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  3. Missbrauch: Regierung will Gesetz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Missbrauch
21.10.2020

Regierung will Gesetz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Absperrband umgibt den mutmaßlichen Tatort der Missbrauchsfälle: eine Gartenlaube am Rande von Münster.
Foto: Marcel Kusch, dpa

Die Fälle von Münster ließen eine Debatte über schärfere Strafen für Kindesmissbrauch entflammen. Nun will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschließen, der weit darüber hinausgeht.

Die Bundesregierung will am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschließen. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht schärfere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung und eine Verbesserungen der Prävention vor. Unter anderem soll die Verbreitung von Kinderpornografie demnach ein Verbrechen werden - mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig als Verbrechen behandelt werden mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe statt wie bisher 10 Jahren. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen wäre ausgeschlossen.

Bayern geht das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie allerdings nicht weit genug. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) plädiert für mindestens drei Jahre Haft, wenn jemand "ein Forum betreibt, das einer größeren Zahl von Personen zum Austausch oder zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften dient", wie er dem Bayerischen Rundfunk sagte. Lambrechts Gesetzentwurf sieht dafür nur ein Jahr Haft vor. Eisenreich argumentierte: "Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mehrere Jahre hinter Gitter."

Neues Gesetz soll Begriff Missbrauch von Kindern weiter fassen

Die Debatte um härtere Strafen war durch den Missbrauchsfall in Münster mit mittlerweile 21 Verdächtigen neu angefacht worden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte solche Forderungen aus der Union zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert, ihren Kurs aber nach anhaltender Kritik geändert.

Entsprechend dem Gesetzentwurf sollen künftig die Begrifflichkeiten angepasst werden: Anstatt von "sexuellem Missbrauch" soll künftig im Strafgesetzbuch von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein. Die Wortwahl "Missbrauch" sei unangebracht, da sie suggeriere, es gebe auch einen legalen "Gebrauch von Kindern", hieß es in der Begründung des Konzeptes.

Der Entwurf sehe außerdem die Einführung besonderer Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und -richter vor. Im Mittelpunkt stehen psychologische und pädagogische Grundkenntnisse, die von ihnen verlangt werden. Sie müssten sich demnach entsprechend fortbilden.

Überwachung und Untersuchungshaft: Staat schärft Instrumente gegen sexualisierte Gewalt

Für eine effektivere Strafverfolgung soll die Überwachung von Telekommunikationsmitteln künftig auch bei Ermittlungen wegen des Sich-Verschaffens oder des Besitzes von Kinderpornografie möglich sein. Bei schwerer sexualisierter Gewalt sollen Beschuldigte auch dann in Untersuchungshaft genommen werden können, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegt.

"Der Gesetzentwurf ist die richtige Antwort auf schreckliche Missbrauchsfälle, weil er neben deutlichen Strafmaßverschärfungen auf Prävention setzt", teilten die SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese und Johannes Fechner mit. Da die Taten häufig im familiären Umkreis stattfänden, brauche es Familienrichter, die Gefährdungslagen sofort erkennen könnten. Deshalb seien die Fortbildungen vernünftig.

Der rechtspolitische Unionsfraktionssprecher Jan-Marco Luczak (CDU) bezeichnete den Entwurf als "Meilenstein im Kampf für einen besseren Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch". Die Ausweitung des Strafrahmens sei gut und überfällig. Denn Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs seien oft lebenslang traumatisiert. (dpa)

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