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Prozess
30.11.2016

Pegida-Gründer Bachmann muss 9600 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung 9600 Euro Strafe zahlen.
Foto: Sebastian Kahnert (dpa)

Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung 9600 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Bachmann ist schon wegen mehrerer Vergehen verurteilt worden.

Pegida-Chef Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden zogen am Mittwoch sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück.

Damit ist das Urteil vom Mai aus erster Instanz rechtskräftig. Bachmann ist damals wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu 120 Tagessätzen " 80 Euro verurteilt worden. Zudem muss er die Prozesskosten aus dem ersten Verfahren und die ihm selbst entstandenen Kosten aus der Berufung tragen.

Das Dresdner Amtsgericht hatte Bachmann in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pegida-Gründer im September 2014 auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" beschimpfte. Damit habe er die Menschenwürde der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge angegriffen und zum Hass gegen sie aufgestachelt, so die Urteilsbegründung.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Anklage hatte im ersten Prozess sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung hingegen auf Freispruch plädiert.

Es gab kaum Zuschauer, Bachmann war auch nicht da

Den Schuldspruch wegen Volksverhetzung hatten beide Seiten dann aber schon vor dem neuerlichen Prozess akzeptiert. In dem Berufungsverfahren am Mittwoch ging es deshalb nur um das Strafmaß. Zeugen wurden nicht gehört. Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht, als der Gerichtssaal voll mit Pegida-Anhängern war, gab es diesmal kaum Zuschauer.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Martin Schultze-Griebler, listete in der Verhandlung noch einmal detailliert das bisherige Strafregister von Bachmann auf. Der 43-Jährige wurde seit der Wende in weit mehr als einem dutzend Fällen verurteilt, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls, Drogenhandels und Körperverletzung. Einen Teil der Strafen verbüßte er im Gefängnis.

"Jetzt haben wir es mit einer Tat zu tun, die sich auf deutlich anderem Gebiet bewegt", sagte Schultze-Griebler mit Blick auf die Volksverhetzung. Das Urteil des Amtsgerichts sei "gut begründet". Er schlug daher Bachmanns Verteidigerin Katja Reichel und Staatsanwalt Tobias Uhlmann vor, ihre jeweiligen Berufungen zurückzunehmen. Dem folgten beide, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist.

Befragt zu seinen Einkommensverhältnissen machte seine Verteidigerin keine Angaben. Er sei praktisch "Privatier" und erhalte Unterstützung durch private Investoren.

Immer weniger Menschen gehen mit Pegida regelmäßig auf die Straße

Bachmann selbst, der seit einiger Zeit auf der spanischen Insel Teneriffa lebt, blieb dem Prozess fern. Er tritt aber nach wie vor regelmäßig bei den montäglichen Pegida-Kundgebungen in Dresden auf.

Pegida geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien. Zuletzt versammelten sich am Montagabend nach Angaben der Initiative "durchgezählt" wieder bis zu 2200 Anhänger der fremdenfeindlichen Bewegung in der Stadt. Zu Hochzeiten waren es über 20.000.

Zuletzt sorgte die antiislamische Bewegung für Schlagzeilen, als Pegida-Anhänger am Tag der Deutschen Einheit Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und andere Ehrengäste der zentralen Einheitsfeiern in Dresden anpöbelten. Als Konsequenz untersagte Dresden Bachmann mittlerweile die Versammlungsleitung bei künftigen Demonstrationen. Er kann allerdings weiterhin Demonstrationen anmelden und auch als Redner auftreten. dpa, AFP

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