Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Sterbehilfe-Urteil: Sterbehilfe in Europa: In welchem Land gilt welche Rechtslage?

Sterbehilfe-Urteil
26.02.2020

Sterbehilfe in Europa: In welchem Land gilt welche Rechtslage?

Seit Ende 2015 stehen auf Sterbehilfe als Dienstleistung in Deutschland bis zu drei Jahre Haft.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolfoto)

Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland ist verfassungswidrig. Unsere interaktive Karte zeigt, wie die Rechtslage in anderen Ländern aussieht.

Es ist ein Paukenschlag: Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.

Der Rechtsstreit in Deutschland zeigt, wie umstritten die Rechtslage rund um die Sterbehilfe ist. Nicht nur in Deutschland, auch in ganz Europa. Denn: Jedes Land regelt die Sterbehilfe etwas anders. Im Wesentlichen lassen sich die Rechtslagen in vier Kategorien einteilen: passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe. Während beispielsweise in den Benelux-Staaten das Töten auf Verlangen erlaubt ist, regeln Länder wie Italien, Spanien oder die Türkei die Sterbehilfe deutlich strenger.

Sterbehilfe in Europa: So ist die Rechtslage

  • Passive Sterbehilfe: Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
  • Indirekte Sterbehilfe: Inkaufnehmen eines verfrühten Todes aufgrund schmerzlindernder Behandlung im Einverständnis mit dem Betoffenen
  • Assistierter Suizid: Beihilfe zur Selbsttötung, z.B. durch das Bereitstellen eines Giftes, das der Patient selbst zu sich nimmt
  • Aktive Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen, aktiver Eingriff eines Arztes, z.B. Verabreichung einer Substanz, die unmittelbar den Tod herbeiführt

In unserer interaktiven Karte sehen Sie, in welchem europäischen Land welche Rechtslage zur Sterbehilfe gilt. Mit einem Klick auf die jeweiligen Staaten erfahren Sie Details zu den Regelungen. Zu den grau markierten Ländern liegen keine Erkenntnisse vor.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

(Die Karte wird nicht richtig angezeigt? Dann klicken Sie hier für die Vollbild-Ansicht.)

In den folgenden Tabellen finden Sie einen tabellarischen Überblick über die Rechtslage in verschiedenen europäischen Ländern:

Passive Sterbehilfe
Irland
Portugal
Spanien
Italien
Malta
Slowenien
Tschechien
Slowakei
Ungarn
Norwegen
Zypern
Türkei
Assistierter Suizid
Deutschland
Schweiz
Schweden
Estland
Indirekte Sterbehilfe
Vereinigtes Königreich
Frankreich
Dänemark
Österreich
Aktive Sterbehilfe
Belgien
Luxemburg
Niederlande

(AZ/dpa)

Lesen Sie dazu auch: Augsburger Professor: "Die jetzige Sterbehilfe bevormundet Betroffene"

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.