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  3. Im Fall einer Öffnungsklausel: Sachsen setzt auf eigenes Grundsteuer-Gesetz

Im Fall einer Öffnungsklausel
07.07.2019

Sachsen setzt auf eigenes Grundsteuer-Gesetz

Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.
Foto: Jens Büttner (dpa)

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Jahresende neu geregelt sein. Sachsen will dabei neben Bayern seinen eigenen Weg gehen.

Im Streit über die Reform der Grundsteuer will neben Bayern auch Sachsen seinen eigenen Weg gehen. Sollte der Bund das Reformgesetz mit einer Öffnungsklausel für die Länder beschließen, "wollen wir davon auf jeden Fall auch Gebrauch machen", sagte Sachsens Finanzminister Matthias Haß (CDU).

Der Freistaat möchte auf ein einfaches Modell setzen, das regionale Besonderheiten berücksichtigt und Steuererhöhungen vermeiden soll. Mit den Details wird sich der Freistaat nach Verabschiedung des Bundesgesetzes befassen. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung über die Pläne berichtet.

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Jahresende neu geregelt sein. Grund sind veraltete Bewertungsgrundlagen. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sollen bei der Berechnung der für die Kommunen enorm wichtigen Steuer auch künftig der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Die Bundesländer sollen von dieser Regelung allerdings abweichen dürfen, dafür soll das Grundgesetz geändert werden. Bayern hat bereits angekündigt, allein die Größe des Grundstücks zugrunde legen zu wollen.

Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer - auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Für die Kommunen ist sie zugleich eine der wichtigsten Einnahmequellen. Laut Gesetzentwurf soll sich das Gesamtaufkommen nicht verändern. Allerdings werden manche Bürger durch die Reform mehr, andere weniger zahlen müssen.

Die "Bild"-Zeitung schrieb, auch Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen dächten über einen eigenen Weg nach. Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur gab es dazu aus den Landesfinanzministerien in NRW und Niedersachsen keine Bestätigung. Beide wollen den Angaben zufolge zunächst den vorliegenden Gesetzentwurf auf Bundesebene analysieren. (dpa)

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