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Prozess
15.04.2021

In der Flüchtlingsamts-Affäre sind nur wenige Vorwürfe geblieben

Das Gebäude der Außenstelle des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Am Donnerstag startete ein Prozess gegen die ehemalige Leiterin des Amtes.
Foto: Carmen Jaspersen, dpa (Archivbild)

2018 gab es den Verdacht, in Bremen werde unberechtigt Asyl gewährt. Ob es dabei Straftaten gab, klärt ein Gericht. Die Verteidigung spricht von einer Vorverurteilung.

Drei Jahre nach bundesweiten Schlagzeilen über das Bremer Flüchtlingsamt hat in der Hansestadt ein Prozess gegen die ehemalige Behördenleiterin begonnen. Die Staatsanwaltschaft legte der 60-Jährigen 14 Straftaten zur Last. Sie habe in sechs Fällen Dokumente manipuliert und in sechs weiteren Fällen Dienstgeheimnisse an einen mitangeklagten Rechtsanwalt weitergegeben. 

60-Jährige soll 14 Straftaten begangen haben

Außerdem gehe es um Vorteilsnahme: Die Beamtin habe sich zweimal von dem Anwalt eine Hotelübernachtung bezahlen lassen (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17). Der auf Asylrecht spezialisierte Jurist aus Hildesheim wurde wegen acht Taten angeklagt. Der 42-Jährige habe unter anderem ausreisepflichtigen Flüchtlingen zum Untertauchen geraten.

Verteidigung kritisiert, es habe eine öffentliche Vorverurteilung gegeben

Für die Angeklagten räumten ihre Verteidiger die Vorgänge jeweils ein. Sie argumentierten aber, dass das Verhalten nicht strafbar gewesen sei. Die Beamtin habe das Geld für die Übernachtungen, zweimal 65 Euro, dem Anwalt in bar übergeben, damit er die Rechnung bezahlt. Bei den angeblichen verratenen Dienstgeheimnissen seien Dokumente weitergeleitet worden, auf die ein Anwalt ein Recht habe.

"Wir halten die Vorwürfe so nicht für verurteilungsfähig", sagte eine Verteidigerin der Ex-Amtschefin, Lea Voigt, am Donnerstag. Sie beklagte in der Affäre von 2018 eine öffentliche Vorverurteilung der Beamtin durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (Bamf) und die Staatsanwaltschaft. "Der Schaden, der für unsere Mandantin entstanden ist, ist kaum wiedergutzumachen", sagte Voigt.

2018 stand der Verdacht hunderter Fälle im Raum

Berichte über echtes oder vermutetes Fehlverhalten in der Bremer Bamf-Außenstelle hatten 2018 zu einer großen Debatte über das Asylwesen geführt. Der Verdacht stand im Raum, dass in Bremen in Hunderten Fällen unberechtigt Asyl gewährt worden sei.

Behördeninterne Prüfungen zeigten zwar organisatorische Mängel in der Außenstelle wie beim Bamf in Nürnberg auf. Die Bremer Asylbescheide hatten aber bis auf wenige Dutzend Ausnahmen rechtlich Bestand. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelte umfassend und klagte 121 Straftaten an. Das Landgericht Bremen sah aber nur die beamtenrechtlichen Verstöße als potenziell strafbar an; angeklagte Verstöße gegen Ausländerrecht wurden fallengelassen. Die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens legte in der Verhandlung dar, welche Rechtsfragen in der komplizierten Materie noch geklärt werden müssten. 

Ob und wie weit in Bremen tatsächlich das Asylrecht gedehnt wurde, wird sich in dem Strafprozess nicht klären lassen. Auffällig war über Jahre hinweg eine hohe Anerkennungsquote. Auch 2020 fanden 50,5 Prozent aller Flüchtlinge Schutz in Bremen, wie das Bamf in Nürnberg auf Anfrage mitteilte. Im Bundesdurchschnitt waren es 43,1 Prozent. (dpa)

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