Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Regeln nach Immunisierung: Erleichterungen für Geimpfte geplant

Regeln nach Immunisierung
08.04.2021

Erleichterungen für Geimpfte geplant

Gesundheitsminister Jens Spahn will die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Risiko durch Geimpfte zeitnah mit seinen Länderkollegen besprechen.
Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa

Noch ist es eher Zukunftsmusik - aber mit dem Fortschritt der Corona-Impfungen könnte es bald für viele mehr Freiheiten geben. Hürden vor einer Reise oder einem Einkaufsbummel könnten entfallen.

Wer den vollen Corona-Impfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Corona-Tests verzichten können.

Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten, heißt es in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums. Das Ministerium stellte die Empfehlungen am Mittwoch den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder vor. Das Thema solle bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche auf der Tagesordnung stehen, hieß es.

Derzeit sind erst 5,6 Prozent der Menschen in Deutschland voll geimpft. 13 Prozent haben nach Angaben vom Mittwoch mindestens eine Erstimpfung. 15,4 Millionen Impfdosen wurden bislang verabreicht. Im zweiten Quartal sollen insgesamt 70 Millionen Dosen in Deutschland ausgeliefert werden.

Den Empfehlungen zufolge soll bei Flugreisen aus dem Ausland alternativ zum derzeit verlangten negativen Testergebnis auch ein Nachweis vorgelegt werden können, dass man mindestens 14 Tage vorher die Gabe der zweiten Impfdosis mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten hat. Auch bei Reisen aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten soll die Testpflicht der Empfehlung gemäß für entsprechend Geimpfte entfallen. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten soll es hingegen bei der Testpflicht bleiben, da bei manchen Varianten der Impfschutz kleiner ist.

Landesregelungen zum Öffnen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens in Regionen mit niedrigen Inzidenzen sollten alternativ zum geforderten tagesaktuellen negativen Test auch den Nachweis einer Zweitimpfung vorsehen, heißt es in den Empfehlungen weiter.

Wer vollen Impfschutz hat, solle zudem von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, so lange man keine Krankheitssymptome hat. Das Robert Koch-Institut werde seine Quarantäne-Empfehlungen bis zum Ende der Woche anpassen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es der Vorlage zufolge nicht für geimpfte Patientinnen und Patienten in Kliniken und nicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen geben, "um Restrisiken einer Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu minimieren".

In beiden Fällen - negativ getestet oder vollständig geimpft - sei von einem "deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko" auszugehen. "Die Impfung oder der tagesaktuelle Test geben zusätzliche, aber keine hundertprozentige Sicherheit", so die Empfehlung des Bundes an die Länder. Geimpfte und negativ Getestete müssten daher auch weiter Abstand halten, Hygiene beachten und Masken tragen.

Eine Sprecherin von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, "dass es nicht um Privilegien oder Vorrechte geht, sondern darum, dass vollständig Geimpfte so behandelt werden wie negativ Getestete". Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist ebenfalls für Erleichterungen für Geimpfte, wenn es vom Infektionsschutz her unproblematisch ist, wie ein Sprecher bekräftigte. Lambrecht hatte der "Bild"-Zeitung gesagt: "Wenn jetzt wissenschaftlich belegt wird, dass von Geimpften keine höhere Gefahr für andere ausgeht als von negativ getesteten Personen, entfällt eine wichtige Begründung für die Einschränkung ihrer Grundrechte."

Ein Impfeffekt auf das Infektionsgeschehen insgesamt ist noch nicht in Sicht, wie die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek am Dienstag im NDR-Podcast zum Coronavirus gesagt hatte. Wichtig sei zudem: Nach der ersten Impfung gebe es zunächst eine "gefährliche Phase", da sich Antikörper erst entwickeln müssten, wie Ciesek über Leichtsinn bei jenen sagte, die glaubten, nach der Impfung sofort geschützt zu sein.

© dpa-infocom, dpa:210407-99-116266/6 (dpa)

Bund-Länder-Beschluss 22.3. u.a. zu Impfen/Freiheiten in Heimen

Impfdashboard

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

10.04.2021

Haben Herr Spahn und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zusammen gefeiert oder etwas eingenommen??
Den beiden ist scheinbar nicht bekannt, dass vollständig geimpfte Corona-positiv sein können. Somit kann Gefahr bestehen, dass andere Personen angesteckt werden!! Bisher ist noch nicht das Gegenteil bewiesen!! Eine Impfung kann einen negativen Test nicht ersetzen und ist erforderlich um die Gesundheit der Menschen zu schützen und/oder den Verlauf einer Erkrankung zu mildern.
Bis dahin müssen weiterhin Quarantäne und andere Beschränkungen gelten. Eine Rückgabe von Grundrechten für geimpfte kann nicht erfolgen. Es muss doch das Grundgesetz beachtet werden!! Dies sollte die Justizministerin wissen. Es können Leute aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden und diese würden diskriminiert.
Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten – Die ist in meinen Augen Irrsinn!!!