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  3. Corona in Bayern: Sondersitzung im Landtag: Abgeordnete debattieren über Corona-Maßnahmen

Corona in Bayern
27.11.2020

Sondersitzung im Landtag: Abgeordnete debattieren über Corona-Maßnahmen

Markus Söder will heute eine Regierungserklärung halten.
Foto: Matthias Balk, dpa

Der Landtag kommt zu einer Sondersitzung zusammen, inklusive einer Regierungserklärung Söders. Es geht unter anderem um eine Verlängerung des Teil-Lockdowns.

Die Verlängerung des landesweiten Teil-Lockdowns wegen weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen lässt den bayerischen Landtag am Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Zu Beginn wird Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wieder eine Regierungserklärung halten, anschließend folgen Aussprache und Antragsberatung. 

Rechtlich bindend ist die Abstimmung über die eingebrachten Dringlichkeitsanträge der Fraktionen aber nicht, weil das Bundesinfektionsschutzgesetz zwar den Landesregierungen die Möglichkeit für eigene Corona-Verordnungen gibt, darin aber keine Gesetzgebungskompetenzen für die einzelnen Landtage vorgesehen sind. Der Debatte im Landesparlament dürfte sie dennoch mehr Gewicht geben - und umgekehrt der Staatsregierung zu zusätzlicher politischer Legitimation verhelfen.

 

Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten

Nach der Bund-Länder-Vereinbarung vom Mittwochabend hatte das bayerische Kabinett am Donnerstag die Verlängerung des Teil-Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen für den Freistaat beschlossen und teils noch nachgeschärft. 

Unter anderem müssen demnach Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie zunächst bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben. Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten.

Private Treffen werden auf einen eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Über Weihnachten soll es aber Lockerungen geben: Vom 23. Dezember an bis "längstens" 1. Januar sollen Treffen "im engsten Familien- und Freundeskreis" möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

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Grundschulen und Kitas bleiben offen, bis zur siebten Klasse ändert sich nichts

Zudem sollen Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne müssen. Nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe soll eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden gelten. 

Außerdem müssen in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 Schulklassen ab Klassenstufe acht künftig in der Regel geteilt werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Grundschulen und Kitas bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts. (dpa/lby)

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.11.2020

Wenn das so kommt wie es zu lesen ist... dann wird das nichts werden. Wo ist denn z.B. der Unterschied zwischen einer touristischen und einer geschäftlichen Übernachtung?