Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Porträt: Assange schöpft wieder Hoffnung

Porträt
05.02.2016

Assange schöpft wieder Hoffnung

Die Vereinten Nationen werten die Botschaftszuflucht von Julian Assange als Freiheitsberaubung. (Archivbild)
Foto:  Facundo Arrizabalaga (dpa)

Ein Gremium der Vereinten Nationen stufte das Zwangsexil des Wikileaks-Gründer Julian Assange als willkürliche Inhaftierung ein. Doch nach wie vor besteht ein Haftbefehl gegen ihn.

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange dankte gegen das Blitzlichtgewitter anblinzelnd den Vereinten Nationen. Ein Gremium hatte am Freitag das Zwangsexil des 44-jährigen als willkürliche Inhaftierung eingestuft. Assange sollte erlaubt werden, sich frei zu bewegen, appellierten die Rechtsexperten an die Regierungen Großbritanniens sowie Schwedens.

Das Gutachten gilt im Königreich jedoch nicht als rechtlich bindend, was wiederum Assange und seine Anhänger komplett anders sehen, wie er gestern verlautbaren ließ. Doch Vertreter aus London und Stockholm weisen die Schlussfolgerungen der Vereinten Nationen zurück. Sollte der blasse Mann mit den weißen Haaren jedoch tatsächlich aus seinem Zufluchtsort heraus- marschieren, würde er sofort von den britischen Beamten festgenommen und aufgrund eines Haftbefehls nach Schweden ausgeliefert. Dort wird gegen ihn wegen des Verdachts auf Vergewaltigung ermittelt. Also bleibt Assange weiter in seinem 20 Quadratmeter großen Zimmer, das vollgestellt mit Möbeln ist und ausgestattet mit Computer und einer Lampe, die das Sonnenlicht imitiert.

Julian Assange kommt nur selten ans Tageslicht

Seit dem 19. Juni 2012 kam er nur für kurze Momente in den Genuss echten Tageslichts. Die hell gestrichenen Wände des Apartments im ersten Stock müssen wie dicke Mauern für den gebürtigen Australier wirken, es gibt keinen Garten. Sport macht er an Fitnessgeräten. „Ich vermisse meine Familie“, sagte der Computer-Nerd, der bereits in jungen Jahren online unter dem Pseudonym Mendax (lateinisch für lügnerisch) unterwegs war, gestern. Angeblich soll er vier Kinder haben. Als gesichert gilt jedoch nur, dass Assange Vater eines Sohnes ist. Seine Mutter Christine sorgt sich derweil um den Gesundheitszustand ihres Sohnes: Sein Körper gebe langsam auf. Er habe Herzprobleme, eine chronische Lungenentzündung und schlimme Schulterschmerzen. Laut jener wenigen Freunde, die ihn noch regelmäßig besuchen, arbeitet der Hacker unaufhörlich an seiner Wikileaks-Plattform und gleichzeitig an Möglichkeiten für einen Weg aus seinem Asyl.

Wikileaks-Gründer Assange klagte lange gegen seine Auslieferung

Assange, der Physik studiert hat, gilt als intelligente, aber auch schwierige Person. Der PR-Profi strotzt vor Selbstbewusstsein, nicht wenige nennen es Arroganz. „Es herrscht ein Ungleichgewicht zwischen dem, was wir von Menschen erwarten, die anders als die Norm und mutig genug sind, um gegen die Mächtigen aufzustehen und zu kämpfen“, sagte sein Freund Vaughan Smith einmal. Nachdem Mitte 2010 die Vorwürfe der sexuellen Belästigung von zwei Schwedinnen laut wurden, kämpfte der Wikileaks-Gründer monatelang von der britischen Hauptstadt aus gegen seine Auslieferung, bekam unter Auflagen Hausarrest und verbrachte mehr als ein Jahr auf dem Landgut seines Freundes Vaughan Smith, von wo aus er weiter bis zur höchsten Instanz klagte. Doch er verlor. Seine letzte Chance, Asyl zu erhalten, war in der ecuadorianischen Botschaft.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.