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SPD-Parteitag
07.12.2019

SPD-Vorstand: Außenminister Maas erst im zweiten Wahlgang gewählt

Außenminister Heiko Maas ist beim SPD-Parteitag in Berlin im zweiten Wahlgang doch noch in den SPD-Parteivorstand eingezogen.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Außenminister Maas ist auf dem SPD-Parteitag im zweiten Wahlgang in den SPD-Vorstand gewählt worden. Arbeitsminister Heil kündigte eine Hartz IV-Reform an.

Außenminister Heiko Maas ist im zweiten Wahlgang erneut in den Bundesvorstand der SPD gewählt worden. Er erhielt am Samstag auf dem Parteitag in Berlin nach einer Niederlage im ersten Versuch dann doch deutlich die erforderliche Mehrheit. Auch der sächsische SPD-Chef Martin Dulig schaffte es noch in das 34-köpfige Gremium.

SPD-Parteitag: Berlins Regierender Bürgermeister Müller und Ralf Stegner treten nicht mehr an

Der bisherige Parteivize Ralf Stegner und Berlins Regierungschef Michael Müller dagegen gaben nach Niederlagen im ersten Wahlgang ihre Plätze im Vorstand auf.    

Der Parteilinke und Fraktionsvize, Matthias Miersch, erzielte im ersten Wahlgang das beste Ergebnis. Auch Familienministerin Franziska Giffey, Umweltministerin Svenja Schulze, Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius und Europa-Staatsminister Michael Roth wurden direkt zu stimmberechtigten Beisitzern im Vorstand gewählt.

Hartz IV: Arbeitsminister Heil will Leistungen für Unterkunft von Sanktionen ausnehmen

Zuvor hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Hartz-IV-Reform angekündigt, mit der mögliche Sanktionen für die Bezieher der Leistungen abgemildert werden sollen. "Es soll nie wieder in die Kosten der Unterkunft sanktioniert werden", sagte Heil in seiner Parteitagsrede. Das werde er im Rahmen der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV auf den Weg bringen.

Nach dem Urteil vom 5. November sind monatelange Minderungen um 60 Prozent der Hartz-IV-Leistungen oder mehr mit dem Grundgesetz unvereinbar. Jobcenter dürfen die monatlichen Leistungen zwar weiter um 30 Prozent kürzen, wenn Arbeitslose ihren Pflichten nicht nachkommen. Aber der Mensch darf nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden - das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum darf nicht unterschritten werden. 

Heil: "Gelegenheit, das System bürgerfreundlicher zu machen"

Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte Heil mit Blick auf die Umsetzung des Urteils: "Das ist eine Gelegenheit, in dieser Koalition das gesamte System bürgerfreundlicher zu machen und zu reformieren." (dpa)

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