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Bildungsstreit
18.12.2018

Schule lehnt Kind von AfD-Politiker ab - Haften Kinder für ihre Eltern?

In Berlin hat die Weigerung einer Waldorfschule, den Sohn eines AfD-Politikers aufzunehmen, eine heftige Diskussion ausgelöst. Auch die zuständige Bildungssenatorin hält diese Entscheidung für „äußerst problematisch“.
Foto: Maja Hitij, dpa (Symbolbild)

Markus Bayerbach, Augsburger AfD-Politiker und Vorsitzender des Bildungsausschusses im Landtag kritisiert die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule.

In der Hauptstadt pflegt die Alternative für Deutschland einen rauen Umgangston. Im Bundestag war das zuletzt zu beobachten, als die AfD-Fraktion mit einem sogenannten Hammelsprung die anderen Parlamentarier vorführen wollte, damit scheiterte und mit teils unflätigen Äußerungen reagierte. Jetzt sieht sich die AfD selber einer Provokation ausgesetzt, zumindest indirekt: Eine Berliner Waldorfschule weigert sich, das Kind eines AfD-Politikers aufzunehmen.

Name und Alter des Kindes, des Vaters wie auch die betreffende Schule sollen hier zum Schutz der Privatsphäre nicht genannt werden, der Fall an sich stellt sich wie folgt dar: Die Waldorfschule, eine Privatschule, wird um Aufnahme des Kindes gebeten, das bereits eine Waldorf-Kita besucht. Eltern und Pädagogen beraten darüber, sie sehen „Konfliktpotenzial“, weil der Vater des Kindes Politik für die AfD macht. Außerdem muss man wissen: Die Berliner AfD sorgt seit Monaten mit einem „Beschwerdeportal“ für Aufregung, auf dem negative Äußerungen von Schülern und Lehrern über die AfD erfasst werden sollen.

Berliner Waldorfschule will Kind von AfD-Politiker nicht aufnehmen - Gespräche sind gescheitert

Zuerst hatte die Berliner Zeitung über den Fall berichtet. Sie zitierte den Geschäftsführer des Trägervereins der Waldorfschule mit den Worten, man habe um eine „einvernehmliche Lösung des Konflikts gerungen“, sie aber nicht erreicht. Die Schule sehe „keine Möglichkeit, das Kind mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen“.

Die Haltung der Schule ist allerdings selbst in den eigenen Reihen umstritten. „Menschen aller politischen Einstellungen sollten ihre Kinder auf Waldorfschulen schicken können“, sagte Detlef Hardorp unserer Redaktion. Der bildungspolitische Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg verwies zudem auf die Willenserklärung gegen Diskriminierung der Waldorfschulen von 2007. Darin werde ausdrücklich festgestellt, dass Waldorfschulen alle Menschen als frei und gleich an Würde und Rechten ansähen, unabhängig unter anderem auch von politischen Überzeugung. Hardorp hatte sich bereits vor zwei Jahren zur Sache geäußert, damals ging es um die Aufnahme des Kindes in den Waldorf-Kindergarten. „Die AfD setzt auf Ausgrenzung. Wir müssen uns in Acht nehmen, nicht das mit ihnen zu tun - und schon gar nicht mit ihren Kindern“, erklärte er.

Heute sehe er das immer noch so, sagte Hardorp, der gleichzeitig Verständnis für die Entscheidung der Schule zeigte. Von deren Geschäftsführer habe er gehört, dass zur politischen Gesinnung der AfD auch die Ablehnung von Gesamt- und Gemeinschaftsschulen gehören solle. „Da darf man sich dann schon die Frage stellen, ob die Eltern tatsächlich hinter der Pädagogik der Schule stehen“, gab Hardorp zu bedenken. Alle Waldorfschulen seien schließlich Gemeinschaftsschulen.

Der Augsburger AfD-Landtagsabgeordnete Bayerbach spricht von „Sippenhaft“

Während sich die AfD-Bundespartei auf Anfrage nicht zu dem Fall äußerte, nannte der Augsburger AfD-Abgeordnete und Vorsitzende des Bildungsausschusses im bayerischen Landtag, Markus Bayerbach, den Vorfall „sehr befremdlich“. Es handele sich hier um ein „typisches Beispiel dafür, dass diejenigen, die Toleranz von anderen fordern, sich selbst sehr intolerant verhalten“, sagte der ausgebildete Förderlehrer auf Anfrage. Kinder würden haftbar gemacht für die politische Haltung ihrer Eltern. „Das geht ja schon in Richtung Sippenhaft. Das geht gar nicht“, kritisierte der Vater von zwei Kindern.

Das Vorgehen der Schule mag moralische Fragen aufwerfen, juristisch scheint der Fall hingegen klar zu sein. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin wies darauf hin, dass das Vorgehen der Schule rechtlich nicht zu beanstanden sei. Bildungssenatorin Sandra Scheeres findet den Vorgang gleichwohl „äußerst problematisch, weil hier ein Kind für das politische Engagement der Eltern verantwortlich gemacht wird“. Sie werde sich „daher den Fall erläutern lassen“, kündigte die SPD-Politikerin an.

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