Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Pflege: Neues Gesetz: So sollen Pflegende künftig entlastet werden

Pflege
27.09.2019

Neues Gesetz: So sollen Pflegende künftig entlastet werden

Angehörige von Pflegebedürftigen sollen entlastet werden.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Ein neues Gesetz soll Angehörigen den finanziellen Druck nehmen. Verbraucherschützern und Gewerkschaften aber geht das noch nicht weit genug.

Tausende Angehörige von Pflegebedürftigen in Deutschland können aufatmen: Die Regierung hat das „Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“ auf den Weg gebracht. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich vor allem finanzielle Entlastung für Angehörige. Künftig soll auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst dann zurückgegriffen werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Kritikern geht die Entlastung allerdings nicht weit genug.

Nach Angaben der Bundesregierung können von der für das nächste Jahr geplanten Neuregelung rund 275.000 Angehörige profitieren. Darüber hinaus brauchen sich Eltern, die in ein Pflegeheim müssen, nun keine Gedanken mehr darüber machen, dass sie ihren Kindern über Gebühr auf der Tasche liegen.

„Die Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Fragen und sie ist Thema in allen Familien“, betonte die Staatssekretärin im Sozialministerium, Kerstin Griese (SPD). Die Art und Weise, wie ältere Menschen gepflegt würden, entscheide darüber, „wie menschlich unsere Gesellschaft bleibt“. Die Kosten von bis zu 319 Millionen Euro im Jahr sollen die Kommunen übernehmen.

Eigenanteil in der Pflege: Künftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro

Zuständig für die Berechnung des Eigenanteils sind grundsätzlich die Sozialämter. Sie sind bisher dazu verpflichtet, ausgelegte Pflegekosten unter bestimmten Bedingungen von den Angehörigen zurückzuverlangen. Künftig werden sie deren Einkommen erst angreifen, wenn es je unterhaltsverpflichteter Person über 100.000 Euro liegt. Zum Einkommen zählen laut Gesetzentwurf auch Einnahmen aus Vermietung und Wertpapiergeschäften. Wer geringfügig mehr verdient, sollte dann darüber nachdenken, die Arbeitszeit zu reduzieren. Denn die Kosten können teilweise erheblich sein.

So verwies der Bundesverband der Verbraucherzentralen am Freitag darauf, dass der Eigenanteil, den Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen zahlen, im bundesweiten Durchschnitt mittlerweile bei mehr als 1900 Euro liegt. Verbandschef Klaus Müller forderte die Regierung deshalb auf, schnell zu handeln und das Gesetz zügig zu beschließen. Gleichzeitig machte Müller deutlich, dass weitere Schritte zur Entlastung der Angehörigen folgen müssten. Die steigenden Pflegeausgaben würden bisher allein den Pflegebedürftigen aufgebürdet, kritisierte er. Es sei deshalb dringend erforderlich, die Leistungen der Pflegeversicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit zu erhöhen und an die Realität anzupassen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund schlug in die gleiche Kerbe. „Die Pflegeversicherung deckt derzeit nur einen Teil der Kosten bei Pflegebedürftigkeit ab“, erklärte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und schlug Alarm: Die steigenden Zuzahlungen stellen demnach für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein erhebliches Armutsrisiko dar. Buntenbach verwies auf eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, wonach eine „Pflegevollversicherung“ dieses Risiko deutlich senken würde. Die Studie rechnet vor, dass eine volle Absicherung der pflegerischen Leistungen bei einem geringfügigen Anstieg der Beiträge um 0,25 Prozentpunkte bis zum Jahr 2060 durchaus bezahlbar wäre.

Eigenbeteiligung in der Pflege ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen

Seit Oktober vergangenen Jahres ist die Eigenbeteiligung der Studie zufolge um mehr als 110 Euro auf fast 1930 Euro im Monat gestiegen. Mehr als 30 Prozent aller in einem Heim untergebrachten Pflegebedürftigen müssen Sozialhilfe in Anspruch nehmen. „Dieser Trend wird sich angesichts der Kosten für die dringend benötigten Reformen weiter rasant verschärfen“, warnte Buntenbach. Gegenwärtig werden rund 80.0000 Menschen in Deutschland in Pflegeheimen betreut.

Das neue Gesetz bringt darüber hinaus auch Verbesserungen für Eltern mit behinderten volljährigen Kindern. Sie müssen künftig keine Zuzahlung zur sogenannten Eingliederungshilfe mehr leisten. Dieser Beitrag soll komplett gestrichen werden.

Lesen Sie auch den Kommentar: Hilfe für die Pflege

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.