Deutsche IS-Anhängerin soll zugeschaut haben, wie Mädchen (5) verdurstet
Eine deutsche IS-Anhängerin soll im Irak dabei zugesehen haben, wie ein jesidisches Mädchen verdurstete. Der aufsehenerregende Prozess beginnt nun in München.
Sie soll zugesehen haben, als ein fünfjähriges Mädchen verdurstete: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München beginnt am Dienstagmorgen der Prozess gegen eine junge Deutsche, die sich dem Islamischen Staat (IS) im Irak angeschlossen haben soll. Die Bundesanwaltschaft wirft der 27-Jährigen aus Niedersachsen Mord, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Sie soll im Sommer 2015 gemeinsam mit ihrem Mann ein kleines Mädchen aus einer Gruppe jesidischer Kriegsgefangener als Sklavin gekauft haben. Weil das Kind ins Bett gemacht hatte, soll der Mann es zur Strafe in sengender Sonne angekettet haben, wo es qualvoll verdurstete. Die Angeklagte soll nichts dagegen unternommen haben. Der Vorwurf: Mord durch Unterlassen.
Die Mutter des Mädchens tritt in dem aufsehenerregenden Verfahren als Nebenklägerin auf; die bekannte Menschenrechtlerin Amal Clooney ist eine ihrer Anwältinnen. "Jesidische Opfer warten schon viel zu lange auf ihre Gelegenheit, vor Gericht auszusagen", sagte Clooney laut einer gemeinsamen Mitteilung der Nebenklage und der jesidischen Organisation Yazda. Sie dankte den deutschen Anklägern für ihren Einsatz. Ob die Frau von Schauspieler George Clooney selbst zur Verhandlung erscheinen wird, war bis zuletzt offen. Die Mutter des Kindes wird nach Angaben der Nebenklage zum Auftakt nicht erscheinen, aber zu einem späteren Zeitpunkt aussagen müssen.
Erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen Jesiden
Nach Angaben von Yazda handelt es sich um die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. Die Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad nannte den Prozess einen großen Moment und ein wichtiges Verfahren für alle jesidischen Überlebenden. "Jeder Überlebende, mit dem ich gesprochen habe, wartet auf ein und dieselbe Sache: Dass die Täter für ihre Taten gegen die Jesiden, insbesondere gegen Frauen und Kinder, verfolgt und vor Gericht gestellt werden." (dpa)
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