"Stuttgart 21": Deutsche Bahn droht dem Land
Der Vorstand der Deutschen Bahn AG will Stuttgart 21 weiterbauen und notfalls vor Gericht ziehen, um Stadt und Land an den Mehrkosten zu beteiligen.
Bahn droht Land wegen "Stuttgart 21": Das Gremium legte eine Beschlussvorlage dem Aufsichtsrat vor, der am 5. März entscheiden soll, ob der neue Hauptbahnhof weitergebaut oder ob angesichts der Kostenexplosion die Notbremse gezogen wird. In dem 17-seitigen Papier, das unserer Zeitung vorliegt, ist nun von zwei Möglichkeiten die Rede.
"Stuttgart 21": Steigt die Bahn aus?
"Die Alternativen bestehen in der Fortführung des Projekts Stuttgart 21 oder in einem (einseitigen) Ausstieg der DB", heißt es auf Seite eins. Der Vorstand lehnt Kompromissvarianten wie einen Kombibahnhof, bei dem Züge unten wie oben fahren, ab. Dies sei im Rahmen bestehender Planfeststellungsbeschlüsse nicht umsetzbar.
Gesamtfinanzierungsrahmen bald bei 6,5 Milliarden Euro?
In dem Papier wird dem Aufsichtsrat empfohlen, den Gesamtfinanzierungsrahmen von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro zu erhöhen. Der Anteil der Bahn soll sich dabei von 1,7 auf 3,7 Milliarden Euro erhöhen. Der Anstieg setzt sich je zur Hälfte aus Mehrkosten und einer Risikovorsorge zusammen. Bahn-Technikvorstand Volker Kefer hatte ursprünglich zugesagt, die Bahn wolle alle Mehrkosten übernehmen, ruderte dann jedoch zurück.
Bahnprojekt: 300 Millionen Euro Zusatzkosten
"Wir als Vorstand waren da etwas großzügiger, der Aufsichtsrat will das nicht, der Eigner auch nicht", sagte Bahn-Chef Rüdiger Grube. Nun sollen die Projektpartner, das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart jene 300 Millionen Euro Zusatzkosten übernehmen, die unter anderem wegen der Schlichtungsgespräche entstanden sind.
Sollten Land und Stadt bei ihrem Nein bleiben, "müssen das die Gerichte entscheiden – so ist das nun mal in Deutschland", drohte Grube. Die Angelegenheit belastet nun die grün-rote Landtagskoalition: Während sich die SPD kompromissbereit zeigt, lehnen die Grünen als größere Regierungsfraktion jede zusätzliche Kostenbeteiligung ab.
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