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  3. Bundestag: Strafrichter begrüßen neues Gesetz gegen Hass im Netz

Bundestag
12.03.2020

Strafrichter begrüßen neues Gesetz gegen Hass im Netz

Die Koalition hat am Donnerstag im Bundestag das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht
Foto: Michael Kappeler

Exklusiv Der Deutsche Richterbund spricht von wichtigem Signal, dass der Rechtsstaat Antisemitismus hart bekämpft. Verfahren sollen künftig nicht mehr eingestellt werden.

Wer einem Bürgermeister Gewalt androht oder im Netz Hass und Hetze verbreitet, soll künftig härter verfolgt werden. Die Koalition hat den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität jetzt im Bundestag auf den Weg gebracht und stößt damit auch auf breite Zustimmung unter Deutschlands Strafrichtern.

„Das geplante Gesetz gegen Hass und Rechtsextremismus setzt in Zeiten zunehmender judenfeindlicher Straftaten das wichtige Signal, dass der Rechtsstaat Antisemitismus hart bekämpft und jüdische Bürger bestmöglich schützt“, sagte der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn des Deutschen Richterbunds unserer Redaktion. 

Soziale Netzwerke müssen verdächtige User melden

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke künftig strafbare Inhalte nicht nur wie bisher löschen oder sperren, sondern auch der Polizei melden müssen. „Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber klarstellend antisemitische Beweggründe als strafschärfend in das Gesetz aufnimmt und die Strafverfolgung mit dem Anti-Hass-Gesetz insgesamt verbessern will“, betont Richterbund-Geschäftsführer Rebehn.

Auch die Justiz reagiere bereits auf die besorgniserregende Entwicklung bei der Hasskriminalität. „Die Justiz schaut in jedem Einzelfall sehr genau hin, ob bei Beschuldigten antisemitische Motive vorliegen und berücksichtigt das strafschärfend“, betonte Rebehn.  „Bei vielen Generalstaatsanwaltschaften gibt es zudem die generelle Vorgabe, Strafverfahren nicht gegen Auflagen einzustellen, sofern antisemitische Beweggründe vorliegen“, sagte Rebehn. das heißt mit einer Einstellung gegen eine niedrige Geldbuße wäre es nicht mehr getan.

Urteil im Fall Künast hatte große Empörung ausgelöst

Große Empörung und Unverständnis hatte vergangenen Herbst ein Urteil des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ausgelöst, dass in übelsten Beschimpfungen der Politikerin im Internet keine Diffamierung und keine Beleidigungen gesehen hatte. Inzwischen erreichte die Politikerin allerdings mehrere Erfolge gegen das Urteil und setzte sich vor anderen Gerichten erfolgreich gegen Beleidigungen durch: Ende Januar verurteilten das Landgericht Frankfurt am Main einen bekannten Rechtsextremisten zu einer Strafe von 10.000 Euro und einen AfD-Mitarbeiter zur Zahlung von 3000 Euro wegen Beleidigungen der Grünen Politikerin.

SPD-Justiz-Staatssekretär im Justizministerium, Christian Lange verteidigte das geplante Gesetz gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus am Donnerstag im Bundestag gegen Kritik. Straftäter hätten „kein Recht auf Anonymität“, sagte Lange  bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs Man wolle auch jedem Einschüchterungsversuch die Stirn bieten. „Widerwärtige Drohungen“ wie sexuelle Gewalt würden unter Strafe gestellt. Gleichzeitig werde ein Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt.

Opfer von Hass sollen besser geschützt werden

Der SPD-Politiker erläuterte weiter, man wolle auch Opfer des Hasses besser schützen. Daher werde das Melderecht geändert. Ganz besonders sollen aber die Menschen geschützt werden, die in vorderster Reihe des Staates stünden - Bürgermeister, Kommunalpolitiker. Man werde die Demokratie „mit allen Mitteln des wehrhaften Rechtsstaates verteidigen“.

Kritiker warnen jedoch  vor Gefahren für den Datenschutz und davor, dass die Plattformen Aufgaben staatlicher Behörden übernehmen müssten. Die betroffenen Plattformen würden aus Angst vor Bußgeldern dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden, warnt etwas der Branchenverband Bitkom.

Derzeit müssen Postings nur gelöscht werden

Soziale Netzwerke sollen Nazi-Propaganda, die Billigung von Straftaten oder Vergewaltigungsdrohungen künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Derzeit müssen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Hasspostings nur löschen, auf die sie aufmerksam wurden. Bei schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten - und wenn ein Richterbeschluss vorliegt - können Behörden auch Passwörter abfragen. Falls diese bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert werden, werden sie auch so übermittelt.

Künast gehen teile des neuen Gesetzes zu weit

Zu den Kritikern gehört übrigens auch die Grünen-Politikerin Künast. Sie warnte jüngst vor einer „riesigen Verdachtsdatei“  beim BKA, ohne konkrete Vorgaben zur Speicherung oder Löschung dieser Daten.

Der Entwurf ist Teil eines Maßnahmenpakets, das im vergangenen Oktober nach dem Anschlag eines Rechtsextremisten in Halle geschnürt worden war. Der Entwurf sieht auch vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke künftig strafbare Inhalte nicht nur wie bisher löschen oder sperren, sondern auch der Polizei melden müssen. Das Bundeskriminalamt richtet dafür eine neue Zentralstelle mit rund 300 Mitarbeitern ein. (mit dpa)

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