Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Vier-Stufen-Plan: So wollen die Familienminister zur Kita-Normalität zurückkehren

Vier-Stufen-Plan
05.05.2020

So wollen die Familienminister zur Kita-Normalität zurückkehren

Ein Papier der Familienminister soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, wann Kindertagesstätten in Deutschland wieder öffnen.
Foto: Christian Charisius, dpa (Symbol)

Wenn Bund und Länder am Mittwoch über Kita-Öffnungen beraten, dient als Grundlage ein Papier mit konkreten Vorschlägen der Familienminister. Wie sehen diese aus?

Nicht nur die Eltern der rund 3,7 Millionen kleinen Kinder in Deutschland erwarten den morgigen Mittwoch mit Spannung. Ähnlich dürfte es zehntausenden Erzieherinnen und Erziehern gehen. Sie alle fragen sich, wann Kindertagesstätten in Deutschland wieder öffnen, welche Kinder zuerst zurückkommen dürfen und wie es gelingen kann, das Infektionsrisiko dort möglichst klein zu halten. Antworten auf diese Fragen könnte es am Mittwoch geben, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder in einer Videoschalte über Lockerungen der Corona-Maßnahmen beraten will.

Als Grundlage für die Beratungen gilt eine Ausarbeitung der Familienminister von Bund und Ländern. Zunächst berichtete der Spiegel über das 18-seitige Papier, in dem zwar konkrete Vorschläge für die Rückkehr zur Normalität genannt werden, jedoch kein Datum, ab dem diese in Kraft treten sollen.

Wiedereinstieg in Kita-Betreuung soll in vier Phasen erfolgen

Der Wiedereinstieg in die Betreuung soll in vier Phasen erfolgen. Dieses Modell hatte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) bereits vor wenigen Tagen umrissen. Aus dem Papier der Familienminister geht laut Spiegel hervor, "dass Kitas erst wieder im Normalbetrieb laufen sollen, wenn ein Impfstoff auf dem Markt oder das Infektionsgeschehen weitgehend eingedämmt ist".

Wie lange das dauern wird, kann derzeit niemand mit Sicherheit sagen. Klar ist lediglich, dass bis dahin mehrere Monate vergehen dürften. Wegen der Coronavirus-Pandemie sind Kindertagesstätten in Deutschland seit März geschlossen. Lediglich eine Nobetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wird aufrecht erhalten. Obwohl die Notbetreuung in einigen Bundesländern zwischenzeitlich ausgeweitet wurde, leiden viele Familien unter den Maßnahmen. Neben den Kindern, die seit fast zwei Monaten auf den Kontakt zu gleichaltrigen Spielkameraden verzichten müssen, sind besonders Alleinerziehende betroffen sowie Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind.

Familienministerin Giffey: Kitas vor dem Hochsommer wieder öffnen

In Bayern gilt seit dem 27. April eine erweiterte Notbetreuung in Kindertagesstätten. Um einen Anspruch darauf geltend zu machen, genügt es, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Auch berufstätige Alleinerziehende können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für drei Monate müssen Eltern zudem keine Kita- oder Kindergartengebühren bezahlen, solange die Einrichtungen geschlossen sind. Die Erstattung der Gebühren soll aus einem 500 Millionen Euro schweren Rettungstopf bestritten werden.

Familienministerin Giffey hatte bereits Ende April darauf gedrängt, die Kindertagesstätten in Deutschland noch vor dem Hochsommer zu öffnen. Es gehe um das Kindeswohl und den Kinderschutz. Nun müsse überlegt werden, "wie wir zu weiteren Schritten von mehr Normalität kommen können, und nicht erst am 1. August", hatte sie im Deutschlandfunk gesagt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).
Foto: Michael Kappeler, dpa

Ihre Kollegen weisen in ihrem aktuellen Papier jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine Kita-Öffnung "immer nur in strenger Anlehnung an das Infektionsgeschehen erfolgen" könne, berichtet der Spiegel.

So sehen die vier Phasen zur Kita-Öffnung aus

Phase 1: In dieser Phase befinden sich die Länder aktuell. Lediglich für wenige Kinder - vorrangig die, deren Eltern in der "kritischen Infrastruktur tätig sind" - wird eine Notbetreuung aufrecht erhalten.

Phase 2: In der zweiten Phase sollen Kitas laut Ministerien-Papier zwar geschlossen bleiben, die Notbetreuung jedoch ausgeweitet werden. Neue Schritte sollen im Takt von 14 Tagen angepasst werden, um sie im Hinblick auf das Infektionsgeschehen bewerten zu können.

Phase 3: Phase 3 tritt in Kraft, wenn sich die Corona-Lage entspanne, schreiben die Minister. Der Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kleinkindern, den Eltern in Deutschland haben, dürfte in dieser Phase nicht länger durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden. Dann dürften alle Kinder wieder in die Kita gehen. Strenge Hygiene-Vorschriften sollen dann aber weiter gelten. Gleichzeitig kann der Kita-Betrieb in dieser Phase wieder eingeschränkt werden, wenn die Zahl der Corona-Infektionen erneut ansteigt oder nicht genügend Erzieher eingesetzt werden können - etwa, weil sie krank sind oder zu Risikogruppen gehören.

Phase 4: Wenn ein Impfstoff zur Verhinderung einer Covid-19-Infektion vorliegt oder die Pandemie weitgehen eingedämmt ist, kann Phase 4 in Kraft treten. Der Betrieb in Kindertagesstätten soll dann kaum mehr eingeschränkt sein. Die Politiker empfehlen bis dahin die Phasen 1 bis 3, die wiederum an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpt werden. Details sollen die Länder klären.

Welche Kinder dürfen zuerst zurück in die Kitas?

Solange die Kitas im Notbetrieb laufen, gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Betreuungsplätzen. Wie der Spiegel berichtet, sollen folgende Kinder beim Kita-Besuch nach Ansicht der Familienminister bevorzugt werden:

  • Kinder aus sozial benachteiligten Familien, da sie zu Hause oftmals wenig gefördert würden und oft beengt lebten
  • Kinder, die bei Eltern mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen aufwachsen (als Beispiel nennen die Minister Eltern mit Depressionen)
  • Kinder, die nicht gut Deutsch sprechen und Förderung benötigen
  • Kinder im Vorschulalter, denen der Übergang in die Schule erleichtert werden soll

Alleinerziehende und Elternpaare, bei denen beide Partner berufstätig sind, sollen ebenfalls vorrangig einen Anspruch auf Betreuung geltend machen können.

Kinder sollen Händewaschen lernen - keine maximale Gruppengröße festgelegt

Auch für Aspekte wie Hygieneregeln, Personalfragen, Größe der Betreuungsgruppen sowie die pädagogische Aufarbeitung der Corona-bedingten Erfahrungen der Kinder nennen die Familienminister konkrete Schritte. So soll zum Beispiel das Infektionsrisiko dadurch minimiert werden, dass strikt auf Sauberkeit geachtet werden und ausreichend Putz- und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehe. Zudem solle den Kindern das richtige Händewaschen und eine Hust- und Niesetikette beigebracht werden. Ebenso sollen sie lernen Abstand zu halten und sich nicht gegenseitig ins Gesicht zu fassen.

Anders als für Schulen soll nach Ansicht der Familienminister keine maximale Gruppengrößen festgelegt werden. Da jederzeit bekannt sei, wer von wem betreut wurde und welche Kontakte es gab, könne nach Ansicht der Minister nachverfolgt werden, wo sich ein Mensch mit dem Coronavirus infiziert habe. (sli)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.