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19.10.2017

Spionage: Geständnis erwünscht

Daniel M. (rechts) mit seinem Verteidiger Hannes Linke.
Foto: A. Arnold, afp

Wofür verwendete der Schweizer das Geld?

Mit seinem gepflegten grauen Haar und sorgfältig gestutzten Bart wirkt Daniel M. wie ein braver Beamter der Schweizer Bahn oder der eidgenössischen Finanzverwaltung. Doch der ehemalige Polizist aus der Nähe von Zürich, der seit Mittwoch auf der Anklagebank in Frankfurt sitzt, gilt als Schlüsselfigur der deutsch-schweizerischen Spionageaffäre. Der Fall hat politisch mächtig Staub aufgewirbelt und das Verhältnis zwischen beiden Ländern belastet.

Der 54-Jährige soll vom Berner Geheimdienst NDB zwischen 2011 und 2015 auf die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung angesetzt worden sein, die unter ihrem damaligen Minister Norbert-Walter Borjans (SPD) die Schweizer Behörden jahrelang mit dem Ankauf von CDs und den Namenslisten deutscher Steuerhinterzieher schwer geärgert hat. M. soll in Düsseldorf sogar einen „Maulwurf“ platziert haben.

Zum Prozessauftakt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt bemühen sich die Verteidiger, von ihrem Mandanten die Aura eines großen Spions zu nehmen. Sein Hamburger Verteidiger Robert Kain sieht den Fall „politisch und medial überfrachtet“ – und bei seinem Mandanten eine eher geringe kriminelle Energie.

Schon vor dem Prozess hat der Angeklagte in einem Teilgeständnis eingeräumt, Daten von drei nordrhein-westfälischen Steuerfahndern vervollständigt zu haben, die beim Schweizer Geheimdienst nur lückenhaft vorlagen. An diese Daten soll er mithilfe des Inhabers einer in Hessen ansässigen Sicherheitsfirma gekommen sein. Damit war aus Sicht der Staatsanwaltschaft für die Schweizer Behörden eine Strafverfolgung der Beamten möglich – im Fall der Einreise in die Schweiz.

Der weit gravierendere Vorwurf, M. habe eine nachrichtendienstliche Quelle in der NRW-Finanzverwaltung installiert, wird von der Verteidigung bestritten. Auch mithilfe einer aparten Argumentation: Kein deutscher Finanzbeamter lasse sich mit 90000 Euro bestechen, sagt der Verteidiger im Prozess. Zuvor hatte die Verteidigung die Verständigung aller Verfahrensbeteiligten auf eine Bewährungsstrafe angeregt. Dem wollten sich die Bundesanwaltschaft und auch das Gericht nicht verschließen – machen jedoch „glaubhafte Darstellungen“ des Angeklagten zur Bedingung.

Denn laut Anklage war M. vom Geheimdienst nicht nur ein Aufwandshonorar von 90000 Euro zugesagt worden. 60000 Euro habe er erhalten. Jeweils 10000 Euro sollen er und der Chef der erneut involvierten hessischen Sicherheitsfirma behalten haben. 40000 Euro davon sollen an Unbekannte geflossen sein.

Auch die Bundesanwaltschaft kam aber bei der Entschlüsselung der Identität der angeblichen Quelle in der NRW-Finanzverwaltung nicht weiter. Über die Hintergründe der Geldflüsse will das Gericht jedoch Bescheid wissen – das hat das OLG klargemacht.

M. will nun eine schriftliche Erklärung am nächsten Verhandlungstermin am 26. Oktober abgeben. Anschließend könnte schon sehr bald ein Urteil kommen – mit einem Strafmaß zwischen eineinhalb und zwei Jahren auf Bewährung. Thomas Maier, dpa

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