Schulpflicht steht über allem
Gericht darf Eltern die Kinder entziehen
Deutsche Gerichte dürfen in Fällen von Schulverweigerung den Eltern das Sorgerecht zumindest teilweise entziehen und die Kinder befristet in einem Heim unterbringen lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag im Fall von Eltern aus dem südhessischen Ober-Ramstadt entschieden. Soweit keine milderen Mittel mehr griffen, seien diese Maßnahmen bei einer Kindeswohlgefährdung zulässig und stellten keine Verletzung des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, befand das Gericht. (AZ: 18925/15)
Die Eltern Dirk Günter und Angela Petra W. verweigerten den Schulbesuch ihrer vier zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder und wollten sie selbst unterrichten. Sie bestreiten, dass der Staat einen Erziehungsauftrag hat. 2005 meldeten sie die älteste Tochter nicht zur Schule an. Auch Geldstrafen änderten nicht ihr Verhalten. Die Kinder würden zu Hause in einer „Parallelwelt“ aufwachsen, rügten die Behörden. Mit der Schulverweigerung werde verhindert, dass die Kinder sich als Teil einer sozialen Gemeinschaft verstehen. Sie könnten soziale Fähigkeiten – wie etwa Toleranz – nicht lernen. (epd)
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