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  3. Islamist: Sicherheitsbehörden verhängen Einreisesperre für Sami A.

Islamist
13.08.2018

Sicherheitsbehörden verhängen Einreisesperre für Sami A.

Sami A. wurde im Juli von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht.
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

Das juristische Tauziehen um die Abschiebung von Sami A. nimmt eine neue Wendung. Er darf nicht wiedereinreisen.

Nach der Abschiebung des Islamisten Sami A. gilt für den 42-jährigen Tunesier eine Wiedereinreisesperre. Das sei durch die Rechtslage innerhalb der Schengen-Länder ein Automatismus, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum am Montag. Von dem Moment der Abschiebung an gelte ein Einreiseverbot. "Das ist ein ganz normaler Verwaltungsakt." Die Bochumer Ausländerbehörde ist für den Fall zuständig. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte zuerst berichtet, Sami A. sei im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Sami A. sitzt in Tunesien nicht mehr in Untersuchungshaft

Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet an diesem Montag (24 Uhr) die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden. Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

In Tunesien war A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig freigekommen. Die Ermittlungen in Tunesien laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten. (dpa/AFP)

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.08.2018

Da wir das Größte Freiluft Gefängnis sind, ist es kein Wunder das alles rein kommt ?
Dazu auch noch fürstlich versorgt.
Gibt es eigentlich Nachzahlungen vom Staat was er den D früher verwehrt hat ?

14.08.2018

Das die Richter bei Sami A. mehr als blind waren, sieht man am Urteil. Er kann nicht ausgewiesen werden, weil ihm in Tunesien evtl Folter und Tod drohen. Tatsache war nun, beides ist nicht eingetroffen, nach kurzer U-Haft wurde er frei gelassen. Bei dem ganzen Asylzirkus wird Geld verschwendet ohne Ende, da wundern sich die Politiker, wenn das Volk AfD wählt. Gut das es diese Partei gibt, vielleicht wachen dann die Altparteien doch noch auf!

14.08.2018

Die Nordafrikanischen Staaten müssen aus einigen Gründen weiter als "unsicher" gelten...