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Steuern
12.06.2021

Kaffee ist und bleibt in Deutschland Luxus – selbst bei Spenden

Kaffee am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen. Das gilt aber nur für die, die ihn sich leisten können.
Foto: Andreas Drouve, dpa

Deutschland hat das Kaffeesteuergesetz aufgewärmt und angepasst: Bohnen und Pulver unterliegen ihm auch dann, wenn sie gespendet werden. Kritik kommt von der FDP.

Es gibt in Deutschland, schließlich muss ja alles seine Ordnung haben, ein paar hundert Bundesgesetze. Eines davon ist das Kaffeesteuergesetz, von dem die meisten Menschen vermutlich nicht einmal wussten, dass es das gibt. Und zwar schon seit 1953. Der Bundestag hat das Gesetz gerade aufgewärmt und es EU-Richtlinien angepasst. Die FDP-Fraktion wollte bei der Gelegenheit erreichen, dass in bestimmten Fällen die Kaffeesteuer entfällt. Nämlich dann, wenn die Produzenten Kaffee - der zwar noch gut ist, aus bestimmten Gründen aber nicht mehr in den Handel darf – an gemeinnützige Organisationen spenden wollen.

Bislang wäre das nämlich eine teure Sache, weil der Fiskus auch bei einer solchen Spende die Hand aufhält und die Kaffeesteuer kassiert. Sie beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilo (übrigens auch dann, wenn der Kaffee entkoffeiniert ist).

Kaffee nach Meinung der Regierung "nicht lebensnotwendig"

Der hessische FDP-Bundestagsabgeordnete Till Mansmann kam, möglicherweise bei einer schönen, natürlich ebenfalls besteuerten Tasse Tee, auf die Idee, mal bei der Regierung nachzufragen, was das denn nun soll. Ob die Regierung wie er der Ansicht sei, dass die Kaffeesteuer die Spendenbereitschaft einschränke? Und ob sie auch denke, dass aus Kostengründen am Ende die Vernichtung des Lebensmittels stehe?

Er hat den Kaffee auf - jedenfalls dann, wenn er an Arme gespendet werden soll: SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Nun, die Antwort der Bundesregierung lässt zu deutlich Stärkerem als Kaffee greifen. Das zuständige Finanzministerium stellt unter anderem abgebrüht fest, „dass Kaffee im Gegensatz zu anderen gespendeten Lebensmitteln kein Grundnahrungsmittel darstellt“. Kaffee sei „nicht lebensnotwendig“, werde nicht „wegen seines Nährwerts oder zur Sättigung konsumiert“, sondern „wegen seiner anregenden Wirkung und seines Geschmacks genossen“.

"Geht an der Lebensrealität der Menschen völlig vorbei"

Mansmann fällt da fast die Tasse aus der Hand. „Die Bundesregierung betrachtet bereits einen an Bedürftige gespendeten Frühstückskaffee als steuerpflichtigen Luxus“, sagte er unserer Redaktion und stellte wohl nicht zu Unrecht fest, dass das „an der Lebensrealität der Menschen völlig vorbeigeht“. Ausgerechnet das vom Sozialdemokraten Olaf Scholz geführte Finanzministerium benachteilige „mit einer unverständlichen steuerrechtlichen Sturheit die Schwächsten unserer Gesellschaft“, kritisierte Mansmann.

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