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  3. Bundessozialgericht: Sozialhilfe für EU-Ausländer: Was kommt da auf uns zu?

Bundessozialgericht
09.12.2015

Sozialhilfe für EU-Ausländer: Was kommt da auf uns zu?

EU-Ausländer haben nicht automatisch Anspruch auf Hartz IV. Doch spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland steht ihnen die gleiche Summe in Form von Sozialhilfe zu.
Foto: Oliver Berg (dpa)

EU-Ausländern steht nach sechs Monaten eine Sozialhilfe-Summe in der Höhe des Hartz IV-Satzes zu. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Das Urteil versetzt nicht nur Städte und Landkreise in Aufregung.

„Wer betrügt, der fliegt.“ Kaum eine Wahlkampf-Parole der letzten Jahre wurde so hitzig diskutiert wie diese. Die CSU warnte mit dem brachialen Spruch vor einer drohenden „massenhaften Zuwanderung in unsere Sozialsysteme“ und bekam zumindest Applaus vom Stammtisch. Die politische Konkurrenz sprach von billigem Populismus. Doch im September schaltete sich der Europäische Gerichtshof ein und stellte klar, dass Deutschland EU-Bürgern Sozialleistungen verweigern darf. Damit schien die Debatte entschärft – bis das Bundessozialgericht in der vergangenen Woche ein zunächst kaum beachtetes, aber brisantes Urteil fällte.

Die Richter bestätigten zwar, dass EU-Ausländer nicht automatisch Anspruch auf Hartz IV haben. Doch spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland stehe ihnen die gleiche Summe in Form von Sozialhilfe zu. Nun sind vor allem Städte und Landkreise in Aufregung. Denn anders als die Hartz-IV-Leistungen, die vom Bund getragen werden, müssen für Sozialhilfeausgaben die Kommunen aufkommen. Es dürfte mehr als ein kurzer Aufschrei sein. Denn inmitten der Flüchtlingskrise könnte das Urteil wie eine Einladung des deutschen Sozialstaates wirken.

EU-Ausländern steht nach sechs Monaten die gleiche Sozialhilfe-Summe wie Hartz IV zu

Das Landessozialgericht Essen rechnet damit, dass etwa 130 000 Personen von der neuen Rechtslage profitieren könnten, vor allem Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien. Der Deutsche Landkreistag geht von ähnlichen Zahlen aus und beziffert die zusätzlichen Ausgaben auf bis zu 800 Millionen Euro für die Kommunen – pro Jahr.

„Das ist kein Pappenstiel“, sagt Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke. Und Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl holt den Taschenrechner raus: „Pro Großstadt wird sicher ein sechsstelliger Betrag fällig“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetages im Gespräch mit unserer Zeitung. „Die Kommunen sind aufgrund des Flüchtlingszustroms ohnehin über Gebühr belastet. Zusätzliche Belastungen sind ihnen nicht zuzumuten“, warnt Gribl.

Die Richter berufen sich in ihrem überraschenden Urteil auf das Bundesverfassungsgericht. Das hat entschieden, dass der Staat nicht nur verpflichtet ist, das Existenzminimum für deutsche Bürger, sondern auch für Asylbewerber sicherzustellen. Doch was ist mit Menschen, die nicht vor Gewalt und Krieg fliehen, sondern „nur“ nach Deutschland auswandern, weil sie sich hier eine bessere wirtschaftliche Perspektive erhoffen? Gribl sieht in dem Sozialgerichtsurteil durchaus einen Anreiz, hierher zu kommen, um Sozialhilfe zu kassieren.

Staat muss auch Asylbewerbern das Existenzminimum zur Verfügung stellen

Ein Alleinstehender erhält 404 Euro Sozialhilfe monatlich. Hinzu kommen die Kosten für die Unterbringung. Gedacht ist diese Leistung aber eigentlich nur für Menschen, die selbst nicht (mehr) erwerbsfähig sind. Und so birgt der Richterspruch eine Menge Konfliktpotenzial. Ob die CSU nun ihren viel kritisierten Wahlkampf-Slogan „Wer betrügt, der fliegt“ noch einmal aus der Schublade holt, ist fraglich. Die „Abteilung Attacke“ in der Münchner Parteizentrale ist jedenfalls schon aktiviert. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hält das Urteil für „fatal und teuer“. Seiner Ansicht nach widerspricht es auch der europäischen Rechtsprechung. „Deutschland ist doch kein Vollkasko-Staat“, sagt Scheuer auf Anfrage unserer Zeitung und fügt hinzu: „Eigenleistung muss was gelten und nicht die soziale Hängematte.“

Augsburgs Oberbürgermeister Gribl drückt es diplomatischer aus: „Unsere soziale Absicherung haben sich unsere Bürger mit eigener Arbeit verdient. Die Belastung dieser Absicherung durch Zuwanderer, die wegen der Sozialleistungen zu uns kommen, ist objektiv ungerecht und strapaziert das zumutbare Maß an Solidarität.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.12.2015

Wenn mich heute so ein Typ mit alufoliebezogenem Nudelsieb auf dem Kopf überzeugen wollte, daß Aliens alle wichtigen Protagonisten aus Politik und Justiz durch Klone ersetzt haben, weil sie die Weltherrschaft anstreben, und daß sie Deutschland als erstes erledigen wollten, dann wäre ich mir nicht sicher, ob ich ihn auslachen sollte...

Der "Le Figaro" schrieb 1993: "Maastricht, das ist der Versailler Vertrag ohne Krieg". Die Deutschen schaffen es, wie immer naiv korrekt bis zur Selbsverleugnung, noch einen drauf zu setzen.

11.12.2015

Ist doch wirklich gerecht.....ein grandioses Urteil:

Da hat also ein Deutscher oder auch Nicht-Deutscher jahrelang eingezahlt, wird gegen Ende seines Arbeitslebens, sagen wir mit 59 arbeitslos, findet keinen Job mehr - da zu alt - und rutscht deshalb nach einem Jahr in Hartz 4.....und hat aber vielleicht schon 40 Jahre oder mehr eingezahlt. Bevor er Hartz 4 bekommt, muss er aber alle Ersparnisse, Versicherungen etc. auflösen.

Und nun kommt ein EU-Ausländer und hat nach 6 Monaten Aufenthalt den gleichen Anspruch? Muss der EU-Ausländer dann auch sein Haus in seiner Heimat verkaufen, alle Erparnisse auflösen? Würde das überhaupt jemand prüfen (können??)

Das kann also nur ein schlechter Scherz sein- oder?

Was läuft in unerem Land eigentlich schief?? Ist das noch mein Land? In letzter Zeit muss ich immer öfters daran zweifen.

12.12.2015

Das ist schon lange nicht mehr unser Land.

Dies ist "Buntland für alle!". Wir sind nur die Idioten, die die Party bezahlen und den Dreck wegräumen sollen, ohne eingeladen worden zu sein.

Gleichzeitig erzählt man uns, daß wir darauf stolz sein und uns freuen sollten.

10.12.2015

Diese Richter gehören vor ein Tribunal. Mit Vorsatz die Kommunen in den Ruin zu treiben grenzt an Hochverrat.

12.12.2015

(Verstoß NUB 7.2/7.3)

10.12.2015

Und wer hat solche Gesetze, zumindest indirekt, mit beschlossen?

Die CSU!

War die CSU nicht mitbeteiligt an der Regierung oder hat über ihre EU-Abgeordneten mit zugestimmt, als diese EU-Gesetze in Brüssel beschlossen wurden? Sie soll doch jetzt nicht so tun, als hätte sie mit dem Bürokratiemonster EU nichts zu tun!

10.12.2015

Ist diese äußerst einseitige Betrachtungsweise ggfs. konkretisierbar? Wer hat speziell für was gestimmt. Leztendlich ist das abgeleitetes EU-Recht, denn ohne eine EU gäbe es das nicht. Und der Einfluß der CSU scheint doch sehr begrenzt, hat sie doch weniger als 1% Abgeordnete im EU-Paralament.

10.12.2015

Doch spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland stehe ihnen die gleiche Summe in Form von Sozialhilfe zu...Sozialhilfe für EU-Ausländer
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Welche Proletaria in Deutschland, kann mit so viel Vollkasko im System, noch zu Arbeit motivieren ?
45 Jahre schufften, auch noch Mitglied in einer Gesetzlichenkrankenkasse, und wenn im Rentenalter nicht gerade Grundsicherung beantragen werden muss, damit der Ofen und die Lichter nicht ausgehen ... ,muss die Rente bis 2040 zu 100% versteuert werden.
"Dann lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach"
So löst man bestimmt nicht Fachkräftemangel (?) in Deutschland !
(Der die Arbeit kennt, und sich nicht drückt der ist verrückt)
Fazit:
Die Not am Wohnungsmakt wird mit diesem Urteil ... sich noch weiter zuspitzen, wieso sollen Ost-Europäer & Co., für 1 - 3 EUR die Stunde in ihrem Heimatsland arbeiten ?
Yes we can ... dass schaffen wir schon.

10.12.2015

da sieht man wieder mal was Richter anrichten können , wenn sie richten und rechtsprechen wollen was sehr oft Unrecht ist

10.12.2015

"Gribl sieht in dem Sozialgerichtsurteil durchaus einen Anreiz, hierher zu kommen, um Sozialhilfe zu kassieren."

Hätte dies Fr. Petry oder früher H. Lucke gesagt, wären sie von den "Gutmenschen" als Volksverhetzer bezeichnet worden!