Vanessas Mörder trägt wieder eine Maske. Es ist die Maske der Regungslosigkeit. Gut zwei Stunden lang sitzt er am Freitagvormittag im Gerichtssaal, zieht während dieser Zeit vielleicht vier Mal die Augenbrauen hoch und sagt einmal „Ja“ auf die Frage des Richters, ob sein voller Name Michael Hans W. sei. Das war’s. Der junge Mann zeigt keinerlei Gefühlsregung, auch nicht, als das Gericht aus dem Mordurteil gegen ihn vor neun Jahren vorliest. Er macht sich ein paar Notizen, schaut abwechselnd stur und interessiert. Michael W. will ganz offensichtlich verbergen, wie es tief in seinem Innern aussieht.
Doch genau das ist es, was alle interessiert: Wer ist der Mann, der als 19-Jähriger die kleine Vanessa Gilg aus Gersthofen bei Augsburg im Schlaf erstochen hat? Wie hat er sich in den zehn Jahren im Gefängnis entwickelt? Ist er immer noch gefährlich? Wäre er wieder in der Lage, ein Kind umzubringen? Aus ganz unterschiedlichen Motiven interessiert das alle, die im Saal 101 des Augsburger Strafjustizzentrums sitzen. Es interessiert die Zuschauer. Es interessiert die Staatsanwaltschaft, die seine Sicherungsverwahrung beantragt hat. Es interessiert das Gericht, das darüber zu entscheiden hat. Und es interessiert die Eltern der ermordeten Vanessa. „Ich will wissen, ob er sich verändert hat. Ob er jetzt das Recht seiner Mitmenschen auf Leben und Unversehrtheit respektiert“, sagt die Mutter Romana Gilg. „Und ich erwarte von ihm, dass er endlich die Verantwortung für das übernimmt, was er getan hat.“
Der Mord an Vanessa aus Gersthofen
Über eine Woche lang tappte die Polizei nach dem Mord an der zwölf Jahre alten Vanessa aus Gersthofen im Dunkeln. Auch aus den zahlreichen Hinweisen ergaben sich zunächst keine heißen Spuren für die Ermittler, bis überraschend der mutmaßliche Mörder, der 19-jährige Michael W., festgenommen wurde.
12. Februar 2002: Die Eltern von Vanessa finden ihre Tochter blutüberströmt neben ihrem Bett. Spuren eines Einbruchs entdecken die Ermittler zunächst nicht. Die Polizei bildet sofort eine Sonderkommission.
13. Februar: Die Beamten berichten über den Fund eines Messers, das wenig später mittels eines DNA-Tests als Tatwaffe identifiziert wird. Es handelt sich um ein Küchenmesser mit einer 16 Zentimeter langen und feststehenden Klinge.
15. Februar: Trotz einer Reihe von Hinweisen aus der Bevölkerung haben die Fahnder keine heiße Spur. Rund 100 Personen aus dem Umfeld des ermordeten Mädchens werden von den Ermittlern befragt, um herauszufinden, mit wem Vanessa Kontakt hatte. Unklar bleibt lange, wie der Täter in das Haus gekommen ist. Es wird eine Belohnung von 35 000 Euro zur Aufklärung der Tat ausgeschrieben.
19. Februar: Die Fahnder setzen auf die Erstellung eines Täterprofils, um den Mord an Vanessa aufzuklären. Zuvor hatten bereits 15 Bekannte und Verwandte Speichelproben abgegeben, um sich über DNA-Analyse als Täter auszuschließen.
21. Februar: Die Polizei sucht nach zwei Hinweisen aus der Bevölkerung einen als „Maskenmann“ verkleideten Zeugen. Ermittelt wird ein 19-Jähriger aus Gersthofen. Im Verlauf der Vernehmungen verstrickt sich der Mann in Widersprüche und gesteht die Tat.
22. Februar: Die Polizei gibt den Fahndungserfolg bekannt.
5. Februar 2003: Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts verhängt zehn Jahre Haft gegen Michael W. Es ist die höchste Strafe, die nach dem Jugendrecht möglich ist.
Mitte Februar 2012 ist Entlassungstermin für Michael W., die Staatsanwaltschaft will ihn nicht frei lassen. Zwei psychiatrische Gutachter kommen zum Schluss, dass der Täter in Sicherungsverwahrung sollte.
Der Prozess zieht sich. Erst am 15. Oktober 2012 ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Ein Urteil fällt am 15. November: Michael W. kommt weiter in Sicherungsverwahrung.
Romana Gilg erlebt einen beherrschten jungen Mann, der heute 29 Jahre alt ist. Um 9.15 Uhr wird Michael W. ohne Fesseln in den Gerichtssaal geführt. Er trägt einen hellbeigen Pullover und dunkle Jeans. Seine Haare sind kurz und recht modisch frisiert. Er wirkt gut trainiert, unter dem Pulli zeichnet sich die Muskulatur ab.
Erinnerungen an das Jahr 2003 werden wach: Auch damals trat W. ohne Emotionen auf. Zu seinem Schutz hinter einer Panzerglasscheibe sitzend, schilderte er in seinem Geständnis präzise die Nacht der Bluttat. Rosenmontag 2002, er war im Fasching unterwegs, als Tod verkleidet mit einem schwarzen Kapuzenumhang und einer Totenkopfmaske. Auf dem Heimweg versuchte er, eine Studentin zu erschrecken. Die jagte ihn weg, ohne zu erschrecken. Das machte ihn wütend: „Ich hatte so richtig Lust, etwas zu zerstören“, sagte er damals vor Gericht. Er streifte umher, sah Licht in einem Haus, schaute durchs Fenster und sah zwei Kinder beim Fernsehschauen. Das war kurz nach Mitternacht. Als die Geschwister zu Bett gingen, kletterte er über die Garage ins Haus, ging in eines der Kinderzimmer und fand Vanessa schlafend. Mit einem Küchenmesser stach er 21 Mal auf das Mädchen ein. Als die Eltern etwa eine halbe Stunde später von einem Faschingsball heimkamen, fanden sie ihre Tochter blutüberströmt neben dem Bett. Der jüngere Bruder Christoph schlief nebenan in seinem Zimmer.
Warum er das getan hatte, konnte Michael W. später nicht erklären. Ein Motiv gibt es bis heute nicht. Aber es gibt ein Vorbild für den grauenhaften Mord: Im Horrorfilm „Halloween I“ wird auch ein Mädchen in ihrem Zimmer erstochen – mit 21 Messerstichen. Als damals im Prozess eine Filmsequenz gezeigt wurde, stockte den Besuchern der Atem. Die Parallelen waren groß.
Die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren Gefängnis verhängte die Jugendkammer damals gegen Michael W. Die hat er nun abgesessen. Am Rosenmontag – exakt zehn Jahre nach der Tat – ist die Haftstrafe abgelaufen. Doch die Staatsanwaltschaft hält ihn weiterhin für hochgradig gefährlich und für psychisch gestört. Sie hat daher im Sommer vergangenen Jahres die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. Michael W. soll für unbestimmte Zeit weiter hinter Gittern gehalten werden. Darum dreht sich das jetzige Verfahren, das auf sechs Tage angesetzt ist.
Gutachten: Von Vanessas Mörder geht eine Gefahr für die Allgemeinheit aus
Die Entscheidung des Gerichts wird auf Grundlage von Gutachten getroffen werden müssen. Im Mittelpunkt steht die Psyche von Michael W. Vom Opfer, der lebensfrohen Vanessa, wird in diesem Verfahren kaum die Rede sein. Auch das müssen die Eltern ertragen. Doch sie sind gerüstet. Romana Gilg sagt: „Ich möchte alles wissen über ihn. Es ist leichter, mit dem Wissen zu leben als mit Vermutungen.“
Nach einem Gutachten des Schweizer Psychiaters Frank Urbaniok besteht bei Vanessas Mörder eine sehr hohe Rückfallgefahr. W. sei weiterhin geprägt von Gewalt- und Tötungsphantasien. Eine Persönlichkeitsstörung erlaube es bis heute nicht, dass W. Hafturlaub oder Freigang erhalte. 13 Disziplinarmaßnahmen seien in der Haftzeit verhängt worden. Negativ sei zudem aufgefallen, dass in W.s Zelle eine Vielzahl von aus Zeitungen ausgeschnittenen Bildern und Berichten über vermisste oder getötete Kinder gefunden worden sind. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass von Michael W. eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe und er deshalb eingesperrt bleiben müsse.
W. bleibt ungerührt, als all dies im Gerichtssaal vorgetragen wird. An „Empathiemangel“ leide er, heißt es immer wieder, auch in alten Gutachten. Woher kommt das? Eine Spur führt in den Lebensweg des jungen Mannes. Geboren 1982 in Rodewisch bei Zwickau, kommt er bereits im Alter von einem Jahr in ein Heim, weil die Eltern ihm nicht ausreichend zu essen gaben und ihn verwahrlosen ließen. Im Alter von sechs Jahren wird der kleine Michael adoptiert. Die Familie zieht häufig um. Der Adoptivvater wird sein Vorbild, doch der Mann stirbt bei einem Arbeitsunfall. Erst wenige Wochen vor dem Mordprozess im Jahr 2003 erfährt W., dass er nicht das leibliche Kind seiner Familie ist.
Seine Kindheit hat bei Michael W. offensichtlich zu Gefühlsarmut geführt
Was macht ein solcher Lebensweg mit einem Kind, mit einem Jugendlichen? Bei Michael W. hat er offensichtlich zu Gefühlsarmut geführt. Das ist heute so, das war vor zehn Jahren so. „Emotionale Legasthenie“ nannte es Landgerichtsarzt Richard Gruber 2003. Eine Persönlichkeitsstörung oder eine psychische Erkrankung stellte Gruber nicht fest. Auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft hielten W. für voll schuldfähig. Die Jugendgerichtshelferin Doris Stuhlmiller protestierte damals vehement: „Diese scheinbare Gefühlsarmut ist ein Schutzmechanismus bei traumatisierten Personen, die eine hohe Spannung in sich abgekapselt haben.“ Das nette äußere Erscheinungsbild – und innen eine mörderische Aggression. Stuhlmiller sprach von einer „brandgefährlichen Konstellation“.
Es ist diese Frage nach einer psychischen Erkrankung, die entscheidend sein wird. Denn nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 ist Voraussetzung für die nachträgliche Sicherungsverwahrung, dass der Täter hochgradig gefährlich und psychisch gestört ist. Demselben Menschen, dem das Gericht damals attestiert hatte, nicht psychisch krank zu sein, müsste eine solche Störung nun nachgewiesen werden.
Der Mord an Vanessa am Rosenmontag 2002
Der Streit um die Kernfrage hat schon begonnen. W.s Verteidiger Adam Ahmed beantragt am Freitag, zwei neue Gutachten in Auftrag zu geben. Die vorhandenen seien als Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. „Sie entbehren jeglicher Qualität im Hinblick auf die Fragestellungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung.“ Er kritisiert auch, dass die Erkenntnisse der Gutachten veraltet und nur aus den Akten zusammengestellt seien – wohl wissend, dass sein Mandant sich geweigert hat, sich erneut von Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz spricht daher wütend von „Verteidigungslyrik“.
Vor dem Gericht werden Plakate hochgehalten
Es beginnt also der juristische Schlagabtausch. Dass Michael W. die Verantwortung für seine Tat übernimmt, wie es Vanessas Mutter erhofft hat, scheint in weiter Ferne. Romana Gilg sagt nach dem ersten Verhandlungstag: „Ich habe mehr denn je den Eindruck, dass unsere Gesetzeslage angepasst werden muss.“ Zur selben Zeit lässt Bayerns Justizministerin Beate Merk mitteilen, dass die Möglichkeit, gefährliche Gewalt- und Straftäter auch nachträglich wegsperren zu können, zum Schutz der Bevölkerung aufrechterhalten werden müsse. Vor dem Gericht halten Mitglieder des Vereins „Sicheres Leben“ Plakate, auf denen Sätze stehen wie „Es ist 5 vor 12. Schützt uns und nicht die Täter“. Drinnen sagt der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch: „Die Jugendkammer verwahrt sich gegen jeden Erwartungsdruck.“
Michael W. verzieht keine Miene.