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  3. Wer wird zuerst geimpft?: Schäuble rechnet mit Änderung bei Impf-Priorisierungen

Wer wird zuerst geimpft?
13.12.2020

Schäuble rechnet mit Änderung bei Impf-Priorisierungen

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Impfungen sollen zunächst Personengruppen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe angeboten werden.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Manche ersehnen die Corona-Impfung, andere lehnen sie ab. So oder so: Wenn es demnächst auch in Deutschland los geht, wird der Impfstoff ein knappes Gut sein. Wer bei der Vergabe bevorzugt wird, wird noch beraten.

Bei der Vergabe zunächst knapper Coronavirus-Impfungen sollten Bundestagsabgeordnete nach dem Willen von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) "ebenso eingestuft und behandelt werden" wie etwa Mitglieder der Bundesregierung.

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags tragen ebenso Staatsfunktionen wie die Verfassungsorgane der Exekutive und der Judikative", schreibt Schäuble in einem Brief an die Fraktionen. Das Schreiben vom Dienstag liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zuvor hatte die "Bild am Sonntag" darüber berichtet. Bislang gibt es in der EU noch keinen zugelassenen Impfstoff. Impfungen könnten in Deutschland zu Beginn des Jahres anfangen.

Wie hoch Mitglieder der Bundesregierung in der Impf-Reihenfolge einsortiert werden, ist allerdings noch offen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) verschickte am 7. Dezember einen Entwurf zur Priorisierung an Länder und medizinische Fachgesellschaften. Darin empfiehlt sie, Impfungen zunächst Personengruppen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe anzubieten - sowie Gruppen, die beruflich besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu Risikogruppen haben. Endgültig festlegen soll die Prioritäten das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung. Im Bundestag gibt es allerdings auch Rufe, das Parlament zu beteiligen.

Die Stiko teilt die Menschen, die nach ihrer Einschätzung zuerst geimpft werden sollten, in ihrem Entwurf in sechs Gruppen auf, von der Priorität "sehr hoch" (etwa Bewohner von Seniorenheimen) bis zu "niedrig" (alle Menschen über 60 Jahren, die nicht höher eingestuft sind). "Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen" veranschlagt sie ebenso wie Beschäftigte im Einzelhandel, Feuerwehrleute, Polizisten, Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr oder in der Abfallwirtschaft in der zweitniedrigsten Gruppe mit der Priorität "gering erhöht".

Das Bundesinnenministerium hatte Ende November die Bundestagsverwaltung ebenso wie andere wichtige Bundesbehörden gebeten, "einen potenziellen Impfbedarf bei ihren Beschäftigen zu melden", wie Schäuble schreibt. Dabei sollte demnach maßgeblich sein, ob "Funktionsträger für die Wahrnehmung von zwingend aufrechtzuerhaltenden staatlichen Funktionen erforderlich" sind und nicht anders geschützt werden konnte. Die Bundestagsverwaltung meldete ihren Bedarf dann an. Mit seinem Schreiben bat nun Schäuble die Fraktionen, ihm bis zum 14. Dezember ebenfalls Größenordnungen zu nennen. Er verwies darauf, dass das Innenministerium für die Bundesverwaltung einen Anteil "von maximal 12 Prozent der Planstellen" veranschlagt habe.

© dpa-infocom, dpa:201213-99-678710/2 (dpa)

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