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Sterbehilfe-Urteil
25.02.2020

Sterbehilfe: Grünen-Politikerin Künast für Liberalisierung

Renate Künast Mitte März bei einer Rede im Bundestag.
Foto: Monika Skolimowska/zb, dpa

Exklusiv In der Debatte um eine Neuregelung des Sterbehilfe-Gesetzes spricht sich Renate Künast für eine Liberalisierung aus. Auch die FDP ist dafür.

Wenn am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die geschäftsmäßige Sterbehilfe urteilt, hoffen FDP und Grüne auf eine Neuregelung des bislang strikten gesetzlichen Verbotes. „Ich bin wirklich sehr gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte die Grünen-Politikerin Renate Künast unserer Redaktion. „Denn die von der Mehrheit des Bundestages getroffene Regelung in Paragraph 217 respektiert meiner Meinung nach nicht das Selbstbestimmungsrecht des Menschen für einen würdevollen Tod in einer allerletzten schweren Lebensphase.“

Rante Künast zur Sterbehilfe: Hilfe bei einer Selbsttötung soll straffrei werden

Es gebe ein Recht darauf, die eigene Vorstellung über einen würdevollen Tod umzusetzen. „Diese Entscheidung kann niemand von uns für einen anderen treffen“, sagt Künast. Sie hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht  die Würde und Selbstbestimmung des Menschen hoch wertet und deshalb die Hilfe bei einer Selbsttötung straffrei stellt, wenn klar definierte Kriterien und Bedingungen eingehalten werden. „Wenn wir für die Freiheit des Menschen eintreten, müssen wir es auch aushalten dem anderen diese Freiheit zu lassen“, sagt die Grüne.

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Sterbehilfe-Urteil: FDP setzt sich für liberales Sterbehilfegesetz ein

Auch die FDP spricht sich für eine Erleichterung bei der Sterbehilfe aus und baut auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtes. „Ich hoffe, dass es Paragraph 217 Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt“, sagt die liberale Politikerin Katrin Helling-Plahr. „Dann ist der Weg für ein liberales Sterbehilfegesetz frei, das Betroffenen und Ärzten Rechtssicherheit gibt, unter welchen Voraussetzungen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch genommen und geleistet werden darf."

Helling-Plahr nimmt in der Bevölkerung einen großen Zuspruch zugunsten der Sterbehilfe wahr. „Für mich ist die Selbstbestimmung am Lebensende der Ausgangspunkt jedweder Überlegungen“, sagt die FDP-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“. Die Politik dürfe die Betroffenen nicht alleine lassen. „Ich möchte sicherstellen, dass schwerkranke Menschen die sterben möchten und diesen Wunsch frei und eigenverantwortlich, sowie im Vollbesitz der geistigen Kräfte gebildet haben, auch aus dem Leben treten dürfen; auch in Begleitung von Angehörigen oder einem vertrauten Arzt, ohne dass diese Personen sich strafbar machen."

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.02.2020

Da bin ich ganz bei Frau Künast. Wer darf sich anmaßen, sich in eins der privatesten Dinge im Leben eines Menschen einzumischen? Kein Politiker, kein Vertreter der Kirchen und auch sonst kein Moralapostel. Es wird Zeit, dass Schwerstkranke eben nicht mehr in die Schweiz reisen müssen! Und dass Herr Spahn sich vehement über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hinwegsetzt, ist ein Skandal. Juckt ihn aber nicht, da gibt's noch nicht mal einen Kommentar von seiner Seite. Das hat er so beschlossen - basta!