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Recht
20.09.2017

Gericht bestätigt die Kritiker der Mietpreisbremse

Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?
Foto: Ulrich Wagner

In einem Urteil geht es um 300 Euro – und ums Prinzip. Ist das Gesetz, das einst Kassenschlager der SPD war, verfassungswidrig?

Im letzten Bundestagswahlkampf war die Mietpreisbremse ein Kassenschlager der SPD – nun ist sie möglicherweise verfassungswidrig. Nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichtes, das unter anderem den Grundsatz der Gleichberechtigung von Vermietern verletzt sieht, hofft die Immobilienwirtschaft bereits auf ein schnelles Aus der umstrittenen Regelung.

„Wir begrüßen das Urteil“, sagt ein Sprecher des Augsburger Immobilienkonzerns Patrizia, der europaweit Wohnimmobilien im Wert von acht Milliarden Euro besitzt. Das Gesetz sei „von Anfang an zum Scheitern verurteilt“ gewesen. Mieten könnten nur durch den Bau zusätzlicher Wohnungen dauerhaft sinken. Deshalb müsse die Politik bürokratische Hürden und kostentreibende Vorschriften für Neubauten abbauen. Die Mietpreisbremse sei von der Politik mit unrealistischen Erwartungen überfrachtet worden, kritisiert auch der Präsident des Verbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Andreas Ibel. Er spricht von einem Urteil „mit Signalwirkung".

Verstoß gegen Grundsatz der Gleichbehandlung

In dem Fall aus Berlin hatte eine Mieterin einen Teil ihrer Miete zurückgefordert, nachdem ihr Vermieter mit 351 Euro monatlich für ein kleines Einzimmer-Appartement mehr Miete verlangt hatte als es die Mietpreisgrenze erlaubt. Nach der Entscheidung des Landgerichts erhält sie knapp 300 Euro von ihm zurück. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass es das Gesetz für verfassungswidrig hält.

Vermieter in einer teuren Stadt wie München, argumentieren die Richter, treffe die Mietbremse tendenziell stärker als einen Vermieter in Berlin, wo das Mietniveau deutlich niedriger bist. Das verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Außerdem bezweifeln die Richter, ob ein sozialpolitisches Anliegen wie das Begrenzen der Mieten einen Eingriff in die freie Preisbildung erlaubt.

Nur die "Meinung eines Einzelrichters"?

Vertreter der Mieter halten dagegen: Monika Schmid-Balzert vom bayerischen Mieterbund spricht von der „Meinung eines Einzelrichters". Nur das Bundesverfassungsgericht könne ein Gesetz für verfassungswidrig erklären. Stattdessen fordert sie, die Mietpreisbremse zu verschärfen. Denn die aktuelle Regelung wirke kaum, weil es keine Sanktionen für Vermieter gebe, die zu hohe Mieten kassierten: „Der Vermieter geht nur das Risiko ein, nach einem Urteil eine geringere Miete zu bekommen.“ Und vor Gericht traue sich kaum jemand, denn wer endlich eine Wohnung gefunden hat, scheue den Konflikt mit seinem Vermieter.

Ein weiteres Problem sieht Schmid-Balzert in den fehlenden Mietspiegeln. Mit einem offiziellen Mietspiegel könnten Mieter vor Gericht nachweisen, dass ihre Miete zu hoch ist. Doch diese Übersichten gibt es längst nicht in allen Gemeinden. Augsburg will seinen Mietspiegel noch in diesem Herbst vorstellen.

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