So werden Versicherte entlastet
Krankenkasse wird für sie etwas billiger
Die Bundesregierung kann ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD abhaken. Die Beiträge für gesetzlich Krankenversicherte tragen ab 1. Januar 2019 Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder zu gleichen Teilen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen, ebenso weitere Veränderungen für die Kassen.
Was ändert sich?
Den Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,0 Prozent, dessen Höhe die einzelnen Kassen selbst festlegen, zahlen Arbeitnehmer und Rentner derzeit allein aus ihrer Tasche. Sie tragen also auch das Risiko, wenn die Versicherung teurer wird. Ab 1. Januar sollen die Arbeitgeber die Hälfte übernehmen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, der nur durch Gesetz geändert werden kann, bleibt. Ihn teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon jetzt zu gleichen Teilen.
Wie hoch ist die Entlastung?
Durch die Rückkehr zur Beitragsparität kommen auf Arbeitgeber und Rentenversicherung Mehrkosten zu, die Versicherten werden um etwa 6,9 Milliarden Euro entlastet.
Was bringt das dem Einzelnen?
Riesensprünge sind dadurch nicht drin: Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, dem bleiben künftig 15 Euro mehr im Monat. Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 1200 Euro sparen etwa sechs Euro.
Was ändert sich für Selbstständige?
Für Kleinselbstständige wie etwa Taxifahrer sind die Mindestbeiträge der gesetzlichen Kassen oft zu hoch. Sie werden daher ab 2019 von etwa 360 Euro auf knapp 160 Euro reduziert. Rund eine halbe Million Betroffene werden um jährlich insgesamt 800 Millionen Euro entlastet.
Wer soll noch profitieren?
Ab dem 1. Januar soll es für ehemalige Zeitsoldaten auf Zeit einen einheitlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geben. Sie können sich freiwillig versichern und erhalten nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Beiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.
Was passiert mit den Rücklagen?
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Kassen ihre Rücklagen belassen – aber nicht in der Höhe von zuletzt 19,2 Milliarden Euro (2017). Künftig sollen die Kassen nicht mehr als eine Monatsausgabe als Reserve haben. Die mit höheren Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag ab 2019 nicht mehr anheben. Überschüssige Einnahmen müssen sie ab 2020 binnen drei Jahren abbauen. (afp, bom)
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