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Pflege
27.04.2019

Pflegende Angehörige: Fallen die Abgaben ans Sozialamt weg?

Das Sozialgesetzbuch sieht bisher vor, dass Angehörige von Empfängern staatlicher Hilfe zur Kasse gebeten werden können. Das soll sich ändern.
Foto: dpa

Arbeitsminister Heil (SPD) plant, Kinder und Eltern von Hilfeempfängern finanziell deutlich zu entlasten. Betroffenen bringt das jährlich mehrere hundert Euro.

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD bereits vereinbart, die Kinder pflegebedürftiger Eltern von finanziellen Verpflichtungen zu befreien, sofern sie nicht mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Da geht es darum, dass die Sozialämter von Kindern Geld verlangen können, falls sie einen Teil der Pflegekosten bezahlen.

Sozialminister Heil will die Angehörigen von Pflegebedürftigen entlasten

Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, dass Eltern ihr Leben lang pauschalierte Unterhaltsbeiträge an die Sozialbehörden leisten, wenn für ihr erwachsenes behindertes Kind Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezahlt wird. Nur wenn sie selbst auf staatliche Hilfen angewiesen sind oder durch diesen Beitrag bedürftig werden, sind sie davon befreit.

Auch diese Pflicht könnte für die Meisten entfallen, wenn sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinen erweiterten Plänen durchsetzt. Für den SPD-Politiker geht es dabei nicht nur um das Verhindern einer verfassungsmäßig bedenklichen Ungleichbehandlung, sondern auch um das soziale Profil seiner Partei.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung will Heil die Regelungen nun in einem Aufwasch zugunsten eines Großteils der Unterhaltspflichtigen ändern. In einem Papier seines Ministeriums wird auch geschätzt, was es kosten könnte, wenn nur noch jene zahlen müssen, die mehr als 100.000 Euro brutto verdienen: Man geht von bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr aus.

Der Sozialverband VdK begrüßt Heils Pläne, weil sie für die Betroffenen eine „erhebliche Entlastung“ bedeuten, sagt Claudia Spiegel, die Leiterin der Abteilung Sozialpolitik. Es sei auch richtig, dass sie umfassend erfolgt.

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In Bayern sind für diese Formen staatlicher Hilfe die Bezirke zuständig. Für sie bedeutet das Einziehen von Angehörigengeldern einen großen Verwaltungsaufwand. Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen, dann müssen sie und ihre Partner ihre Einkommen offenlegen und es muss geprüft werden, inwieweit sie in der Lage sind etwas abzugeben. Für die Ämter spielt zunächst auch keine Rolle, ob die Kinder noch Kontakt zu ihren Eltern haben.

Eltern erwachsener Menschen mit einer Behinderung zahlen hingegen monatliche Pauschalen von 32,75 Euro (bei Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege) bzw. 25,19 Euro (bei Hilfe zum Lebensunterhalt) an die Sozialverwaltung des Bezirks. Häufig werden beide Pauschalen fällig. Dann ergibt sich eine jährliche Belastung von knapp 700 Euro. Der Vollständigkeit halber muss aber auch erwähnt werden, dass Eltern auch dann noch Kindergeld (derzeit 194 Euro, ab 1. Juli 204 Euro) bekommen, wenn ihr behindertes Kind bereits erwachsen ist.

Der Bezirk Schwaben nimmt nach Angaben der Leiterin der Sozialverwaltung Gertrud Kreutmayr im Schnitt jährlich rund 2,3 Millionen Euro von Eltern behinderter Menschen und rund drei Millionen Euro von Kindern pflegebedürftiger Eltern ein. Auf der anderen Seite gebe er aber auch grob gerechnet rund 450 Millionen Euro für Behinderte und 130 Millionen für Pflegebedürftige aus.

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