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  3. Urteil: Polizei kann sich das Tattoo-Verbot eigentlich nicht leisten

Polizei kann sich das Tattoo-Verbot eigentlich nicht leisten

Kommentar Von Holger Sabinsky-Wolf
14.05.2020

Ist man mit Tätowierung ein schlechterer Polizist? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt.

Früher trugen Seefahrer, Zuhälter oder Knackis Tätowierungen. Gerne selbst gestochen. Heute heißt es, das Tattoo sei in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Unabhängig von der Frage, ob das angesichts der Qualität vieler Tattoos eine gute Nachricht ist, stimmt es nicht. Viele Berufsgruppen können sich eben nicht einfach tätowieren lassen.

Polizisten zum Beispiel. Das bayerische Beamtengesetz verbietet ihnen das Tragen eines sichtbaren Tattoos. Polizeioberkommissar Jürgen Prichta will aber unbedingt einen „Aloha“-Schriftzug auf dem Unterarm haben, als Erinnerung an tolle Flitterwochen auf Hawaii. Er ist dafür bis vors Bundesverwaltungsgericht gezogen.

Gericht: Tattoos und Neutralität sind unvereinbar

Viele Polizisten, gerade jüngere, wollen eine Tätowierung tragen, dürfen das aber nicht, weil es aus Sicht ihres Arbeitgebers, also des Staats, deren Neutralität und Autorität beeinträchtigt. Wie ein Tattoo die Neutralität gefährden kann – solange es nicht extremistisch, diskriminierend oder strafbar ist –, erschließt sich nicht so leicht. Bei der Autorität verhält es sich so: Es gibt eine Studie der Polizeihochschule Rheinland-Pfalz, wonach tätowierte Beamte weniger Respekt und Vertrauen genießen – kurioserweise auch bei tätowierten Menschen. Wer jetzt meint, die Polizei habe größere Probleme als die Tattoos ihrer Beamten: Das ist ein großes Problem. Denn die Polizei findet zu wenig Nachwuchs. Sie kann es sich nicht leisten, junge Leute nur wegen deren Tattoos abzulehnen. Auch deshalb gab es zuletzt Bewegung. Klagen hatten Erfolg, Länder lockerten ihre Regelungen. Bayern nicht.

Zu Recht, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag. Ein sichtbares Tattoo sei mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion eines Polizisten unvereinbar. Daraus darf man aber jetzt nicht schließen, dass Polizisten nicht zur Mitte der Gesellschaft gehören...

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.05.2020

Wo hört das dann auf? Piercings im Gesicht? Lange Zottelmähne unter der Mütze? Wenn ich in einer Bank arbeite, werde ich vermutlich auch nicht im Schlabber-Look zur Arbeit gehen. Wenn mir das nicht passt, muss ich mir einen anderen Job suchen. Und wenn ich gerne Tatoos haben möchte, lass ich dir halt da stechen, wo's keiner sieht.

14.05.2020

Der Profifußball drein RB Leipzig ist übrigens tattoofrei. Das gibt es tatsächlich.

14.05.2020


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Damit bewertet kann, ob dieser Kommentar eine Daseins-
berechtigung hat, möge der Kommentator dartun, wie viele
Interessenten sich wegen dieses Verbots nicht für den
Polizeidienst beworben haben bzw. von der Einstellung
ausgeschlossen wurden.

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14.05.2020

Damit bewertet werden kann, ob dieser Kommentar eine Daseinsberechtigung hat, möge der Kommentator dartun, warum er sich nicht vorstellen kann, dass bei einem Verbot von Tätowierungen mögliche Bewerber, die bereits ein Tattoo haben, sich nicht bewerben.

15.05.2020

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Nun doch wieder, Frau Maja S.?

Schrieben Sie doch am 05.04.2020 (zu: "Wegen Corona: Polizei
löst einzelne Gruppen von Personen auf"):

"..ich schreibe nicht für verständige Menschen und für Sie schon gar nicht"

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15.05.2020

Haben Sie außer inquisitorische Beiträge auch mal inhaltlich was beizusteuern? Wäre mir zumindest noch nicht aufgefallen.