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26.10.2009

Strafbefehl gegen Holocaust-Leugner Williamson

Strafbefehl gegen Holocaust-Leugner Williamson
Foto: DPA

Regensburg/Nürnberg (dpa) - Gegen den britischen Holocaust-Leugner und Piusbruder-Bischof Richard Williamson ist ein Strafbefehl über 12 000 Euro erlassen worden.

Das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) berichtete am Montag, dass das Regensburger Amtsgericht den Strafbefehl wegen Verdachts der Volksverhetzung erlassen habe. Williamsons Verteidiger Matthias Loßmann erklärte, der Strafbefehl laute auf 120 Tagessätze zu je 100 Euro. Es sei gut möglich, dass der 69 Jahre alte Kirchenmann Einspruch einlege. Dann käme es zu einem Prozess vor dem Regensburger Amtsgericht. Williamson hatte in einem Fernsehinterview den Massenmord an den Juden relativiert.

Die Regensburger Staatsanwaltschaft hatte rund ein dreiviertel Jahr gegen Williamson ermittelt und dann den Strafbefehl beantragt. "Der Strafbefehl ist bislang nicht rechtskräftig", sagte OLG-Sprecher Thomas Koch. Williamson könne binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. "In diesem Fall müsste das Amtsgericht Regensburg in mündlicher Verhandlung über die Tatvorwürfe entscheiden." Da es noch ein schwebendes Verfahren sei, äußerte sich der Justizsprecher nicht konkret zur Höhe des Strafbefehls.

Anwalt Loßmann bestätigte allerdings, dass die von Williamson in einem Interview genannte Summe von 12 000 Euro richtig sei. Nun werde er die 14-tägige Einspruchsfrist nutzen, um mit seinem Mandanten über das weitere Vorgehen zu beraten. Es sei noch nicht geklärt, ob Einspruch eingelegt wird, meinte der Coburger Rechtsanwalt. "Aber es geht in die Richtung, Einspruch einzulegen." Im Fall eines Prozesses bräuchte Williamson nicht persönlich nach Deutschland kommen. Es reiche aus, wenn er durch einen Verteidiger vertreten werde.

Der Anwalt kritisierte auch die Höhe des Strafbefehls. Normalerweise würde ein nicht vorbestrafter Ersttäter bei solchen Taten einen Strafbefehl im Rahmen von 30 bis 50 Tagessätzen erhalten. Durch die große Aufmerksamkeit, die der Fall hervorgerufen habe, habe die Staatsanwaltschaft wohl geglaubt, "man müsse etwas höher ins Regal greifen", meinte Loßmann.

Das Strafgesetzbuch (§ 130) sieht für die Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust bis zu fünf Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe vor. Bei Strafbefehlen über 90 Tagessätzen, wie im vorliegenden Fall, gelten die Beschuldigten als vorbestraft.

Der Bischof der ultrakatholischen Piusbruderschaft hatte vor rund einem Jahr im Pius-Priesterseminar in Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) die systematische Ermordung von Juden während der Nazidiktatur bestritten. Die Aussagen fielen während eines Interviews, dass ein schwedischer TV-Reporter mit Williamson geführt hatte. Die Ansichten Williamsons hatten weltweit für Empörung gesorgt.

[Pius-Priesterseminar]: Zaitzkofen 15, 84069 Schierling [Amtsgericht]: Augustenstraße 3, 93049 Regensburg

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