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30.01.2019

Streit um Abtreibung geht weiter

Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel stieß die Debatte an.
Foto: dpa

Opposition kritisiert Koalitionskompromiss über Werbeverbot

Der Streit um leichtere Informationsmöglichkeiten über Abtreibungen geht trotz einer mühsam gefundenen Einigung in der Bundesregierung weiter. Die Bundesärztekammer sprach am Dienstag von einem „tragfähigen Kompromiss“, der Rechtssicherheit schaffe. Dagegen kam von der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel, die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden war, scharfe Kritik an den vorgesehenen Ergänzungen des sogenannten Werbeverbots. Auch die Oppositionsparteien Grüne, FDP und Linke forderte eine völlige Streichung des Paragrafen 219a.

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery sagte, die geplante Regelung helfe Frauen in Notlagen ebenso wie behandelnden Ärzten. Ärzte und Kliniken sollen demnach künftig etwa auf der eigenen Internetseite darüber informieren können, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die Bundesärztekammer soll eine Liste mit Einrichtungen führen, die auch angewandte Methoden nennt. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online gestellt werden. Frauen sollen außerdem Verhütungspillen zwei Jahre länger – bis zum 22. Geburtstag – von der Krankenkasse bezahlt bekommen.

Die Koalition hatte monatelang über Paragraf 219a im Strafgesetzbuch gestritten. Er verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte – wie Grüne, Linke und FDP – eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das aber nicht. Laut dem Kompromiss bleibt das Werbeverbot nun bestehen, wird aber um eine weitere Ausnahmeregelung ergänzt.

Die Frauenärztin Hänel, an deren Fall sich die Debatte entzündet hatte, kritisierte den Koalitions-Kompromiss scharf: „Frauen haben ein Recht auf Information, und das ist weiterhin verboten.“ Frauen wollten sich dort informieren, wo sie sich behandeln ließen. Es gebe daher keinen Grund für eine Sonderregelung. Das hinter Paragraf 219a stehende Frauenbild besage, Frauen könnten durch Informationen für einen Schwangerschaftsabbruch geworben werden. „Das ist ein Paragraf, der von seiner Intention her dafür angelegt ist, zu stigmatisieren, auszugrenzen, zu tabuisieren und Fachleute zu kriminalisieren“, kritisierte sie.

Die Informationen, die sie auf ihrer Homepage bereitgestellt habe, wären weiterhin strafbar, sagte Hänel. Sie werde den Rechtsstreit daher wie geplant in die nächste Instanz tragen. Die Ärztin war vom Landgericht Gießen zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte. (dpa)

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