Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Einwanderungspolitik in USA: Republikaner verklagen Regierung von Barack Obama

Einwanderungspolitik in USA
21.11.2014

Republikaner verklagen Regierung von Barack Obama

Aus Sicht der Republikaner handelte Obama in letzter Zeit zu eigenmächtig: Dafür hat der US-Kongress nun die Regierung verklagt.
Foto: Michael Reynolds/Archiv (dpa)

Die Republikaner im US-Kongress haben ihre Drohung wahr gemacht - und Präsident Obama verklagt. Diese Klage ist in der Geschichte der USA bislang einmalig.

Die Republikaner im US-Repräsentantenhaus haben die Regierung von Präsident Barack Obama wie angedroht wegen Überschreitung ihrer Amtsbefugnisse verklagt. Gegenstand der am Freitag bei einem Bundesgericht in der Hauptstadt Washington eingereichten Klage sind "verfassungswidrige und ungesetzliche" Änderungen von Teilen der umstrittenen Gesundheitsreform ("Obamacare"). Formal Beklagte sind Obamas Finanzminister Jack Lew und Gesundheitsministerin Sylvia Burwell.

Obama "ignorierte den Willen des amerikanischen Volkes"

"Immer wieder hat der Präsident entschieden, den Willen des amerikanischen Volkes zu ignorieren und Bundesgesetze im Alleingang ohne eine Abstimmung im Kongress umzuschreiben", erklärte der republikanische Vorsitzende des Repräsentantenhauses, John Boehner. "Das Repräsentantenhaus hat die Pflicht, sich für die Verfassung einzusetzen, und das ist genau das, was wir mit unserem Handeln verfolgen."

Die Republikaner reichten die Klage ein, nachdem Obama am Donnerstag einen Alleingang in der Einwanderungspolitik angekündigt hatte. Der Präsident will mit Exekutivanordnungen rund fünf Millionen illegalen Einwanderern ein befristetes Bleiberecht ermöglichen, nachdem seine Reformpläne am republikanischen Widerstand im Kongress gescheitert waren.

Der geplante Umbau des Einwanderungssystems ist zwar nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesgericht, allerdings besteht ein politischer Zusammenhang: Die Republikaner werfen Obama vor, seine Kompetenzen systematisch zu überschreiten und sich wie ein "Kaiser" aufzuführen. "Das, womit wir es hier zu tun haben, geht über Obamacare hinaus", sagte der republikanische Angeordnete Mario Diaz-Balart dem Nachrichtensender CNN. "Es geht darum, ob der Präsident der Vereinigten Staaten die Macht hat, alles zu tun, was er oder sie will."

Der Präsident umging die Zustimmung des Parlaments

Der Streit dreht sich um eines der Grundprinzipien der amerikanischen Demokratie, die Gewaltenteilung. Die Gesetzgebung liegt strikt in den Händen von Senat und Repräsentantenhaus, die Ausführung beim Präsidenten und seiner Regierung. Wegen der Grabenkämpfe zwischen den beiden politischen Lagern in Washington liegt die legislative Arbeit aber brach, noch nie in der Geschichte verabschiedete der Kongress so wenige Gesetze wie in dieser Sitzungsperiode.

Lesen Sie dazu auch

Obama greift daher immer häufiger zu Verordnungen, um seine Politik durchzusetzen. Ob beim Klimaschutz oder beim Mindestlohn - mit den "Executive Orders" regierte der Präsident am störrischen Parlament vorbei. Im Juli verabschiedete die republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus eine Resolution, die eine Klage gegen Obama ermöglichte. US-Medien zufolge hatte Boehner aber zunächst Probleme, eine Anwaltskanzlei zu finden, die den Fall übernimmt.

Noch nie zuvor hat der Kongress den Präsidenten verklagt

Die Aussichten der Klage gegen Obama sind ungewiss, nie zuvor hatte der Kongress den Präsidenten vor ein Bundesgericht zitiert. Rechtsexperten bezweifeln, dass sich die Justiz überhaupt in einen politischen Streit zwischen Präsident und Parlamentsmehrheit einmischen will. Es könnte zudem sein, dass der Fall erst nach dem Ende von Obamas Amtszeit Anfang 2017 abgeschlossen wäre.

Die Klageschrift nennt zwei bestimmte Fälle, in denen Obamas Regierung bei der Umsetzung der Gesundheitsreform ihre Befugnisse überschritten haben soll. Die Republikaner wollen die Regierungsentscheidung prüfen lassen, Firmen mit mehr als 50 Angestellten mehr Zeit zu geben, ehe sie ihre Mitarbeiter krankenversichern oder eine Strafe zahlen müssen. Außerdem halten sie es für illegal, dass das Finanzministerium ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kongresses Subventionen in Milliardenhöhe an Versicherungskonzerne zahlt. afp

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.