Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Nazi-Verbrechen: Polnischer Präsident hat umstrittenes Holocaust-Gesetz unterzeichnet

Nazi-Verbrechen
06.02.2018

Polnischer Präsident hat umstrittenes Holocaust-Gesetz unterzeichnet

Polens Präsident Andrzej Duda: "Gute Beziehungen zu Israel liegen mir sehr am Herzen."
Foto: Alik Keplicz (dpa)

Ein umstrittenes Holocaust-Gesetz stürzt die Beziehungen zwischen Polen und Israel in eine Krise. Warum sich Präsident Duda dennoch für die Unterzeichnung entschieden hat.

Polens Präsident Andrzej Duda hat das umstrittene Holocaust-Gesetz unterzeichnet, das eine politische Krise mit Israel ausgelöst hat. Das teilte ein Sprecher des Präsidialamtes am Dienstagabend mit. Duda hatte bereits am Vormittag angekündigt, dass er das Gesetz unterschreiben werde. Es sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand unter anderem "öffentlich und entgegen den Fakten" dem polnischen Volk oder Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für vom "Dritten Reich" begangene Nazi-Verbrechen zuschreibt. Dies gilt auch für andere Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschheit oder für Kriegsverbrechen.

Israelische Politiker und Historiker befürchten, das Gesetz könnte missbraucht werden, um Verantwortung von Polen bei Verbrechen an Juden zu leugnen. Duda sagte, er nehme diese Befürchtungen ernst. Deshalb werde er das Gesetz dem Verfassungsgericht vorlegen, damit dieses prüft, ob es die freie Meinungsäußerung gefährdet. Polen habe aber das Recht, sich gegen falsche Unterstellungen zu verteidigen, deshalb unterschreibe er die Gesetzesänderung. 

Polen sagt Reise des israelischen Erziehungsminister ab

Israel reagierte am Dienstag zurückhaltend auf Dudas Ankündigung. "Israel ist weiterhin in Kontakt mit den polnischen Behörden und erhebt seine Einwände gegen den polnischen Gesetzesentwurf", teilte das Außenministerium in Jerusalem mit. Man hoffe darauf, dass beide Seiten sich während der Prüfung durch das Verfassungsgericht auf Änderungen des Gesetzes einigen können. "Israel und Polen haben eine gemeinsame Verantwortung, die Geschichte des Holocausts zu erforschen und zu bewahren."

Der israelische Erziehungsminister Naftali Bennett hatte am Montag sehr ungehalten reagiert, nachdem Polen eine von ihm angekündigte Reise abgesagt hatte. "Die polnische Regierung hat meinen Besuch abgesagt, weil ich die Verbrechen ihres Volkes erwähnt habe", sagte er. Zuvor hatte es noch geheißen, Teams beider Seiten sollten einen bilateralen Dialog über historische und juristische Fragen aufnehmen.

Duda: Polen hat sich als Staat nicht am Holocaust beteiligt

Duda zeigte Verständnis für die Kritik der Israelis und betonte, er nehme diese sehr ernst. Das Verfassungsgericht solle überprüfen, ob das Gesetz die freie Meinungsäußerung gefährde. Während der Prüfung gelten die neuen Vorschriften aber schon. Zugleich versuchte Duda, die Zweifel an dem Gesetz auszuräumen, indem er darauf hinwies, dass künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten ausdrücklich von den neuen Vorschriften ausgenommen sind. 

Blick auf das Tor mit dem Schriftzug «Arbeit macht frei» zum früheren Konzentrationslager Auschwitz.
Foto: Jan Woitas, dpa

Mehrfach betonte er, dass Polen sich nicht als Staat am Holocaust beteiligt hat und auch gar nicht konnte, da während der Besatzung durch Nazi-Deutschland kein polnischer Staat existierte. Er erinnerte an Polen, die Juden gerettet haben, räumte aber auch ein, dass es auch Kollaborateure gab, die Juden an die Besatzer ausgeliefert haben.

In Polen gebe es keinen Platz für Antisemitismus. "Gute Beziehungen zu Israel liegen mir sehr am Herzen", sagte der Präsident. Aber Polen, das fast sechs Millionen seiner Bürger im Zweiten Weltkrieg verloren hat, habe das Recht, sich vor falschen Unterstellungen zu schützen. Deshalb werde er das Gesetz unterschreiben. 

39 Prozent der Polen gegen das umstrittene Gesetz

Polens Opposition kritisierte die Entscheidung des Präsidenten. Slawomir Neumann, der Chef der konservativ-liberalen PO-Fraktion, warnte, dass diese die diplomatische Krise mit Israel verschärfe. 

Das polnische Justizministerium richtete im Internet eine Seite mit dem Domainnamen germandeathcampsnotpolish.com ein, auf der erklärt wird, warum das Gesetz aus Sicht der Regierung in Warschau nötig ist. "Wir können nicht zulassen, dass Polen der Sünden anderer bezichtigt wird", heißt es da. Auf der Seite gibt es unter anderem eine Karte der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager im besetzten Polen. Auch kann man dort den Text des Gesetzes auf Polnisch und Englisch herunterladen. 

Aus einer Umfrage der konservativen Tageszeitung Rzeczpospolita geht hervor, dass 39 Prozent der Polen gegen das Gesetz in seiner jetzigen Form sind, 36 Prozent sind dafür. 

Das Gesetz belastet auch die Beziehungen zwischen Polen und der Ukraine. Das ukrainische Parlament verabschiedete am Dienstag eine Stellungnahme, in der es das Gesetz verurteilt und an den Präsidenten appelliert, es nicht zu unterschreiben. Das Gesetz sieht auch Strafen für die Leugnung der Verbrechen ukrainischer Nationalisten vor. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.