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EnBW-U-Ausschuss
13.02.2013

Staatsanwaltschaft übergibt Mappus-Akten

Staatsanwaltschaft übergibt Mappus-Akten an EnBW-U-Ausschuss
Foto: dpa

Der Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag zur Aufklärung des umstrittenen EnBW-Deals bekommt weitere Unterlagen des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus.

Stefan Mappus hat sich heftig dagegen gewehrt. Doch nun gehen Akten, die bei ihm beschlagnahmt wurden, an den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des EnBW-Deals. Welche neuen Erkenntnisse schlummern in den Unterlagen?

Staatsanwaltschaft übergibt Mappus-Akten an EnBW-U-Ausschuss

Das Landgericht Stuttgart hatte am Dienstag eine Beschwerde des CDU-Politikers zurückgewiesen. Die Beschlagnahme von Akten und Daten in seinem Haus in Pforzheim sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Gericht. Mappus und seine Anwälte akzeptieren die Entscheidung. Damit steht der Übergabe der Akten an den Landtag nichts mehr im Weg.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart sagte, dass die Unterlagen noch an diesem Mittwoch weitergereicht werden sollten. Die Abgeordneten erhoffen sich neue Erkenntnisse zur Aufklärung der noch dunklen Flecken im EnBW-Deal - etwa zur Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Idee kam, die Aktien zurückzukaufen.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus wegen des Verdachts der Untreue. Ihm wird vorgeworfen, dass der Preis für den Rückkauf der Aktien des Karlsruher Energieversorgers EnBW im Jahr 2010 von der französischen EdF sei mit 4,7 Milliarden Euro viel zu hoch gewesen sei.

Zudem vermuten Politiker von SPD und Grünen, dass Mappus sich die Konditionen für das Geschäft von seinem Freund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, diktieren ließ.

Übergabe der Akten an den Landtag im Herbst in die Wege geleitet

Die Ermittler hatten die Übergabe der Akten an den Landtag im Herbst in die Wege geleitet, als Mappus Beschwerde einreichte und das Verfahren stoppte. Er argumentierte, bei den Dokumenten handele es sich teilweise um persönliche Unterlagen. Seine Anwälte erklärten am Mittwoch, die jüngste Entscheidung des Gerichts werde respektiert. Die Begründung sei aus ihrer Sicht aber nicht zutreffend. dpa/AZ

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