Polizei kritisiert Pläne zur Zurückweisung als unzureichend
Schon einmal abgewiesene Migranten dürfen nicht mehr aus Österreich nach Deutschland einreisen. Aber nur dort wird auch kontrolliert.
Dass an der deutsch-österreichischen Grenze nun bestimmte Gruppen von Flüchtlingen abgewiesen werden, sorgt für massive Kritik aus ganz unterschiedlichen Richtungen. Während Jörg Radek von der Gewerkschaft der Polizei die Verfügung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für unzureichend hält und von „reiner Symbolpolitik“ spricht, sind die Grünen entsetzt.
Für den stellvertretenden Bundestagsfraktionschef Konstantin von Notz stellt die CSU mit der Maßnahme „die Erfolgsgeschichte der europäischen Integration und die Errungenschaften des Schengen-Systems offen infrage.“ Von Notz weiter: „Praktisch täglich erklären CSU-Verantwortliche inzwischen geltendes Europarecht für obsolet. Stattdessen bedient man die Verschwörungstheorie von der „Grenzöffnung 2015“ – der rechtsreaktionären Dolchstoßlegende unserer Zeit – und diskreditiert damit politische Entscheidungen, an denen man unmittelbar in jahrelanger Regierungsverantwortung beteiligt war.“
Sie werden abgewiesen, auch wenn sie ein Asylgesuch stellen
Die Debatte ist scharf und dabei geht es noch nicht einmal um den ganz großen Streit, der für die Union zur Zerreißprobe geworden, aber einstweilen vertagt ist. CSU und CDU sind zutiefst gespalten in der Frage, ob Flüchtlinge, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind, an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen. Bereits in Kraft getreten ist aber die Anordnung von Horst Seehofer, wonach Personen, gegen die ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht, an der Einreise nach Deutschland gehindert werden – auch wenn sie ein Asylgesuch stellen.
Betroffen sind etwa Flüchtlinge, die nach Ablehnung ihres Asylantrags abgeschoben wurden. Einreise- und Aufenthaltsverbote sind fester Bestandteil einer jeden Abschiebe-Anordnung. Anders als bisher werden nun außerdem auch solche Asylbewerber zurückgewiesen, die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung aus Deutschland in andere EU-Länder gebracht wurden.
Zwar konnten auch bislang Reisende, gegen die eine Einreisesperre vorlag, dazu gehören auch ausländische Straftäter, an den Grenzen abgewiesen werden – ebenso wie Personen ohne Papiere. So wurde 2017 laut Bundesregierung gut 12.000 Personen die Einreise verweigert. Doch einreisen durfte generell jeder, der ein Asylgesuch stellt.
Das hatte 2015 der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach Absprache mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verfügt. Dass diese Direktive bedeutet, dass auch im Falle einer Wiedereinreisesperre eine Wiedereinreise möglich ist, habe sie „erst jetzt bei der vertieften Diskussion überhaupt zur Kenntnis genommen“, hatte Merkel am Montag gesagt.
Polizeigewerkschaft: Wer sonst ins Land kommt, wissen wir nicht
Nach Regierungsangaben sind 2017 rund 1600 Personen, für die eine Wiedereinreisesperre galt, trotzdem nach Deutschland eingereist. Für Jörg Radek, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei und dort für die Bundespolizei zuständig, ist die Zurückweisung von Personen für die eine Einreisesperre besteht „allenfalls ein Schritt auf Zehenspitzen in Richtung einer konsequenten Durchsetzung des Aufenthaltsrechts“.
Denn nur die Grenze zu Österreich werde ja überhaupt kontrolliert. „Wer über die Grenzen zu unseren acht anderen Nachbarstaaten sonst so ins Land kommt, wissen wir nicht.“ Zurück zu einem Europa der Schlagbäume will Radek aber nicht. „Wir brauchen keine nationalen Alleingänge, sondern eine europäische Lösung, die mit einem konsequenten Schutz der Außengrenzen beginnt“, sagte er unserer Zeitung.
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