i
Foto: Ulrich Wagner
Foto: Ulrich Wagner

Claudia Roth ist seit 2013 Bundestagsvizepräsidentin.

Rechtsstreit
08.05.2020

Publizist Henryk M. Broder scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

Von Michael Pohl

Exklusiv Die Grünen-Politikerin darf weiter behaupten, dass Broders Geschäftsmodell auf Falschbehauptungen beruht. Claudia Roth begrüßt die Entscheidung.

Man muss das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden fast zweimal lesen, um sich noch einmal zu vergewissern, wer hier eigentlich gegen wen geklagt hat: Denn es war der Publizist Henryk M. Broder, der die Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth vor den Kadi gezerrt hat. Und wie in einer Posse von Georg Lohmeiers „Königlich Bayerischem Amtsgericht“ steht der Kläger am Ende wie ein begossener Angeklagter da, der froh sein kann, dass der Pranger abgeschafft wurde. Und ganz im Stile des alten Herrn Rat gaben die Richter der Verklagten obendrein noch eine Art Freibrief mit, ihren Kontrahenten im nächsten Streit straflos „grobschlächtig“ zu beleidigen zu dürfen.

Ein Interview brachte Claudia Roth eine Klage ein

Was ist passiert? Begonnen hat der Streit mit einem Doppelinterview unserer Redaktion mit Claudia Roth und Renate Künast über die ernste Frage, wie viel an Beleidigungen sie sich im Internet zumuten lassen müssen. In dem Gespräch unter der Überschrift „Aus Worten werden ganz schnell Taten“ forderte Roth: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“

Roths Vorwurf der Falschbehauptungen wollten sich weder der Blogger Tichy noch Kolumnist Broder gefallen lassen und zogen vor Gericht. Tichy scheiterte mit einer Klage vor dem Landgericht Stuttgart, das Roths Äußerung als zulässige Meinungsäußerung bewertete.

i
Foto: Fred Schöllhorn
Foto: Fred Schöllhorn

Henryk M. Broder.

Das Dresdner Gericht wies nun in zweiter Instanz auch Broders Klage gegen den Vorwurf, er betreibe ein auf Falschbehauptungen beruhendes Geschäftsmodell, ab. Doch die Richter gingen noch weiter und setzten sich inhaltlich mit Broders Werken auseinander. Sie kommen dabei zu dem Schluss, dass Roths Aussagen auch einen „wahren Tatsachenkern“ besitzen. Klage-Antragsteller Broder habe die Bundestagsvizepräsidentin als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit“ bezeichnet, „was unschwer als ,Hetze‘ eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘ für sich in Anspruch nimmt“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Zum Thema Fake News verweisen die Richter darauf, dass ein Text Broders, Roth „habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist“. Nach Ansicht der Richter habe Broder die Grüne damit diskreditieren wollen, da der Iran bekanntlich das Ziel habe, Israel zu vernichten. „Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts.“ Ebenfalls unwahr seien Broders Ausführungen, Roth „halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf“, so die Richter.

Claudia Roth: "Gewisse Zufriedenheit"

Als wäre das richterliche Fake-News-Siegel für Broder nicht genug, verweist das Gericht auch noch zugunsten Roths auf ein „Recht zum Gegenschlag“. Demnach muss man im öffentlichen Diskurs bei harten Angriffen auch scharfe Reaktionen hinnehmen. Äußerungen wie „Doppelzentner fleischgewordener Dummheit“ überschritten die Grenze zur Schmähkritik. „Gegenüber derartigen Angriffen wäre die Antragsgegnerin sogar berechtigt, mit entsprechend grobschlächtigen Gegenäußerungen in der Presse zu reagieren und sich in vergleichbarer Weise über den Antragsteller zu äußern“, so das Gericht.

Claudia Roth reagierte zufrieden auf den Gerichtsbeschluss. „Es ist so in unserem schönen, wehrhaften, demokratischen Rechtstaat: Selbst diejenigen, die es sich wiederholt herausnehmen, dich in aller Öffentlichkeit bisweilen aufs Niveauloseste an der Grenze zu Kampagne und Schmähkritik zu beleidigen, wie das Gericht es in seiner Begründung beschreibt, haben das Recht, den Gerichtsweg einzuschlagen, wenn sie sich von deiner Kritik juristisch benachteiligt sehen“, sagte die Grünen-Politikerin unserer Redaktion. „Allerdings müssen sie dann auch damit rechnen, dass das Gericht diese Behauptung unter die Lupe nimmt und wenig Verständnis dafür aufbringt, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen wird“, fügte sie hinzu. „Mit einer gewissen Zufriedenheit nehme ich zur Kenntnis, dass genau dieses Unverständnis auch am Oberlandesgericht in Dresden vorgeherrscht haben muss.“

Lesen Sie dazu auch: Erfolg für Claudia Roth im Rechtsstreit mit Roland Tichy

Facebook Whatsapp Twitter Mail