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  3. Bamf-Skandal: Seehofer verbietet Bremer Bamf-Außenstelle Asylentscheidungen

Bamf-Skandal
23.05.2018

Seehofer verbietet Bremer Bamf-Außenstelle Asylentscheidungen

Innenminister Horst Seehofer.
Foto: Tobias Schwarz, AFP

Die Affäre um Asylbescheide in Bremen zieht immer weitere Kreise. Jetzt spricht Horst Seehofer ein Machtwort.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat als Konsequenz aus der Affäre um unrechtmäßige Asylentscheide in Bremen der dortigen Außenstelle des Flüchtlingsbundesamtes (Bamf) bis auf weiteres verboten, über Anträge von Flüchtlingen zu entscheiden. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Seehofer sagte demnach: "Das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren und die Integrität des Ankunftszentrums Bremen ist massiv geschädigt worden." Die Bearbeitung der Asylverfahren des Ankunftszentrums Bremen werde von anderen Außenstellen des BAMF mit sofortiger Wirkung übernommen. Weiter hieß es, ein Bericht der internen Revision des Bamf vom 11. Mai zeige "deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden".

In der Bamf-Außenstelle Bremen sollen zwischen 2013 und 2016 Mitarbeiter mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt haben. Gegen die damalige Bremer Bamf-Chefin und weitere Verdächtige laufen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung.

Staatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen Bamf-Chefin wegen Asyl-Affäre

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geht auch einer Strafanzeige gegen Behördenchefin Jutta Cordt und weitere Mitarbeiter nach. Förmliche Ermittlungen seien jedoch nicht eingeleitet worden, sagte eine Sprecherin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Bislang sei routinemäßig lediglich ein Aktenzeichen vergeben worden. Geprüft werde nun der in der Anzeige aufgeworfene Verdacht einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet. "Wir prüfen, ob ein solcher Verdacht besteht und ob Ermittlungen einzuleiten sind." Diese Prüfungen stünden ganz am Anfang.

Sie widersprach, ihre Anklagebehörde habe ein Ermittlungsverfahren gegen Cordt eingeleitet habe. Die Bild-Zeitung hatte hingegen den Pressesprecher der Generalsstaatsanwaltschaft, Stephan Popp, mit den Worten zitiert, ein solches Ermittlungsverfahren sei schon eingeleitet. 

Popp sagte dazu auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur , seine Formulierung sei eine "rein formale" Aussage, weil ein Aktenzeichen vergeben wurde, und stehe aus seiner Sicht auch nicht im Widerspruch zu den Aussagen der Staatsanwaltschaft in Nürnberg-Fürth. Er habe die eingegangene Anzeige dorthin weitergeleitet; inhaltlich könne er zu dem Vorgang nichts sagen, weil er nicht zuständig sei. (dpa/AZ)

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Bamf-Chefin Jutta Cordt.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa
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