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  3. Kaufbeuren: Sexualstraftäter in der Psychiatrie macht ein weiteres Kind zum Opfer

Kaufbeuren
07.11.2016

Sexualstraftäter in der Psychiatrie macht ein weiteres Kind zum Opfer

Einsam und traumatisiert: Jedes Jahr werden mehr als 14.000 Kinder in Deutschland Opfer von sexuellem Missbrauch. Drei Viertel sind Mädchen.
Foto: Alexander Kaya

Bernd M. ist ein notorischer Sexualstraftäter. In Kaufbeuren soll er therapiert und die Gesellschaft vor ihm geschützt werden. Doch ausgerechnet dort wird er rückfällig.

Es ist Montag, der 4. Januar 2016, als Bernd M. (Name geändert, Anm. d. Red.) um 18.49 Uhr ein 13-jähriges Mädchen in Augsburg anruft. M. gibt sich als Mitarbeiter der Opferschutzorganisation Weißer Ring aus. Er habe da ein paar Fragen im Zusammenhang mit einem Missbrauch durch ihren Vater, sagt er. Doch das ist nur ein Vorwand.

Er möchte von dem Mädchen wissen, ob es sich selbst befriedige. Dann bringt er das Kind dazu, ihm zu schildern, wie Männer und Frauen masturbieren. Tags darauf macht er Ähnliches noch zwei Mal.

Deshalb ist M. gerade wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht gestanden. Das eigentlich Bemerkenswerte ist aber: Er hat die Tat aus der forensischen Psychiatrie in Kaufbeuren heraus begangen. Das Landgericht Augsburg hatte ihn dorthin eingewiesen, damit er therapiert und die Allgemeinheit vor ihm geschützt wird. Denn M. ist mit seinen 28 Jahren bereits ein notorischer Sexualstraftäter.

Sexueller Missbrauch aus der forensischen Psychiatrie heraus

Der Fall zeigt, wie notwendig die Diskussion um den richtigen Umgang mit solchen Tätern ist. Und er wirft die Frage auf, ob in den Bezirkskrankenhäusern alles dafür getan wird, dass es nicht nur den Patienten besser geht, sondern dass sie auch davon abgehalten werden, neue Straftaten zu begehen.

Denn Bernd M., man muss das so deutlich sagen, konnte sich im Bezirkskrankenhaus ungehindert per Telefon an das Mädchen heranmachen, obwohl er wegen ähnlicher Delikte in die Psychiatrie für Straftäter geschickt worden war. Und nicht nur die Richter fragen sich jetzt, wie das passieren konnte.

M. hat sich das Vertrauen eines anderen Patienten erschlichen. Der bat ihn darum, bei seiner Tochter anzurufen, um zu fragen, wie es ihr geht, und um ihr auszurichten, sie solle sich bei ihm melden. Daher gab er M. die Festnetznummer. Doch der führte ganz anderes im Schilde. Und die Umstände in der Klinik waren so, dass er seinen Plan ausführen konnte. Die Gespräche mit dem Mädchen wurden von einem Telefonzimmer aus geführt. Dieses wird nicht überwacht. Ende Januar rückte dann die Augsburger Staatsanwaltschaft an und stellte Telefondaten und Unterlagen sicher.

Um zu verstehen, wie knifflig die Sache ist, muss man die ganze Vorgeschichte kennen. Bernd M. stammt aus der Nähe von Gütersloh in Nordrhein-Westfalen. Er erlitt während seiner Geburt 1988 einen Sauerstoffmangel und trug sprachliche Defizite davon. Weil er schon in jungen Jahren auffällig wurde, entzogen die Behörden den Eltern das Sorgerecht. Das geht aus den Akten des Jugendamtes in seiner Heimat hervor. M. lebte ab dem Alter von 13 Jahren in einer Wohngruppe.

M. zeigte schon in jungen Jahren Zeichen einer pädophilen Neigung

Bei einem Ferienaufenthalt lockte er andere Kinder ins Schilf. Auch in Schwimmbädern suchte M. den Kontakt zu ihnen. Seine Betreuer empfahlen schriftlich, ihn nicht mehr mit Gleichaltrigen alleine zu lassen. 2010 und 2011 wurde er wiederholt wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs angezeigt. Unter anderem beschuldigten ihn zwei Jugendliche – er war ihr Fußballtrainer –, ihnen pornografische Mails geschickt und sie aufgefordert zu haben, sich selbst zu befriedigen. M. zeigte also schon in jungen Jahren Zeichen einer pädophilen Neigung. 2012 und 2013 stapelten sich beim Amtsgericht Gütersloh fünf Anklagen, die aber alle unbearbeitet liegen blieben. Das änderte sich, als M. ein Opfer in Augsburg auswählte.

Über das Internet kontaktierte er eine Hebamme und chattete unter den Aliasnamen Nicole, Elke-Marie und Jens mit der Frau vor allem über das Thema frühkindliche Sexualität. Er brachte die damals 36-Jährige dazu, ihre eigenen Kinder zu missbrauchen. Erst nach sechs Wochen kam die Hebamme dahinter, dass es immer Bernd M. war, der mit den Chats ganz andere Motive verfolgte. Aus Angst, an einen Erpresser geraten zu sein, rief sie die Polizei. Doch M. kam ihr zuvor und zeigte sie seinerseits anonym beim Jugendamt an. Beide kamen in Augsburg vor Gericht.

Zum Schutz der Allgemeinheit für unbegrenzte Zeit ins BKH Kaufbeuren

Im Prozess gegen die Frau wurden verstörende Handyvideos gezeigt. Zu sehen war unter anderem, wie sich die Angeklagte am Penis ihres einjährigen Buben zu schaffen macht. Das Handy hielt ihre siebenjährige Tochter. Auch ihr zeigte die Mutter, wie man sich selbst befriedigt. Auch das ist durch Filmaufnahmen belegt. Zu ihrer Verteidigung sagte die Hebamme, sie habe ihren Kindern etwas Gutes tun wollen. Die Jugendkammer des Landgerichts nahm ihr ab, dass sie ihnen nichts Schlechtes wollte, verurteilte sie aber zu drei Jahren und vier Monaten Haft wegen des sexuellen Missbrauchs ihrer eigenen Kinder.

Der Mann, der sie zu all dem per Telefon und Internet angestiftet hat, ist Bernd M. Ihm wurde kurz darauf der Prozess gemacht. Seine Strafe fiel höher aus. Anfang April 2015 verurteilte ihn die Jugendkammer zu vier Jahren und acht Monaten Haft. Zunächst wies ihn das Gericht aber ins Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren ein. Der Gutachter Dr. Richard Gruber attestierte M. eine Persönlichkeitsstörung und eine pädophile Neigung. Es sei wahrscheinlich, dass er ohne Behandlung wieder ähnliche Straftaten begehen werde. Daher griff das Gericht zu Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wenn jemand eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und von ihm weitere schwere Straftaten zu erwarten sind, kann das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen, lautet das Gesetz in Kürze.

Luftbild vom Juli 2012: Blick auf das Bezirkskrankenhaus in Kaufbeuren.
Foto: Ulrich Wagner

Diese Voraussetzungen sah die Kammer erfüllt. Sie schickte M. für eine unbegrenzte Zeit ins BKH Kaufbeuren, neben Günzburg eine von zwei Bezirkskliniken in Schwaben, die eine eigene forensische Psychiatrie haben. Die Richter vertrauten darauf, dass M. dort behandelt, aber auch überwacht wird.

Denn im Gesetz steht, dass der sogenannte Maßregelvollzug eine Maßnahme der „Besserung und Sicherung“ sein muss. Beides traf bei Bernd M. nicht ein. Daher gibt es jetzt Ärger zwischen der Augsburger Justiz und den Bezirkskliniken Schwaben. Vereinfacht ausgedrückt sind die Richter stinksauer, dass M. aus dem BKH Kaufbeuren heraus wieder Sexualstraftaten begehen konnte. Und die Bezirkskliniken sagen: Wir sind kein Gefängnis, wir haben Patienten mit Grundrechten.

Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Lenart Hoesch, hat im neuen Prozess um die Vorgänge in Kaufbeuren gleich mal den Vorstand der Bezirkskliniken, Thomas Düll, als Zeugen geladen. Vorsichtig formuliert wurden sich die beiden nicht einig. Der Richter hat in deutlichen Worten sein Unverständnis darüber ausgedrückt, dass im BKH nicht besser aufgepasst worden ist. Die Jugendkammer hat Bernd M. als Konsequenz aus den Vorfällen in die forensische Psychiatrie nach Straubing geschickt. Dort gelten schärfere Sicherheitsvorkehrungen.

Psychiatrie in Straubing verfügt über schärfere Sicherheitsvorkehrungen

Doch Thomas Düll sagt unserer Zeitung: „Unsere Patienten werden nicht in einer Einzelzelle bei Wasser und Brot gehalten. Das haben sich einige Verfahrensbeteiligte nicht klar genug vor Augen geführt.“ Es sei natürlich „mehr als bedauerlich, wenn aus einem unserer Häuser heraus Straftaten begangen werden“, so Düll. Ganz vermeidbar sei das aber nicht. Man könne einen Patienten etwa nicht dauerhaft von Telekommunikationsmitteln fernhalten. „Mithören dürfen wir bei Telefongesprächen laut Bayerischem Maßregelvollzugsgesetz auch nicht.“

Düll will die Unterschiede zwischen einem Gefängnis und einer forensischen Psychiatrie herausarbeiten. Hier sitzen verurteilte Verbrecher, dort psychisch kranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Neben den Unterschieden zwischen Knast und Forensik gibt es aber auch Parallelen. Zum Beispiel, was Lockerungen für Insassen betrifft. In beiden Einrichtungen folgt die Gewährung von Freiheiten einem einheitlichen Stufenplan. Er funktioniert nach dem Prinzip: Macht der Häftling oder Patient mit und hält sich an die Regeln, werden nach und nach Lockerungen gewährt. Auf welcher Stufe M. war, sagen die Bezirkskliniken nicht. Sie unterliegen gegenüber den Patienten der Schweigepflicht.

Im Allgemeinen aber, versichert Vorstand Thomas Düll, werde in den forensischen Psychiatrien immer gewissenhaft abgewägt zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und den Grundrechten des Patienten. „Wir machen uns diese Dinge nicht leicht. Wir treffen jeden Tag dutzende solcher Entscheidungen.“

Die bekannte Augsburger Opferanwältin Marion Zech, die als Nebenklägerin für die Tochter der Hebamme im Verfahren gegen M. beteiligt war, übt jedoch scharfe Kritik am BKH Kaufbeuren: „Das halte ich für eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung angesichts der bekannten Vorgeschichte.“ Es sei für sie „in keinster Weise nachvollziehbar, dass der Angeklagte offensichtlich uneingeschränkten Zugang zu einem Telefon hatte“. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei zwar kein Gefängnisaufenthalt, aber auch kein bloßer Therapieaufenthalt. Das Gesetz spreche eindeutig von einer „Maßregel zur Besserung und Sicherung“. Die Maßregel ziele also auch darauf ab, die Öffentlichkeit vor gefährlichen Tätern zu schützen.

Maßregelvollzug ist schon lange Streitthema zwischen Justiz und Psychiatrie

Der Maßregelvollzug ist schon lange ein Streitthema zwischen Justiz und Psychiatrie. Die Juristen halten den Paragrafen 63 StGB für psychiatrisches Zeug, die Psychiater halten ihn für Juristen-Werkzeug. Juristen sehen einen kranken Straftäter eher als Straftäter, Psychiater sehen ihn eher als Kranken. Da treffen zwei Wissenschaften und zwei Geisteshaltungen aufeinander.

Der Paragraf 63 hat Gustl Mollath für gut sieben Jahre in die Psychiatrie gebracht. Erst dann entschieden Gerichte, dass eine so lange Unterbringung nicht rechtens war. Vor diesem Fall haben die Richter in Bayern den Bezirkskrankenhäusern die kranken Straftäter auf Grundlage des Paragrafen 63 „nur so reingestopft“, sagt ein Insider unserer Zeitung. Von der „Dunkelkammer des Rechts“ war die Rede, weil die Kriterien für eine Einweisung nicht eindeutig definiert waren und der Psychiatrie-Aufenthalt für eine nicht begrenzte Zeit angeordnet wird.

Seit dem Fall Mollath ist vieles anders. Ein eigenes Gesetz für den Maßregelvollzug wurde erlassen und sogar ein eigenes Amt gegründet, das seinen Sitz in Nördlingen hat. Die Gerichte prüfen heute viel intensiver, ob sie den Paragrafen 63 anwenden. Die Zuweisungen in die forensischen Abteilungen der Bezirkskrankenhäuser gehen deutlich zurück. All das spielt eine Rolle, wenn jetzt ein Richter und der Chef der Bezirkskliniken aneinandergeraten. Der beiderseitige Vorwurf lautet: Die machen sich’s zu leicht.

Im aktuellen Prozess ist Bernd M. zu zweieinhalb Jahren Haft und erneut zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden. Und Richter Hoesch wiederholt seine Kritik an der Kaufbeurer Klinik: „Die Kammer ist fassungslos, dass dies passiert ist und dass offenbar keine Konsequenzen gezogen werden“, sagt er. Hoesch bittet die Staatsanwaltschaft ausdrücklich, dafür zu sorgen, dass sich dies ändert. Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Vollstreckung.

Was passiert nun mit Bernd M.? Das Urteil ist rechtskräftig. M. und sein Verteidiger Daniel Mahler haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Haftstrafe dürfte aber eher akademischer Natur sein. Gutachter Gruber betont, dass eine Therapie viele Jahre dauern werde. Wenn sie überhaupt je Erfolg hat. Verfestigte Pädophilie ist nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht heilbar. Die Zeit in der Forensik wird also bei M. die Dauer der Haftstrafe übersteigen. Ins Gefängnis wird er nicht müssen. Vorerst.

Andererseits ist M. ein notorischer Sexualtäter. Wenn er so weitermacht, droht ihm irgendwann die Sicherungsverwahrung. Dann steht nicht mehr die Therapie im Vordergrund, sondern nur das Wegsperren zum Schutz der Allgemeinheit. Aber das ist wieder eine andere komplizierte Geschichte.

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