Schaar kritisiert Arbeitnehmerdatenschutz-Entwurf
Berlin (dpa) - Das vom Innenministerium geplante Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten stößt beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf heftige Kritik. "Der Referentenentwurf ist dringend verbesserungsbedürftig", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte den Entwurf vor einigen Wochen vorgelegt. Er wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Mit dem Entwurf reagiert die Bundesregierung auch auf Ausspäh-Affären beim Discounter Lidl, der Bahn und der Deutschen Telekom 2008/2009. Schaar sagte: "Positiv ist, dass es tatsächlich einen Entwurf gibt." Allerdings würden die Befugnisse der Arbeitgeber aus seiner Sicht eher gestärkt und nicht eingeschränkt.
So sehe der Gesetzesentwurf vor, dass Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren und auch während des Beschäftigungsverhältnisses Informationen über den Bewerber oder Mitarbeiter aus dem Internet nutzen können. Dies umfasse dann auch soziale Netzwerke und Selbsthilfeforen. Es gehe dabei sowohl um Informationen, die von den Betroffenen selbst ins Internet gestellt wurden als auch um solche, die von anderen Nutzern stammen.
Zudem könnten Daten genutzt werden, um zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten erfülle. Die Deutsche Bahn hatte die Daten von Mitarbeitern mit jenen Firmen abgeglichen, zu denen sie Geschäftsbeziehungen hatte. "Das wäre in Zukunft wohl mit diesem Gesetzentwurf zulässig", sagte Schaar.
Ebenso könnten Telekommunikationsdaten abgeglichen werden, um beispielsweise herauszufinden, welche Mitarbeiter Kontakt zu Journalisten aufgenommen haben. "Das hielte ich für eine sehr weitgehende Erlaubnis", kritisierte er.
"Ich habe die Befürchtung, dass künftig viel mehr erlaubt wird im Umgang mit Arbeitnehmerdaten als bisher", sagte der oberste Datenschützer. Er räumte aber ein, dass der Entwurf auch positive Ansätze beinhalte. Dazu gehöre, dass sich der Entwurf beim Thema heimliche Überwachungen weitestgehend an den einhelligen Auffassungen der Gerichte orientiere: "Insofern hätte man hier dann eine begrüßenswerte Klarstellung."
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