombo zeigt die am 21.Dezember 2016 vom Bundeskriminalamt BKA veröffentlichten Fahndungsfotos des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri.
Foto: Bundeskriminalamt, dpa

So belegen Einträge in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Polizeibehörden der Bundesländer (INPOL), dass der spätere Attentäter Anis Amri bereits kurz nach seiner Einreise aus Italien am 6. Juli 2015 in Freiburg von der dortigen Polizei erkennungsdienstlich behandelt wurde. Dabei sicherten die Beamten auch die Abdrücke seiner Handflächen und stellten die entsprechenden Dokumente in die INPOL-Datenbank ein. Bei einer Kontrolle Amris im Februar 2016 in Berlin wurden erneut Abdrücke von seinen Händen gemacht und von der Berliner Polizei ein zweites Mal der INPOL-Datenbank übermittelt.

Anis Amri: Das war der Attentäter von Berlin

Als allerdings Beamte des BKA im Februar und im April 2016 in Tunis sondierten, ob Amri in sein Heimatland abgeschoben werden könne, legten sie den dortigen Behörden lediglich Fingerabdrücke und Passbilder vor – nicht aber die von Tunesien ausdrücklich geforderten Handflächenabdrücke. Dies bestätigte das BKA gegenüber dem RBB. Aus diesem Grunde konnte das Verfahren für die Abschiebung des straffälligen Tunesiers nicht weiter vorangetrieben werden. Mehr noch, der bereits zu diesem Zeitpunkt als Gefährder eingestufte Islamist konnte auch nach der rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrags im Juni 2016 weiterhin in Deutschland bleiben.

Eine Schneise der Verwüstung ist am 20. Dezember 2016 auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin zu sehen, nachdem der Attentäter Anis Amri mit einem Lastwagen über den Platz gerast war.
Foto: Bernd von Jutrczenka,dpa

Eine Sprecherin des BKA sagte gegenüber der Berliner Morgenpost, ihr Amt sei nicht für die Abschiebung Amris zuständig gewesen. Daher habe man die im BKA-Computer gespeicherten Handflächenabdrücke auch nicht an die zuständigen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Im Gegenzug hätten die zuständigen Behörden in NRW beim BKA auch nie nach den für die Abschiebung benötigten Abdrücken der Handflächen gefragt. Nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt konnte Amri unentdeckt nach Italien reisen, wo er am 23. Dezember von der Polizei in Mailand erschossen wurde.

Gleichzeitig belegen aktuelle Zahlen, dass mehrere hunderttausend abgelehnte Asylbewerber trotz negativer Bescheide in Deutschland bleiben. So gab es seit Anfang 2016 530.000 negative Asylentscheidungen, aber nur rund 120.000 Ausländer verließen bis Ende August entweder freiwillig das Land oder wurden abgeschoben.

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