Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. China: Proteste in Hongkong erwartet: Betreiber legt U-Bahnnetz still

China
05.10.2019

Proteste in Hongkong erwartet: Betreiber legt U-Bahnnetz still

Das seit Freitagabend geltende Vermummungsverbot sorgt für weiteren Sprengstoff in Hongkong. Aus Angst vor weiteren Protesten stellte der U-Bahnbetreiber den Fahrbetrieb ein.
Foto: -/kyodo, dpa

Die chinesische Regierung will Proteste in Hongkong vermeiden. Es gilt ein Vermummungsverbot. Das hat die Spannungen verschärft. Präventiv wurde die U-Bahn stillgelegt.

Aus Angst vor neuen gewalttätigen Ausschreitungen in Hongkong hat der U-Bahn-Betreiber der asiatischen Hafenmetropole das gesamte Netz auch am Samstag weiter stillgelegt. Die Bahnen wurden schon am Freitagabend aus Sicherheitsgründen gestoppt, weil radikale Demonstranten Brände gelegt und Stationen demoliert hatten.

Viele Einkaufszentren in der chinesischen Sonderverwaltungsregion blieben geschlossen - ähnlich Geschäfte und Banken, die Beziehungen zu China haben und deswegen zum Ziel von Protestaktionen werden könnten. 

Demonstrationen wurden am Samstag in den beiden Einkaufsvierteln Causeway Bay auf der Insel Hongkong sowie in Tsim Sha Tsui auf der Halbinsel Kowloon erwartet. Eigentlich waren an diesem Wochenende kaum Proteste geplant, doch die überraschende Verhängung eines Vermummungsverbotes mit einem Rückgriff auf ein altes koloniales Notstandsgesetz hatte die Spannungen wieder verschärft. Es gibt Regierungschefin Carrie Lam auch noch weiter reichende Vollmachen. 

Experten: Vermummungsverbot schreckt Hongkonger Demonstranten nicht ab

Das Vermummungsverbot gilt seit Mitternacht. Doch dürfte es erst langsam umgesetzt werden, weil die Polizisten noch instruiert werden müssen, wie sie vorgehen sollen. Experten zeigten sich auch skeptisch, ob es radikale Demonstranten abschrecken dürfte. Ähnlich ließen sie sich schon nicht von den angedrohten Haftstrafen bei illegalen Versammlungen davon abhalten, auf die Straße zu gehen, wenn Protestmärsche verboten worden seien, wurde argumentiert. 

Nach der Aktivierung des Notstandsgesetzes und der Verhängung des Vermummungsverbotes kam es am Freitag spontan zu Protesten, die im Laufe des Abends eskalierten und Chaos auslösten. Radikale Kräfte bauten Straßenblockaden, warfen Brandsätze, demolierten U-Bahnstationen und Geschäfte. Die Polizei ging unter anderem mit Tränengas und Schlagstöcken vor.

Zum zweiten Mal: Polizist schießt jungen Demonstranten nieder

Zum zweiten Mal wurde ein junger Mann von einem Polizisten angeschossen, wie Medien berichteten. Während es zunächst geheißen hatte, der Polizist sei nicht im Dienst gewesen, teilte die Polizei mit, dass ein Beamter in Zivil "einen Schuss in Selbstverteidigung" abgegeben habe, weil sein Leben ernsthaft bedroht gewesen sei. Er sei von einer "großen Gruppe von Aufrührern" angegriffen worden.

In einem Video in sozialen Netzwerken war zu sehen, wie der Polizist verprügelt wurde. Dann wurde ein Brandsatz auf ihn geworfen, der ihn kurz in Flammen hüllte. Doch konnte er dem Feuer entkommen. Ihm entglitt die Waffe. Doch konnte er sie vom Boden zurückholen, bevor ein Demonstrant sie aufgreifen konnte. Er verlor aber sein Magazin. Als der Beamte im Gesicht blutend versuchte, über das Handy Hilfe zu rufen, landete ein weiterer Brandsatz brennend vor seinen Füßen. 

Notstandsgesetz wurde bisher nur zweimal in Hongkong ausgerufen

Obwohl für das Vermummungsverbot das 100 Jahre alte Notstandsgesetz bemüht wurde, betonte Regierungschefin Lam, dass sie nicht den Notstand ausrufe. Auch sei Hongkong nicht in einem Notstand. Das Gesetz "für Notfälle und bei öffentlicher Gefahr" hatten die britischen Kolonialherren 1922 erlassen und nur zweimal angewandt wurde: Um im selben Jahr einen Streik von Seeleuten niederzuschlagen sowie 1967 bei Unruhen prokommunistischer Kräfte. 

Das Gesetz unter Kapitel 241 ermöglicht weitere Notstandsmaßnahmen, "die als notwendig im öffentlichen Interesse betrachtet werden". Ausdrücklich genannt werden unter anderem Zensur, erleichterte Festnahmen und Haftstrafen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme und die Unterbrechung von Kommunikationsnetzwerken.

Seit der Rückgabe 1997 an China wird die frühere britische Kronkolonie mit einem eigenen Grundgesetz nach dem Grundsatz "ein Land, zwei Systeme" autonom regiert. Die sieben Millionen Hongkonger stehen unter Chinas Souveränität, genießen aber - anders als die Menschen in der kommunistischen Volksrepublik - mehr Rechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, um die sie jetzt fürchten. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Proteste in Hongkong: Angeschossener Schüler in "stabilem Zustand"

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.