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Corona-Gipfel
04.03.2021

Stufen-Öffnungsplan: Das sind die Corona-Regeln im Überblick

Im Bundeskanzleramt glühten die Drähte heiß: Bund und Länder rangen beim Corona-Gipfel um den richtigen Kurs in der Corona-Krise. Nun sind weitgehende Öffnungen der Corona-Regeln beschlossen.
Foto: Filip Singer, dpa (Archiv)

Bund und Länder haben sich beim Corona-Gipfel auf weitgehende Öffnung in den nächsten Wochen geeinigt. Die genauen Corona-Regeln hängen jedoch vom regionalen Infektionsgeschehen vor Ort ab.

Die Corona-Maßnahmen sollen in Deutschland in den nächsten Wochen zurückgenommen werden. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Länderchefs am Donnerstagabend beim Coronagipfel geeinigt. Der Plan sieht ein stufenweises Vorgehen, regionale Unterschiede und eine sogenannte Notbremse vor. Galt bislang ein Inzidenzwert von 50 Infektionen pro Woche und 100.000 Einwohnern als wichtigste Grenze, sind jetzt Lockerungen vorgesehen, solange der Wert nicht über 100 steigt.

Erster Schritt der Lockerung: Schulen, Kitas und Friseure sind seit 1. März geöffnet

Der erste Öffnungsschritt ist bereits am 1. März erfolgt. Schulen und Kitas öffneten je nach Bundesland in unterschiedlichem Maße, dazu kamen Friseure und einzelne regionale Öffnungen.

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Corona-Regeln ab 8. März: Mehr Geschäfte öffnen, Treffen von mehr Personen sind erlaubt

Ab 8. März sollen bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte mit einer Begrenzung der Kundenzahl je nach Ladenfläche öffnen. Außerdem dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik wieder angeboten werden. Fahr- und Flugschulen nehmen ihren Betrieb wieder auf. Private Treffen dürfen aus maximal zwei Haushalten und bis zu fünf Personen bestehen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. In Regionen mit einer Inzidenz unter 35 soll die Begrenzung auf drei Haushalte und zehn Personen steigen. Doch auch hier gilt die Notbremse von Inzidenz 100. Liegt die Inzidenz drei Tage infolge über diesem Wert, gilt wieder die bisherige Regelung: Treffen dürfen sich dann nur ein Haushalt und eine weitere Person.

Dritter Schritt der Öffnung: Regionale Corona-Regeln je nach Inzidenzwert

Am selben Tag treten Öffnungen in Kraft, die sich je nach Inzidenz unterscheiden. In Landkreisen mit einem Wert von unter 50 öffnet der Einzelhandel mit einer Begrenzung der Kundenzahl. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, wird diese Begrenzung strenger, außerdem ist dann sogenanntes Terminshopping vorgesehen. Das bedeutet, das Kunden ein Geschäft nur nach vorheriger Terminabsprache besuchen dürfen.

Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten öffnen ebenfalls am 8. März. Über einer Inzidenz von 50 ist ein Besuch allerdings nur mit Termin möglich.

Sport im Freien soll ab diesem Datum mit bis zu zehn Personen erlaubt sein - allerdings nur ohne Körperkontakt. Steigt die Inzidenz über 50, dürfen nur fünf Personen aus zwei Haushalten oder 20 Kinder teilnehmen.

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Corona-Lockerung im Vierten Schritt: Gastronomie und Kulturbetrieb öffnet teilweise ab 22. März

Bis zum nächsten Öffnungsschritt vergehen mindestens zwei Wochen. Er erfolgt also frühestens ab 22. März. Dann sollen die Außengastronomie, Theater, Konzerte, Opernhäuser und Kinos öffnen. Sport im Innenbereich wird wieder erlaubt sein, im Außenbereich ist dann auch Kontaktsport zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist all dies jedoch nur mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest erlaubt.

Fünfter Schritt der Öffnung: Veranstaltungen sind frühestens ab 5. April wieder erlaubt

Weitere 14 Tage später sollen, also frühestens ab 5. April, sollen unter einer Inzidenz von 50 Freizeitveranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt sein. Kontaktsportarten können dann auch wieder Innen ausgeübt werden. Der Einzelhandel soll mit diesem Schritt auch ohne Terminshopping öffnen dürfen, selbst wenn die Inzidenz über 50 liegt. Kontaktfreie Sportarten im Inneren und Kontaktsportarten im Freien sind ab diesem Datum ohne Test möglich.

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Nach Corona-Gipfel: Wie Bund und Länder die Öffnungen ermöglichen wollen

Bund und Länder wollen diese Öffnungen trotz derzeit steigender Infektionszahlen und der Ausbreitung von Virusmutanten mit mehreren Bausteinen ermöglichen. "In wenigen Wochen werden die ältesten Bürgerinnen und Bürger geimpft sein", heißt es in dem Beschlusspapier des Gipfels. Dies führe zu einer deutlichen Verringerung der schweren und tödlichen Verläufe. Das Impfen wirke auch der Ausbreitung des Virus entgegen. Ab Ende März oder Anfang April sollen Hausärzte Impfungen in ihren Praxen verabreichen.

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Als weiteres Mittel, um Öffnungen zu ermöglichen, sieht der Beschluss "Schnell- und Selbsttests in großen Mengen". Ab Anfang April sollen die Bundesländer jedem Schüler einen Test pro Woche ermöglichen. Dasselbe sollen die Unternehmen nach dem Wunsch des Bund-Länder-Gipfels ihren Mitarbeitern bieten. Außerdem will der Bund einen Test pro Woche und Bürger in einem Testzentrum oder bei einem Arzt bezahlen.

Das nächste planmäßige Treffen der Kanzlerin und Ministerpräsidenten ist für 22. März angesetzt. Bei diesem Bund-Länder-Gipfel soll über die Bereiche Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels entschieden werden.

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Inzidenzen über 100: So ist die Corona-Lage in Bayerns Regionen

Gerade im Osten Bayerns liegen die Inzidenzwerte in vielen Landkreisen über dem Wert der "Notbremse" 100. In Schwaben und der Region ist die Situation ruhiger. Hier liegt kein Landkreis über diese Schwelle. Die Stadt Augsburg liegt beispielsweise bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 54 und würde damit von dem meisten Öffnungsschritten profitieren.

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