Stellvertretender US-Justizminister Rod Rosenstein tritt zurück
Schon lange gab es Gerüchte über einen möglichen Rückzug von US-Vizejustizminister Rod Rosenstein. Nun erklärte er, dass er zum 11. Mai sein Amt abgeben werde.
US-Vizejustizminister Rod Rosenstein, der eine wichtige Rolle bei der Russland-Untersuchung gespielt hat, verlässt seinen Posten. Der Schritt war erwartet worden. Rosenstein informierte Präsident Donald Trump am Montag darüber, dass er am 11. Mai aus dem Amt ausscheiden wird, und bedankte sich bei dem Präsidenten.
Trump und Rosenstein - ein Verhältnis voller Höhen und Tiefen
Das Verhältnis zwischen den beiden war von Höhen und Tiefen geprägt. Nachdem Trump im Mai 2017 den damaligen FBI-Direktor James Comey gefeuert hatte, setzte Rosenstein den Sonderermittler Robert Mueller ein, um die Russland-Affäre um Trump zu untersuchen. Mueller ermittelte fast zwei Jahre lang, ob Trumps Wahlkampfteam geheime Absprachen mit Vertretern Russlands getroffen hat und ob Trump die Justiz behinderte. Rosenstein hatte die Aufsicht über die Untersuchung.
Ursprünglich wollte der 54-Jährige seinen Posten schon im März verlassen, blieb dann aber bis zum Ende der Mueller-Untersuchung. Nachdem der Sonderermittler einen vertraulichen Bericht über seine Erkenntnisse vorgelegt hatte, kamen Justizminister William Barr und Rosenstein zu dem Schluss, dass Trump sich nicht der Justizbehinderung schuldig gemacht habe. Diese Entscheidung gilt als umstritten, weil Mueller selbst keine Festlegung in dieser Frage getroffen hatte, sondern Indizien dafür und dagegen vorlegte.
Rod Rosenstein bedankt sich bei Trump
In seinem Brief schrieb Rosenstein an Trump: "Ich bin Ihnen dankbar für die Gelegenheit, das Amt auszuüben, für die Höflichkeit und den Humor, den Sie in unseren persönlichen Gesprächen gezeigt haben, und für die Ziele, die Sie in ihrer Antrittsrede gesetzt haben: Patriotismus, Eintracht, Sicherheit, Bildung und Wohlstand".
Trump hat mit dem konservativen Juristen Jeffrey Rosen bereits einen Nachfolger für Rosenstein ernannt. Der Senat muss der Personalie noch zustimmen. (dpa/AZ)
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