Plagiatsopfer will Strafantrag stellen
Bei der Staatsanwaltschaft in Hof wurde Strafantrag gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Hof will sich nicht dazu äußern, ob gegen den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) im Zusammenhang mit der Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit ein Strafantrag vorliegt. Die Behörde werde während der laufenden Ermittlungen grundsätzlich keine Auskünfte geben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage. Die Berliner Zeitung hatte zuvor berichtet, dass ein Plagiatsopfer Strafantrag stellen wolle.
Ein solcher Strafantrag wäre deshalb bedeutsam, weil eine mögliche Urheberrechtsverletzung entweder auf Antrag eines Geschädigten oder bei öffentlichem Interesse verfolgt werden muss. Es bestehen aber Zweifel, dass es ein ausreichendes öffentliches Interesse gibt.
Guttenberg soll bei seiner im Fach Jura an der Uni Bayreuth abgegebenen Dissertation im großen Stil abgeschrieben haben, ohne diese Passagen als Zitate zu kennzeichnen. Wegen der Affäre erklärte der CSU-Politiker am 1. März seinen Rücktritt vom Ministerposten und zog sich danach auch von allen anderen politischen Ämtern zurück. (afp)
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