Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Maas reagiert abwartend: Streit um mögliche Bundeswehr-Beteiligung am Syrien-Krieg

Maas reagiert abwartend
10.09.2018

Streit um mögliche Bundeswehr-Beteiligung am Syrien-Krieg

Das vom Syrischen Zivilschutz zur Verfügung gestelltes Bild vom 9. September zeigt eine Rauchwolke, die nach einen Luftangriff der syrischen Armee auf Hobeit bei Idlib aufsteigt.
12 Bilder
Das vom Syrischen Zivilschutz zur Verfügung gestelltes Bild vom 9. September zeigt eine Rauchwolke, die nach einen Luftangriff der syrischen Armee auf Hobeit bei Idlib aufsteigt.
Foto: Syrischer Zivilschutz «Weißhelme»/AP (dpa)

Wird sich Deutschland bei einem Giftgaseinsatz in Syrien an militärischer Vergeltung beteiligen? Die Frage muss nicht nur politisch, sondern auch rechtlich beantwortet werden. Die Opposition will Auskunft über laufende Planungen im Verteidigungsministerium.

Planspiele für ein militärisches Eingreifen der Bundeswehr an der Seite Verbündeter im Fall erneuter Giftgasangriffe in Syrien haben eine heftige Debatte ausgelöst.

Für einen solchen Fall werde im Verteidigungsministerium erwogen, sich an der Allianz der USA sowie Großbritanniens und Frankreichs zu beteiligen, berichtete die "Bild"-Zeitung am Montag.

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hält das für eine Option. Außenminister Heiko Maas (SPD) äußerte sich dagegen zurückhaltend. SPD-Chefin Andrea Nahles erteilte einem Eingreifen der Bundeswehr in den Syrien-Krieg sogar eine klare Absage.

Die SPD werde "weder in der Regierung noch im Parlament einer Beteiligung Deutschlands am Krieg in Syrien zustimmen", sagte sie. Sie unterstütze den Außenminister bei seinen Bemühungen, im "Gespräch mit unter anderem der Türkei und Russland, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern". Maas sagte: "Andrea Nahles hat natürlich vollkommen Recht, dass die Bundesregierung sich natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und des Völkerrechtes bewegen wird."

Kramp-Karrenbauer sagte, die CDU blicke aber mit Sorge auf die Situation in Syrien und besonders in Idlib. Niemand könne nach den Erfahrungen der Vergangenheit ausschließen, dass es nochmals zu Giftgasangriffen kommen könnte. Dass sich ein Verteidigungsministerium "mit allen möglichen Konstellationen auch auseinandersetzt und vertraut macht, das gehört eigentlich zur Aufgabenbeschreibung eines Verteidigungsministeriums dazu", ergänzte sie. Eine politische Entscheidung sei damit nicht vorweggenommen.

Die USA, Großbritannien und Frankreich hatten im April Ziele in Syrien angegriffen und damit nach eigener Darstellung auf einen Chemiewaffen-Einsatz von Assad reagiert. Idlib ist inzwischen der letzte große Rückzugsort für Rebellen in Syrien. Die Regierung in Damaskus droht, die Provinz einzunehmen, nachdem zuletzt diplomatische Versuche für eine Entspannung gescheitert waren.

Im Ressort von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sei die grundsätzliche Möglichkeit einer Beteiligung an Vergeltungsschlägen wegen Giftgas-Einsatzes diskutiert worden, berichtete die "Bild". In späteren Gesprächen sei es um Optionen wie Aufklärungsflüge vor einem möglichen Angriff, um eine Schadensanalyse danach sowie um die Teilnahme an möglichen Kampfeinsätzen gegangen.

"Wir reden hier über einen sehr hypothetischen Fall", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass Streitkräfte in Szenarien planten. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Situation in Idlib sei so, dass man große Sorgen haben müsse, dass sich dort entsetzliche Muster aus anderen syrischen Kampfschauplätzen wiederholen könnten.

Die Linke forderte Sondersitzungen der Ausschüsse für Verteidigung und Auswärtiges. "Eine deutsche Beteiligung und eine Eskalation dieses Krieges, das ist das Letzte, das den Menschen in der Region hilft", sagte Fraktionschefin Sahra Wagenknecht. Der grüne Sicherheitspolitiker Tobias Lindner forderte: "Wenn die Regierung einen solchen Einsatz plant, muss sie vorab den Bundestag um Zustimmung bitten und auch darlegen, wie aus ihrer Sicht dies mit dem Völkerrecht vereinbar ist."

Die Bundeswehr ist bisher nur am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien beteiligt. Dafür sind "Tornado"-Aufklärungsjets in Jordanien stationiert.

Das letzte militärische Eingreifen der USA, Frankreichs und Großbritanniens nach einem mutmaßlichen Giftgaseinsatz in Syrien hatte Deutschland im Frühjahr zwar politisch unterstützt, sich militärisch aber herausgehalten. Ein Beteiligung wäre verfassungs- und völkerrechtlich schwer zu begründen gewesen.

Laut Grundgesetz ist der Einsatz der Bundeswehr im Ausland nur in einem kollektiven Sicherheitssystem möglich, also etwa innerhalb der Vereinten Nationen, der Nato oder der Europäischen Union. Das traf für das letzte militärische Eingreifen des Westens in Syrien nicht zu. Es war ein Alleingang dreier Länder.

Zudem war der Militärschlag vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als völkerrechtswidrig eingestuft worden. "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar", heißt es in der Expertise, der sich die Bundesregierung allerdings nie öffentlich angeschlossen hat.

Hinzu kommt, dass der Bundestag einem Einsatz der Bundeswehr im Ausland zustimmen muss. Eine nachträgliche Mandatierung ist zwar theoretisch möglich, würde aber nur vorgenommen, wenn sich die Regierung der Unterstützung der Koalitionsfraktionen sicher wäre. Da Nahles eine klare Absage erteilt hat, ist dies nicht gegeben. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.