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Soziale Gerechtigkeit
01.05.2017

Von Bildung bis Rente: Wie gerecht geht es in Deutschland zu?

Ob Rente oder Bildung - viele Menschen in Deutschland fühlen sich ungerecht behandelt.
Foto: Andreas Gebert, dpa (Symbolbild)

Derzeit wird in der Politik wieder einmal darüber diskutiert, ob es gerecht zugeht in diesem Staat. Ein genauer Blick zeigt: Die Antwort darauf ist gar nicht so einfach.

„Millionen von Menschen fühlen, dass es in diesem Staat nicht gerecht zugeht“. (Martin Schulz (SPD) Ende Januar in einem Interview)

Immer wieder stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit. Stets geht es in der Politik um möglichst gleiche Lebenschancen, um sozialen Ausgleich und letztendlich um eine Verbesserung der Lebensbedingungen eines jeden in Deutschland. Die soziale Gerechtigkeit ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für sozialen Frieden. Dafür werden Jahr für Jahr hunderte Milliarden Euro umgeschichtet, indem fast jeder Steuern und Sozialbeiträge bezahlt – und das im unwahrscheinlichen Idealfall jeweils entsprechend dem eigenen Leistungsvermögen.

Diese Umverteilung hin zu den Schwächeren in der Gesellschaft ist ein wesentlicher Bestandteil eines Sozialstaats, als der sich die Bundesrepublik Deutschland versteht. Wobei die viel verwendete Wortkombination „Sozialstaat“ an keiner Stelle des Grundgesetzes vorkommt. Aber in Artikel 20 GG heißt es, dass die Bundesrepublik „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. Was das im Detail wirklich bedeutet, steht in unzähligen Steuer- und Sozialgesetzen, in denen ein geordnetes Geben und Nehmen im Sinne der Gerechtigkeit geregelt wird.

Gerechtigkeit! In ihrem Amtseid geloben Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundesminister jeweils am Ende: „...und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ein politischer Auftrag, der eng mit unserem täglichen Leben verbunden ist. Im Folgenden zehn Bereiche, in denen sich stets aufs Neue die Frage nach der Gerechtigkeit stellt. Antwort: offen.

Soziale Gerechtigkeit musste erkämpft werden

Bis weit ins 19. Jahrhundert half vor allem Kinderreichtum, die Armut im Alter zu lindern. Soziale Gerechtigkeit musste erst noch erkämpft werden. Heute wird in sozialpolitischen Debatten oftmals betont, dass Kinderreichtum das Armutsrisiko vor allem junger Familien steigere. Dabei tut der Staat sehr viel, um Familien zu entlasten. 156 verschiedene familienpolitische Maßnahmen – vom Kinder- und Elterngeld über steuerliche Freibeträge und Kinderzuschläge für Hartz-IV-Empfänger bis hin zur Witwen- und Waisenrente – hat das Familienministerium einmal aufgelistet. Mehr als 200 Milliarden Euro werden dafür jährlich ausgegeben.

Von den Jungen zu den Alten. Heute zahlen grob gerechnet gut zwei Arbeitnehmer (Beitragszahler) die Rente eines Rentners. 1962 lautete das Verhältnis noch sechs zu eins. Die Verhältnisse ändern sich rasant. Alle Prognosen weisen daraufhin, dass die Zahl der Rentenempfänger in den kommenden Jahren deutlich schneller steigen wird als die der Beitragszahler. Ist da noch ein gerechter und für die Jüngeren vor allem bezahlbarer Ausgleich zwischen den Generationen denkbar?

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier schrieb einmal in einem Beitrag für die Konrad-Adenauer-Stiftung: „Vor allem die staatliche Schul- und Bildungspolitik muss – insbesondere wegen ihres Zieles, die soziale Chancengleichheit von Generation zu Generation zu ermöglichen und zu erhalten – als zentraler (Teil-)Aspekt staatlicher Sozialpolitik und als eine Voraussetzung für Generationengerechtigkeit verstanden werden.“ Wer besucht welche Schule? Wer bekommt einen Ausbildungsplatz? Wer kann sich ein Studium leisten? Entscheidende Fragen für ein ganzes Leben. Auf dem weitläufigen Bildungssektor hat sich in Deutschland einiges zum Positiven hin verändert. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die Adenauer-Stiftung stellte im vergangenen Jahr unter anderem fest: Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Einwandererkinder besuchen zunehmend den Kindergarten, unter den Kindern aus Nichtakademikerfamilien kletterte der Akademikeranteil seit dem Jahr 2000 von 19 auf 23 Prozent. Unter den 20- bis 29-Jährigen gelten nur noch 14 statt 17 Prozent als Ungelernte. Alles Schritte in Richtung von mehr Gerechtigkeit, aber hoffentlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.

Frage nach Gerechtigkeit in Krankenversicherung

Die Frage nach Gerechtigkeit lässt sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, in der sich die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Obergrenze allein an der Höhe von Lohn, Gehalt oder Rente orientieren. Aber beim Arzt oder im Krankenhaus wird kein Unterschied gemacht. Krank ist krank. Ob arm oder reich, jeder wird gleichbehandelt. Verschieden hohe Beiträge gehören zu den Grundpfeilern des Sozialstaats: Eigentum verpflichtet, der Stärkere muss seinem Leistungsvermögen entsprechend für den Schwächeren einstehen.

Oder ist krank doch nicht gleich krank? Finanziell meist bessergestellte Privatversicherte – ein Gros von ihnen sind aber auch Beamte – sind vom eben geschilderten Sozialausgleich nicht betroffen. Sie bekommen beispielsweise oftmals auch schneller einen Arzttermin als gesetzlich Versicherte. Wer länger warten muss, fragt: Ist das noch gerecht? Und das ist nur eine von zahlreichen Ungleichheiten zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Pläne für eine Bürgerversicherung sind politisch kaum durchsetzbar. Die Grundidee: Alle Bürger zahlen einen bestimmten Anteil aus der Summe aller ihrer Einkünfte in die Krankenversicherung ein. Mit den Einkünften sind nicht nur Lohn, Gehalt oder Rente gemeint, sondern auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und sonstige Einnahmen. Verfechter der Bürgerversicherung fänden das nur gerecht.

Ist es noch nachvollziehbar, wenn das Vorstandsmitglied eines Dax-Konzerns das Zigfache eines Facharbeiters in seinem Unternehmen verdient? Ist es gerecht oder gerechtfertigt, wenn Leiharbeiter weniger bezahlt bekommen als Festangestellte? Wer verhilft hier zu mehr Gerechtigkeit?

Gerechtigkeit von Einkommen und Rente

Womit wir bei einem leidigen Thema wären. Das allgemeine Credo lautet, dass hohe und höchste Einkommen und Vermögen einen entsprechend größeren Beitrag zu den Staatseinnahmen leisten müssen. Gefühlte Ungerechtigkeit entsteht meist dann, wenn vorrangig höhere Einkommen durch geschickte Steuervermeidungsmodelle oder den Transfer in Steuerparadiese mehr oder weniger legal dem Finanzamt vorenthalten werden können. Was dem Normalverdiener eher seltener zu gelingen scheint. Das RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat erst kürzlich ausgerechnet, dass ein privater Haushalt schon bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30000 Euro 45 Prozent seiner Einkünfte für Steuern und Abgaben einsetzen muss – Mehrwertsteuer, Müllgebühren, Ökoumlage beim Strom etc. eingeschlossen. Mittlere Einkommen (40000 bis 80000 Euro) zahlen, relativ betrachtet, mit 48 Prozent Steuern und Abgaben den höchsten Anteil. Was im Umkehrschluss heißt, dass niedrigere und noch höhere Einkommen geringer belastet sind. Ist das gerecht?

Ist es gerecht, könnte man fragen, weniger Rente als andere zu bekommen, nur weil jemand einen körperlich stark belastenden Beruf als Bauarbeiter(in), als Altenpfleger(in) oder Fernfahrer(in) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann? In der Konsequenz heißt das: vorgezogener Ruhestand und teilweise mehr als zehn Prozent Abschlag beim Ruhegeld. Formell betrachtet ist das gerecht. Denn ein Grundsatz der Rentengerechtigkeit besteht darin, dass die spätere Rente den beruflichen Lebenslauf eines Beitragszahlers widerspiegelt: Wer länger gearbeitet und mehr verdient hat, also auch mehr Beiträge bezahlt hat, dem stehen später auch höhere monatliche Ansprüche zu. Für mehr soziale Gerechtigkeit ist das geltende Rentensystem also weniger geeignet.

Gründe für Ungerechtigkeiten

Es gibt aber auch Ausnahmen: die Mütterrente zum Beispiel. Vor vier Jahren stellte die CSU im Wahlkampf die Frage, ob es gerecht sei, dass Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, keine Aufbesserung ihrer Rente bekommen. Für später geborene Kinder besteht ein solcher Anspruch, weil der Bund seitdem entsprechende Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt. Inzwischen ist die „Mütterrente“ Gesetz, und Nachbesserungen könnten zum nächsten Wahlkampfthema gemacht werden. Jüngste Zahlen zeigen, dass die Rentenansprüche von insgesamt 9,5 Millionen Frauen im Schnitt um zwölf Prozent gestiegen sind. 93000 Frauen haben dank „Mütterrente“ erstmals überhaupt einen Anspruch auf eine Rente. Das Ungerechte an diesem gerechten „Lohn“ für alle Mütter: Er ist eigentlich eine staatliche Leistung, für die keine Beiträge bezahlt wurden. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, hat schon verlangt, dass der Finanzminister dafür bezahlen sollte.

Ein politisch immer brisantes Thema: Es gibt in Deutschland wirtschaftlich stärkere und strukturell schwächere Länder. Und weil die Stärkeren den Schwächeren helfen sollen, gibt es den Länderfinanzausgleich, und seit der Wiedervereinigung auch noch den Solidaritätszuschlag für die Neuen Länder. Längst ist die Verteilungsgerechtigkeit aus den Fugen geraten. Erst im Dezember haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, ihre komplizierten Finanzbeziehungen in den nächsten Jahren neu zu ordnen. Ob danach von mehr Gerechtigkeit gesprochen wird, steht in den Sternen.

Für alle echten und vermeintlichen Ungerechtigkeiten gibt es gute Gründe und in den meisten Fällen auch durchaus gewichtige Gegenargumente. Sie sind der Stoff für immer neue Reformen – insbesondere in der Sozialpolitik.

„Den Menschen in Deutschland ging es noch nie so gut wie im Augenblick.“  (Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.05.2017

Die Frage nach Gerechtigkeit ist so alt wie die Menschheit. Diese Frage wird man auch nie beantworten können weil es "die abslute Gerechtigkeit" nicht gibt. Etwas überspitzt formuliert: jeder hat seine eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen.

01.05.2017

Finde ich einen sehr guten Artikel.