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Islam
02.07.2017

Seyran Ates bekam mehr als 100 Morddrohungen

Seyran Ates ist massiven Anfeindungen ausgesetzt.
Foto: AFP PHOTO/John MACDOUGALL

Die Gründerin der liberalen Moschee in Berlin steht jetzt unter strengstem Polizeischutz. Der türkische Präsident Erdogan protestierte bei Bundesregierung gegen ihr Projekt.

Seyran Ates hat das alles schon einmal mitgemacht. Einschüchterungen, Beschimpfungen, Drohungen, sogar ein Attentat, bei dem eine Klientin getötet und sie selber lebensgefährlich verletzt wurde. Die seit ihrem sechsten Lebensjahr in Berlin lebende Rechtsanwältin, Frauenrechtlerin und liberale Muslima mit deutscher Staatsbürgerschaft, 1963 in Istanbul als Tochter eines kurdischen Vaters und einer türkischen Mutter geboren, floh mit 17 heimlich aus dem Elternhaus, um der traditionellen Erziehung zu entkommen, und kämpft seitdem ebenso mutig wie furchtlos für die Rechte der muslimischen Frauen. Gegen das Kopftuch, gegen die Zwangsverheiratung und gegen Ehrenmorde. Nach dem Attentatsversuch 1984 und weiteren massiven Bedrohungen zog sie sich aus der Öffentlichkeit zurück und arbeitete als Anwältin.

In Seyran Ates' Moschee sollen Männer und Frauen gemeinsam beten

Nun jedoch ist es für Seyran Ates schlimmer als je zuvor. Seitdem sie Mitte Juni in Berlin-Moabit in einem Anbau der evangelischen Johanniskirche die liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee ins Leben gerufen hat, in der Männer und Frauen, Sunniten, Schiiten und Aleviten gemeinsam beten dürfen, haben die Morddrohungen ein derartiges Ausmaß angenommen, dass sie laut einem Bericht der Welt am Sonntag von mehreren Personenschützern des Landeskriminalamtes Berlin bewacht wird. „Über die sozialen Medien habe ich wegen der Moscheegründung so viele Morddrohungen bekommen, dass das LKA zu der Einschätzung gelangt ist, mich rund um die Uhr schützen zu müssen“, sagt sie.

Nach ihren Worten habe sie bislang mehr als 100 Morddrohungen erhalten, die Sicherheitsbehörden nehmen diese Aufrufe sehr ernst. Denn ein derartiger Schutz wird sonst nur besonders gefährdeten Spitzenpolitikern zuteil.

Erdogan greift Ates' Moschee-Projekt scharf an

Zugleich wird die liberale Moschee zum Politikum. Wie Ates sagte, soll der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan gegenüber der Bundesregierung auf eine Schließung der Moschee gedrungen haben. Das belege wieder einmal, „welchen Geistes Kind Erdogan ist, der die Demokratie nie verstanden hat beziehungsweise nie wollte“, so Ates. „Erdogan hält nichts von persönlichen Freiheiten.“ Erdogan soll die in Deutschland eine Vielzahl von Moscheen betreibende „Türkisch-Islamische Anstalt für Religion“ Ditib und die türkische Religionsbehörde Diyanet angewiesen haben, verstärkt gegen die liberale Moschee in Berlin vorzugehen.

Für Ankara sei die Moschee ein Projekt des Predigers Fethullah Gülen, der aus Sicht Erdogans für den gescheiterten Putschversuch in der Türkei vor einem Jahr verantwortlich ist. Ates bestreitet, mit Gülen in Verbindung zu stehen. Unter den Besuchern der Moschee herrscht nach Ates’ Worten eine große Angst, da sie von ihrem Umfeld eingeschüchtert und in die Nähe von Terroristen gerückt werden.

Streit zwischen Berlin und Ankara spitzt sich zu

Gleichzeitig spitzt sich der Streit zwischen Berlin und Ankara über einen Auftritt Erdogans in Deutschland im Umfeld des G20-Gipfels am kommenden Wochenende in Hamburg zu. Obwohl die Bundesregierung das abgelehnt und Auftritte ausländischer Regierungsvertreter in Deutschland generell eingeschränkt hat, drängt der türkische Präsident darauf, zumindest im türkischen Generalkonsulat in Hamburg vor seinen Anhängern sprechen zu wollen. „Für einen Auftritt des Präsidenten in einem türkischen Generalkonsulat bedarf es keiner Genehmigung der Bundesregierung“, sagte ein Sprecher der Botschaft. Diese Entscheidung liege allein bei Erdogan.

Das Auswärtige Amt hingegen hatte alle ausländischen Vertretungen in Deutschland darüber informiert, dass solche Auftritte von der Bundesregierung grundsätzlich genehmigt werden müssen. Drei Monate vor einer Bundestagswahl oder drei Monate vor einer Abstimmung im jeweiligen Heimatland des Gastes soll es keine Auftritte geben. Von dieser Regelung seien auch Veranstaltungen in den Botschaften oder Konsulaten betroffen, da sie zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehören.

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